{"id":36517,"date":"2013-05-31T14:39:23","date_gmt":"2013-05-31T12:39:23","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36517"},"modified":"2013-09-07T14:52:57","modified_gmt":"2013-09-07T12:52:57","slug":"kosten-einer-scheidung-vollumfanglich-steuerlich-absetzbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kosten-einer-scheidung-vollumfanglich-steuerlich-absetzbar\/","title":{"rendered":"Kosten einer Scheidung vollumf\u00e4nglich steuerlich absetzbar"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kosten einer Scheidung vollumf\u00e4nglich steuerlich absetzbar<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie Scheidung einer Ehe ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt h\u00e4ufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die mit einer Ehescheidung zusammenh\u00e4ngenden Gerichts- und Anwaltskosten k\u00f6nnen nach einer neueren Entscheidung des Finanzgerichts D\u00fcsseldorf nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIn dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall hatte der nunmehr geschiedene Ehepartner Gerichts- und Anwaltskosten in H\u00f6he von insgesamt 8.195 EUR f\u00fcr die Ehescheidung aufgewandt. Die Kosten betrafen nicht nur die eigentliche Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt. Das Finanzamt erkannte die Kosten nur insoweit steuerwirksam an, als sie auf die Ehescheidung und den Versorgungsausgleich entfielen. Soweit die Aufwendungen auf die Regelung der Verm\u00f6gensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) und der Unterhaltsanspr\u00fcche entfielen, lie\u00df das Finanzamt sie nicht zum Abzug zu.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht D\u00fcsseldorf hat hingegen zugunsten des Steuerpflichtigen die gesamten Aufwendungen als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastung steuerwirksam zum Abzug zugelassen. Eine Ehescheidung kann nur gerichtlich und mit Hilfe von Rechtsanw\u00e4lten erfolgen. In dem Gerichtsverfahren m\u00fcssen regelm\u00e4\u00dfig auch Regelungen zum Versorgungsausgleich, dem Zugewinn und den Unterhaltsanspr\u00fcchen getroffen werden. Den damit zusammenh\u00e4ngenden Kosten k\u00f6nnen sich die Ehepartner nicht entziehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil, andere Teile hingegen auch durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nMit der Entscheidung stellt sich das Finanzgericht zugleich gegen einen sogenannten Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung vom 20.12.2011. Danach l\u00e4sst die Finanzverwaltung bei Ehescheidungen einen vollst\u00e4ndigen Abzug der Zivilprozesskosten nicht zu.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kosten einer Scheidung vollumf\u00e4nglich steuerlich absetzbar Kernaussage Die Scheidung einer Ehe ist nicht nur emotional belastend, sondern bringt h\u00e4ufig auch erhebliche Kosten mit sich. Die mit einer Ehescheidung zusammenh\u00e4ngenden Gerichts- und Anwaltskosten k\u00f6nnen nach einer neueren Entscheidung des Finanzgerichts D\u00fcsseldorf nunmehr in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden. Sachverhalt In dem vom Finanzgericht entschiedenen Fall &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kosten-einer-scheidung-vollumfanglich-steuerlich-absetzbar\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kosten einer Scheidung vollumf\u00e4nglich steuerlich absetzbar<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[2815,3307],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36517"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36517"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36517\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36517"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36517"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36517"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}