{"id":36432,"date":"2013-06-30T14:05:13","date_gmt":"2013-06-30T12:05:13","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36432"},"modified":"2013-09-06T14:11:09","modified_gmt":"2013-09-06T12:11:09","slug":"fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstatte-unternehmerisch-veranlasst","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstatte-unternehmerisch-veranlasst\/","title":{"rendered":"Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte unternehmerisch veranlasst?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte unternehmerisch veranlasst?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nW\u00e4hrend Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte ertragsteuerlich der privaten Kfz-Nutzung zugerechnet werden, werden sie in der Umsatzsteuer der unternehmerischen Nutzung zugeordnet. Sie berechtigen daher grunds\u00e4tzlich zum Vorsteuerabzug. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun entscheiden, ob dies so bleibt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt und Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht (FG) M\u00fcnster hatte die Fahrten eines Unternehmers zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte als private Nutzung qualifiziert. Die Richter beriefen sich hierbei auf ein Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH), das die Bef\u00f6rderung von Arbeitnehmern zur Arbeitsst\u00e4tte durch den Arbeitgeber ebenfalls der unternehmensfremden Nutzung zugeordnet hatte. Nun ist die Revision beim BFH anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Urteil des FG steht im Widerspruch zur derzeitigen Auffassung der Finanzverwaltung. Solange die Entscheidung des BFH aussteht, besteht daher vorerst kein Anlass die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Allerdings ist die weitere Entwicklung zu verfolgen. Es ist auch fraglich, ob sich f\u00fcr viele Unternehmer etwas \u00e4ndern wird, sollte der BFH dem FG folgen. Denn in der Praxis ist zu beobachten, dass die &#8222;Vorteile&#8220; die die Umsatzsteuer bei der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung im Gegensatz zur ertragsteuerlichen Betrachtung mit sich bringt, selten in vollem Umfang genutzt werden. So ist den Wenigsten bekannt, dass neben der 1 %- und der Fahrtenbuchmethode f\u00fcr Zwecke der Umsatzsteuer die unternehmerische Nutzung auch gesch\u00e4tzt werden darf. Die Sch\u00e4tzung bietet i. d. R. Vorteile, wenn ertragsteuerlich die &#8222;Kostendeckelung&#8220; zum Tragen kommt oder das Fahrtenbuch formal als nicht ordnungsgem\u00e4\u00df verworfen wird, jedoch als Grundlage einer Sch\u00e4tzung noch taugt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte unternehmerisch veranlasst? Kernaussage W\u00e4hrend Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte ertragsteuerlich der privaten Kfz-Nutzung zugerechnet werden, werden sie in der Umsatzsteuer der unternehmerischen Nutzung zugeordnet. Sie berechtigen daher grunds\u00e4tzlich zum Vorsteuerabzug. Der Bundesfinanzhof (BFH) muss nun entscheiden, ob dies so bleibt. Sachverhalt und Entscheidung Das Finanzgericht (FG) M\u00fcnster hatte die Fahrten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fahrten-zwischen-wohnung-und-arbeitsstatte-unternehmerisch-veranlasst\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsst\u00e4tte unternehmerisch veranlasst?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[432,3291],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36432"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36432"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36432\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36432"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36432"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36432"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}