{"id":36541,"date":"2013-05-31T14:58:25","date_gmt":"2013-05-31T12:58:25","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36541"},"modified":"2013-09-07T15:12:35","modified_gmt":"2013-09-07T13:12:35","slug":"kurzung-des-vorwegabzugs-trotz-inaktiver-tatigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kurzung-des-vorwegabzugs-trotz-inaktiver-tatigkeit\/","title":{"rendered":"K\u00fcrzung des Vorwegabzugs trotz inaktiver T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<p><strong>K\u00fcrzung des Vorwegabzugs trotz inaktiver T\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nBeitr\u00e4ge des Steuerpflichtigen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung zur Erlangung einer auf das Leben bezogenen lebenslangen Leibrente ab dem 62. Lebensjahr (insb. R\u00fcrup-Renten) werden einkommensteuerlich mit j\u00e4hrlich bis zu 20.000 EUR besonders gef\u00f6rdert. F\u00fcr andere Vorsorgeaufwendungen verbleiben dagegen derzeit nur noch abzugsf\u00e4hige H\u00f6chstbetr\u00e4ge von 1.900 EUR (oder 2.800 EUR insbesondere f\u00fcr Personen, denen keine steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur Sozialversicherung zustehen). H\u00e4ufig fallen jedoch auch die H\u00f6chstbetr\u00e4ge komplett weg, weil an deren Stelle die meist h\u00f6heren Basisbeitr\u00e4ge zur Krankenversicherung nach einer Gesetzes\u00e4nderung mit erweiterter Abzugsm\u00f6glichkeit im Jahr 2010 getreten sind. Wem das noch nicht kompliziert genug ist: Das bis zum Jahr 2004 geltende Recht mit einer nicht weniger schwierigen H\u00f6chstbetragsberechnung gilt immer noch, wenn es zu einem g\u00fcnstigeren Ergebnis f\u00fchrt. Damals gab es den so genannten Vorwegabzug f\u00fcr Vorsorgeaufwendungen, der jedoch bei Erhalt von steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers (SV-Beitr\u00e4ge) um 16 % des Arbeitslohns (au\u00dfer von Versorgungsbez\u00fcgen) gek\u00fcrzt wurde. Hierum ging es bei einem Rechtsstreit vor dem Finanzgericht (FG) K\u00f6ln.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Rentner hatte von seinem fr\u00fcheren Arbeitgeber bereits seit vielen Jahren Versorgungsbez\u00fcge erhalten. Durch die Versteuerung eines geldwerten Vorteils beim Erwerb eines Fahrzeugs von 5.417 EUR im Jahr 2009 war ihm ein Arbeitslohn bescheinigt worden, der keinen Versorgungsbezug darstellte. Im Rahmen der G\u00fcnstigerrechnung der Vorsorgeaufwendungen k\u00fcrzte das Finanzamt den Vorwegabzug um 16 % des Sachbezugs. Hiergegen ging der Rentner vor, weil im Streitjahr keine Berufst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt und auch keine Zukunftssicherungsleistungen erbracht wurden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas FG K\u00f6ln belie\u00df es bei der K\u00fcrzung des Vorwegabzugs. Nach Auffassung der Richter sei nicht ma\u00dfgebend, ob die im jeweiligen Veranlagungszeitraum bezogenen Einnahmen aus dem Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis mit im gleichen Jahr erworbenen Anspr\u00fcchen oder Leistungen verbunden sind. Vielmehr entspreche es der Absicht des Gesetzgebers, den Vorwegabzug zu k\u00fcrzen, wenn \u00fcberhaupt Zukunftssicherungsleistungen erbracht w\u00fcrden. Mithin bestehe ein wirtschaftlicher Zusammenhang nicht nur f\u00fcr die Nachzahlung von Arbeitslohn aus aktiver Besch\u00e4ftigungszeit, sondern auch f\u00fcr Arbeitslohn aus einem fr\u00fcheren Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas FG hat die Revision zugelassen. Nach einer kompletten \u00c4nderung des Rechts ab 2010 bleibt jedoch die praktische Tragweite einer anderen Auffassung \u00fcberschaubar.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>K\u00fcrzung des Vorwegabzugs trotz inaktiver T\u00e4tigkeit Kernproblem Beitr\u00e4ge des Steuerpflichtigen zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung zur Erlangung einer auf das Leben bezogenen lebenslangen Leibrente ab dem 62. Lebensjahr (insb. R\u00fcrup-Renten) werden einkommensteuerlich mit j\u00e4hrlich bis zu 20.000 EUR besonders gef\u00f6rdert. 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