{"id":36204,"date":"2013-07-31T18:06:09","date_gmt":"2013-07-31T16:06:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36204"},"modified":"2013-09-06T09:52:35","modified_gmt":"2013-09-06T07:52:35","slug":"welche-beweiskraft-hat-eine-postzustellungsurkunde","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/welche-beweiskraft-hat-eine-postzustellungsurkunde\/","title":{"rendered":"Welche Beweiskraft hat eine Postzustellungsurkunde?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Welche Beweiskraft hat eine Postzustellungsurkunde?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie Postzustellungsurkunde begr\u00fcndet als \u00f6ffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, n\u00e4mlich das Einlegen des Schriftst\u00fccks in den zum Wohn- oder Gesch\u00e4ftsraum geh\u00f6renden Briefkasten und dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten pers\u00f6nlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person angetroffen hat. Der Gegenbeweis kann nur durch den Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen gef\u00fchrt werden. Die M\u00f6glichkeit, dass die in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen zutreffen, gen\u00fcgt, um von der Richtigkeit dieser Tatsachen auszugehen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger war alleiniger Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer einer GmbH. Diese hatte erhebliche Steuerr\u00fcckst\u00e4nde und geriet im Jahr 2008 in Insolvenz, weshalb das beklagte Finanzamt den Kl\u00e4ger mit Bescheid vom 9.1.2008 in Haftung nahm. Der Bescheid wurde per Zustellungsurkunde an die Meldeadresse des Kl\u00e4gers versandt. In der Zustellungsurkunde war vermerkt, dass der Postbedienstete das Schriftst\u00fcck in den zur Wohnung geh\u00f6renden Briefkasten oder in eine \u00e4hnliche Vorrichtung eingelegt hatte. Der Kl\u00e4ger legte am 17.7.2010 gegen den Haftungsbescheid Einspruch ein und behauptete, der Bescheid sei ihm nie zugegangen. Eine Zustellung sei zudem nicht m\u00f6glich gewesen, da das Haus, in dem er wohne, \u00fcber 4 Briefk\u00e4sten mit identischer Namensbezeichnung verf\u00fcge. Der Postbedienstete habe somit keine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Zuordnung zwischen Briefkasten und Wohnung des Kl\u00e4gers vornehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht wies die Klage ab. Der Haftungsbescheid ist bestandskr\u00e4ftig, denn er wurde dem Kl\u00e4ger wirksam per Zustellungsurkunde bekannt gegeben. Der Kl\u00e4ger hat nicht den vollen Gegenbeweis der Unrichtigkeit der Zustellungsurkunde erbracht. Insofern muss die Beweiswirkung der Zustellungsurkunde vollst\u00e4ndig entkr\u00e4ftet und jede M\u00f6glichkeit der Richtigkeit der in ihr bezeugten Tatsachen ausgeschlossen sein. Lediglich Zweifel an der Richtigkeit der Zustellungsurkunde reichen nicht aus. Nach Kl\u00e4gervortrag bestand zumindest die M\u00f6glichkeit, dass der Postbedienstete von vorhandenen Briefk\u00e4sten den richtigen Briefkasten ausw\u00e4hlte.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Postzustellungsurkunde hat ihre entscheidende Bedeutung in Rechtsbehelfsverfahren, denn der Zeitpunkt der Zustellung ist f\u00fcr die Fristberechnung entscheidend.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche Beweiskraft hat eine Postzustellungsurkunde? Kernaussage Die Postzustellungsurkunde begr\u00fcndet als \u00f6ffentliche Urkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen, n\u00e4mlich das Einlegen des Schriftst\u00fccks in den zum Wohn- oder Gesch\u00e4ftsraum geh\u00f6renden Briefkasten und dass der Postbedienstete unter der angegebenen Anschrift weder den Adressaten pers\u00f6nlich noch eine zur Entgegennahme einer Ersatzzustellung in Betracht kommende Person &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/welche-beweiskraft-hat-eine-postzustellungsurkunde\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Welche Beweiskraft hat eine Postzustellungsurkunde?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3261,3262],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36204"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36204"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36204\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36204"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36204"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36204"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}