{"id":36543,"date":"2013-05-31T14:58:33","date_gmt":"2013-05-31T12:58:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36543"},"modified":"2013-09-07T15:12:30","modified_gmt":"2013-09-07T13:12:30","slug":"pflichtteilsanspruch-als-nachlassverbindlichkeit-abziehbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pflichtteilsanspruch-als-nachlassverbindlichkeit-abziehbar\/","title":{"rendered":"Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nNach dem Gesetz bekommt den Pflichtteil ein Abk\u00f6mmling des Erblassers, der durch Verf\u00fcgung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Das gleiche Recht steht auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu. Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, erlischt der Pflichtteilsanspruch zivilrechtlich. Erbschaftsteuerlich beh\u00e4lt er hingegen sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer im Jahre 2003 verstorbene Vater der Kl\u00e4gerin wurde von ihrer Mutter aufgrund eines so genannten Berliner Testaments allein beerbt. Erbschaftssteuer war f\u00fcr diesen Erwerb von Todes wegen nicht festzusetzen, weil die der Mutter zustehenden Freibetr\u00e4ge nicht \u00fcberschritten waren. Die Kl\u00e4gerin ist Alleinerbin der sp\u00e4ter verstorbenen Mutter. Das Finanzamt setzte die Erbschaftsteuer gegen sie fest, ohne dabei den der Kl\u00e4gerin aufgrund der Enterbung durch den Vater zustehenden Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen. Die Kl\u00e4gerin teilte dem Finanzamt daraufhin mit, den bisher noch nicht verj\u00e4hrten Pflichtteilsanspruch nunmehr geltend zu machen und bat um entsprechende Reduzierung des auf sie \u00fcbergegangenen Nachlasses der Mutter. Das Finanzamt folgte dem nicht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH gab der Kl\u00e4gerin schlie\u00dflich Recht. Zu den nach dem Erbschaftsteuergesetz abzugsf\u00e4higen Nachlassverbindlichkeiten geh\u00f6ren u. a. Verbindlichkeiten aus geltend gemachten Pflichtteilen. Damit \u00fcbereinstimmend gilt ein Pflichtteilsanspruch erst dann als Erwerb von Todes wegen, wenn er geltend gemacht wird. Verstirbt der Pflichtteilsverpflichtete (hier die Mutter) vor erl\u00f6schen des Pflichtteilsanspruchs, so ist nach dem B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch (BGB) sodann dessen Erbe verpflichtet. Wird der Anspruch dann geltend gemacht, wirkt dies erbschaftsteuerlich auf den urspr\u00fcnglichen Nachlass (hier der Nachlass des Vaters) zur\u00fcck. Dies gilt auch dann, wenn der urspr\u00fcngliche Verpflichtete nicht damit rechnen musste, den Pflichtteilsanspruch zu Lebzeiten erf\u00fcllen zu m\u00fcssen. Zivilrechtlich kann die Erf\u00fcllung des Anspruchs dann nicht mehr verlangt werden, wenn eine Konfusion von Forderung und Schuld in einer Person entsteht (wie hier bei der Kl\u00e4gerin der Fall). Das Erbschaftsteuerrecht folgt hinsichtlich dieser Konfusion allerdings nicht der zivilrechtlichen Beurteilung. Vielmehr gelten die infolge des Erbfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder Recht und Belastung erloschenen Rechtsverh\u00e4ltnisse als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nSelbst wenn ein Steuerschuldner zugleich Pflichtteilsberechtigter und Pflichtteilsverpflichteter in einer Person sind, kann er vor Verj\u00e4hrung des Anspruchs diesen steuerrechtlich geltend machen und ihn als Nachlassverbindlichkeit abziehen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar? Kernaussage Nach dem Gesetz bekommt den Pflichtteil ein Abk\u00f6mmling des Erblassers, der durch Verf\u00fcgung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist. Das gleiche Recht steht auch den Eltern und dem Ehegatten des Erblassers zu. Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, erlischt der Pflichtteilsanspruch zivilrechtlich. Erbschaftsteuerlich beh\u00e4lt er hingegen sein &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/pflichtteilsanspruch-als-nachlassverbindlichkeit-abziehbar\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Pflichtteilsanspruch als Nachlassverbindlichkeit abziehbar?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3314,3164],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36543"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36543"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36543\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36543"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36543"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36543"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}