{"id":36199,"date":"2013-07-31T18:02:35","date_gmt":"2013-07-31T16:02:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36199"},"modified":"2013-09-06T09:52:26","modified_gmt":"2013-09-06T07:52:26","slug":"ubernachtung-zu-7-fruhstuck-zu-19-kann-es-dabei-bleiben","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ubernachtung-zu-7-fruhstuck-zu-19-kann-es-dabei-bleiben\/","title":{"rendered":"\u00dcbernachtung zu 7 %, Fr\u00fchst\u00fcck zu 19 %: kann es dabei bleiben?"},"content":{"rendered":"<p><strong>\u00dcbernachtung zu 7 %, Fr\u00fchst\u00fcck zu 19 %: kann es dabei bleiben?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\n\u00dcber das Steuergeschenk der Regierung an Hoteliers, in dem ab dem ab 2010 der Steuersatz f\u00fcr \u00dcbernachtungen auf 7 % gesenkt wurde, wurde viel diskutiert. Nicht thematisiert wurde dabei, ob die Regelung \u00fcberhaupt rechtskonform ist, sofern es die Beibehaltung des Regelsteuersatzes f\u00fcr das mit der \u00dcbernachtung in Verbindung stehende Fr\u00fchst\u00fcck betrifft. Anf\u00e4ngliche Zweifel wurden mit Einf\u00fchrung der Regelung seitens des Bundesfinanzministeriums (BMF) als unzutreffend abgetan. Ein Urteil des Finanzgerichts (FG) M\u00fcnster hat die Frage, wenn auch in anderem Zusammenhang, nun wieder aufgegriffen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Reiseveranstalter, der sp\u00e4tere Kl\u00e4ger, bot Pauschalreisepakete f\u00fcr Reisen ins EU-Ausland an, die neben der Unterbringung auch die Verpflegung der Reisenden umfasste. Strittig war, ob die Verpflegung, soweit sie an Unternehmer erbracht wurde, in Deutschland steuerbar war. Der Kl\u00e4ger qualifizierte die Verpflegung als unselbst\u00e4ndige Nebenleistung zur Unterbringung. Sie war demnach am Belegenheitsort des jeweiligen Hotels steuerbar, also nicht in Deutschland. Das Finanzamt hingegen sah in der Verpflegung eine selbst\u00e4ndige Leistung, die im Inland zu versteuern ist. Hiergegen wandte sich der Kl\u00e4ger.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas FG M\u00fcnster teilt die Ansicht des Kl\u00e4gers, dass die Verpflegung als Nebenleistung zur Unterbringung nicht in Deutschland steuerbar ist.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas FG folgt einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH), dass vom BMF mit einem Nichtanwendungserlass belegt worden war. Das FG sieht angesichts des vorliegenden Urteils des BFH zurecht auch keinen Anlass, die Revision zuzulassen. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass das Urteil lediglich die Frage der Besteuerung in Deutschland betraf. Wird dies verneint, weil der Umsatz im Ausland steuerbar ist, so muss in der Praxis die dortige steuerliche Erfassung gepr\u00fcft werden. Ferner ist dem Urteil des BFH zufolge die Aussage, dass die Verpflegung als Nebenleistung zur Unterbringung zu qualifizieren ist, nicht nur auf Reiseveranstalter beschr\u00e4nkt; sie betrifft z. B. auch Hoteliers. Da Nebenleistungen umsatzsteuerlich das Schicksal der Hauptleistung teilen, muss sich nicht nur der Ort der Besteuerung der Verpflegung an der Hauptleistung orientieren, sondern auch der Steuersatz. Es ist daher fraglich, ob der Steuersatz von 19 % insbesondere f\u00fcr das Fr\u00fchst\u00fcck im Hotel aufrecht erhalten werden kann. Die nun zu erwartende Diskussion und m\u00f6glichen Gerichtsverfahren h\u00e4tten vermieden werden k\u00f6nnen, wenn auf diese wenig sinnvolle Ausnahmeregelung verzichtet worden w\u00e4re.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>\u00dcbernachtung zu 7 %, Fr\u00fchst\u00fcck zu 19 %: kann es dabei bleiben? Kernaussage \u00dcber das Steuergeschenk der Regierung an Hoteliers, in dem ab dem ab 2010 der Steuersatz f\u00fcr \u00dcbernachtungen auf 7 % gesenkt wurde, wurde viel diskutiert. Nicht thematisiert wurde dabei, ob die Regelung \u00fcberhaupt rechtskonform ist, sofern es die Beibehaltung des Regelsteuersatzes f\u00fcr &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ubernachtung-zu-7-fruhstuck-zu-19-kann-es-dabei-bleiben\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">\u00dcbernachtung zu 7 %, Fr\u00fchst\u00fcck zu 19 %: kann es dabei bleiben?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[2764],"class_list":["post-36199","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-ubernachtung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36199","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36199"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36199\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36199"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36199"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36199"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}