{"id":36382,"date":"2013-06-30T13:29:32","date_gmt":"2013-06-30T11:29:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36382"},"modified":"2013-09-06T13:42:07","modified_gmt":"2013-09-06T11:42:07","slug":"wann-konne-sich-arbeitnehmer-auf-schriftformverstos-berufen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-konne-sich-arbeitnehmer-auf-schriftformverstos-berufen\/","title":{"rendered":"Wann k\u00f6nne sich Arbeitnehmer auf Schriftformversto\u00df berufen?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann k\u00f6nne sich Arbeitnehmer auf Schriftformversto\u00df berufen?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nScheidet ein Arbeitnehmer, der unbedingt und schnell zu einem anderen Unternehmen wechseln m\u00f6chte, lediglich aufgrund eines m\u00fcndlichen Aufhebungsvertrags aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis aus, so kann er sich Jahre sp\u00e4ter regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr auf einen Versto\u00df gegen die gesetzliche Schriftformpflicht berufen. Die Berufung auf das Schriftformerfordernis ist in diesem Fall treuwidrig. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitnehmer bereits ein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis mit einem dritten Arbeitgeber eingegangen ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin arbeitete bei der Beklagten. 2007 wechselte die Kl\u00e4gerin auf eigenen Wunsch zu einem Schwesterunternehmen der Beklagten in die Schweiz. Die Beklagte verzichtete auf Einhaltung der K\u00fcndigungsfrist und schrieb der Kl\u00e4gerin, dass das Anstellungsverh\u00e4ltnis zum 30.7.2007 endet. Im August 2011 k\u00fcndigte das Schwesterunternehmen der Kl\u00e4gerin. Daraufhin verklagte die Kl\u00e4gerin das Schwesterunternehmen auf eine Abfindung unter Anrechnung der Vorbesch\u00e4ftigung, machte gegen\u00fcber der Beklagten einen Anspruch auf Weiterbesch\u00e4ftigung geltend und nahm ein neues Arbeitsverh\u00e4ltnis in der Schweiz an.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Landesarbeitsgericht entschied, anders als die Vorinstanz, dass die Kl\u00e4gerin keine Weiterbesch\u00e4ftigung verlangen kann. Zwar ist das Arbeitsverh\u00e4ltnis 2007 nicht formwirksam beendet worden. Entgegen der gesetzlichen Schriftformbestimmung fehlt die Schriftform f\u00fcr den Aufhebungsvertrag. Hierauf kann sich die Kl\u00e4gerin aber wegen Versto\u00dfes gegen Treu und Glauben nicht berufen. Es liegt ein widerspr\u00fcchliches Verhalten vor. Denn der Kl\u00e4gerin wurde eine reibungslose Beendigung ihres Arbeitsverh\u00e4ltnis auf ihren Wunsch erm\u00f6glicht. Auf die schriftliche Best\u00e4tigung, die jedoch nicht der Schriftform gen\u00fcgt, da auch die Kl\u00e4gerin den Aufhebungsvertrag h\u00e4tte unterschreiben m\u00fcssen, hat diese nicht reagiert. Erst 4 Jahre sp\u00e4ter hat sich die Kl\u00e4gerin an den Formversto\u00df erinnert, was jedoch widerspr\u00fcchlich zu ihrem Vorverhalten ist. Weiter hat die Kl\u00e4gerin durch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverh\u00e4ltnisses zum Ausdruck gebracht, dass sie nie an den Fortbestand des urspr\u00fcnglichen Arbeitsverh\u00e4ltnisses geglaubt hat.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer Arbeitnehmer kann sich bei einem Formversto\u00df nicht &#8222;die Rosinen rauspicken&#8220;, indem er 4 Jahre sp\u00e4ter einen Formversto\u00df r\u00fcgt, der ihm vorher egal war und sogar seinem Willen entsprach. In einer solchen Situation widerspricht es Treu und Glauben, sich auf den Formversto\u00df zu berufen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann k\u00f6nne sich Arbeitnehmer auf Schriftformversto\u00df berufen? Kernaussage Scheidet ein Arbeitnehmer, der unbedingt und schnell zu einem anderen Unternehmen wechseln m\u00f6chte, lediglich aufgrund eines m\u00fcndlichen Aufhebungsvertrags aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis aus, so kann er sich Jahre sp\u00e4ter regelm\u00e4\u00dfig nicht mehr auf einen Versto\u00df gegen die gesetzliche Schriftformpflicht berufen. Die Berufung auf das Schriftformerfordernis ist in diesem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-konne-sich-arbeitnehmer-auf-schriftformverstos-berufen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wann k\u00f6nne sich Arbeitnehmer auf Schriftformversto\u00df berufen?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[217,3274],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36382"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36382"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36382\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36382"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36382"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36382"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}