{"id":36396,"date":"2013-06-30T13:44:36","date_gmt":"2013-06-30T11:44:36","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36396"},"modified":"2013-09-06T13:53:22","modified_gmt":"2013-09-06T11:53:22","slug":"arbeitnehmer-muss-sein-zeugnis-im-betrieb-abholen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitnehmer-muss-sein-zeugnis-im-betrieb-abholen\/","title":{"rendered":"Arbeitnehmer muss sein Zeugnis im Betrieb abholen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeitnehmer muss sein Zeugnis im Betrieb abholen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Rechtslage<\/strong><br \/>\nJedem Arbeitnehmer steht am Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ein Zeugnis zu. In der Regel wird es dem Arbeitnehmer zugeschickt; dies stellt aber dem Grunde nach eine Serviceleistung des Arbeitgebers dar. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt grunds\u00e4tzlich dar\u00fcber befunden, wer verpflichtet ist, ein Zeugnis an welcher Stelle abzuholen bzw. zu \u00fcbergeben.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIm Ergebnis handelt es sich bei der Entscheidung um eine sogenannte Kostenentscheidung, weil sich das Verfahren erledigt hatte. Zugrunde lag folgender Sachverhalt: Der Kl\u00e4ger hatte einen eigenen Zeugnisvorschlag vor Beendigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses an den Arbeitgeber \u00fcbersandt. Dieses Zeugnis sollte zun\u00e4chst dem Kl\u00e4ger zugesandt werden, da der Zeugnistermin aber noch nicht erreicht war, teilte der Arbeitgeber dem Kl\u00e4ger zuletzt mit, das Zeugnis k\u00f6nne am Zeugnistermin (= Datum des letzten Arbeitstages) abgeholt werden. Als der Arbeitgeber nach Aufforderung zur Zusendung des Zeugnisses das Zeugnis nicht \u00fcbersandte, erhob der Kl\u00e4ger Klage auf Zeugniserteilung. Im Gerichtstermin wurde das Zeugnis schlie\u00dflich \u00fcbergeben, worauf hin \u00fcber die Kosten der Zeugniserteilungsklage zu entscheiden war.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Landesarbeitsgericht entschied zu Lasten des klagenden Arbeitnehmers. Wenn keine besondere Regelung, z. B. im Arbeitsvertrag, vorliegt und auch keine besonderen Umst\u00e4nde bestehen, die daf\u00fcr sprechen, dass das Zeugnis auf einem besonderen Weg \u00fcbergeben werden sollte, dann greifen die allgemeinen Regelungen, wonach die Leistung (= \u00dcbergabe des Zeugnisses) am Ort des Schuldners (= der Arbeitgeber) zu erbringen sei. Mit anderen Worten, bei der Zeugniserteilung handelt es sich dem Grunde nach um eine Holschuld des Arbeitnehmers.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nF\u00fcr die Erteilung des Endzeugnisses gilt, dass es am letzten Arbeitstag am Sitz des Arbeitgebers zu \u00fcbergeben ist. Eine Klage auf Zeugniserteilung ohne einen eigenen Abholversuch birgt damit die Gefahr, dass der Arbeitnehmer die Kosten des Rechtsstreits, wenn er in den Gerichtstermin geht, zu \u00fcbernehmen hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeitnehmer muss sein Zeugnis im Betrieb abholen Rechtslage Jedem Arbeitnehmer steht am Ende des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ein Zeugnis zu. In der Regel wird es dem Arbeitnehmer zugeschickt; dies stellt aber dem Grunde nach eine Serviceleistung des Arbeitgebers dar. Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat jetzt grunds\u00e4tzlich dar\u00fcber befunden, wer verpflichtet ist, ein Zeugnis an welcher Stelle abzuholen bzw. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeitnehmer-muss-sein-zeugnis-im-betrieb-abholen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Arbeitnehmer muss sein Zeugnis im Betrieb abholen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[217,3278,2284],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36396"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36396"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36396\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36396"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36396"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36396"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}