{"id":36555,"date":"2013-05-31T15:12:17","date_gmt":"2013-05-31T13:12:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36555"},"modified":"2013-09-07T15:22:53","modified_gmt":"2013-09-07T13:22:53","slug":"umsatzsteuerbefreiung-fur-ehrenamtliche-tatigkeit-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuerbefreiung-fur-ehrenamtliche-tatigkeit-2\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeit"},"content":{"rendered":"<p><strong>Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeit<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nErhalten ehrenamtliche Helfer ein Entgelt f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit, so ist dieses von der Umsatzsteuer befreit, sofern es sich lediglich um Auslagenersatz bzw. angemessene Entsch\u00e4digungen f\u00fcr den entstandenen Zeitverlust handelt. Um der Praxis die Anwendung zu erleichtern, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) hierzu schon im vergangenen Jahr Anwendungsgrunds\u00e4tze ver\u00f6ffentlicht. Das Schreiben erf\u00fcllte jedoch nicht die Vorstellungen der Betroffenen, die Nachbesserungen forderten. Das BMF hat nunmehr ein \u00fcberarbeitetes Schreiben ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><br \/>\nZun\u00e4chst grenzt das BMF den Begriff der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit von einer hauptberuflichen T\u00e4tigkeit ab, die nicht beg\u00fcnstigt ist. Ein mit der T\u00e4tigkeit verbundener hoher zeitlicher Aufwand spricht gegen eine ehrenamtliche T\u00e4tigkeit, ebenso eine leitungsbezogenes Entgelt. Liegt nun eine ehrenamtliche T\u00e4tigkeit vor, so h\u00e4ngt die Befreiung von der Zahlung einer angemessenen Entsch\u00e4digung ab. Als angemessen sieht das BMF unver\u00e4ndert eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 50 EUR je geleisteter T\u00e4tigkeitsstunde an, wobei die Verg\u00fctung aber insgesamt im Jahr den Betrag von 17.500 EUR nicht \u00fcbersteigen darf. Zur Ermittlung der Grenze wird auf die Verg\u00fctung des Vorjahres sowie auf die voraussichtliche H\u00f6he des laufenden Jahres abgestellt. Echter Auslagenersatz bleibt hierbei unber\u00fccksichtigt. Pauschale Verg\u00fctungen stehen zwar noch immer der Befreiung entgegen, das BMF l\u00e4sst aber nun eine Ausnahme zu. Hierzu muss die Verg\u00fctung per Vertrag, in der Satzung oder durch Beschluss eines durch die Satzung legitimierten Gremiums geregelt sein. Aus der Regelung m\u00fcssen sich die konkreten T\u00e4tigkeitsstunden ergeben; ferner sind die zuvor aufgef\u00fchrten Betragsgrenzen (50 EUR\/Std.; 17.500 EUR\/Jahr) einzuhalten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nAufgrund der Definition des Begriffs der ehrenamtlichen T\u00e4tigkeit besteht die Gefahr, dass Personen, die viel Zeit in ihre ehrenamtliche T\u00e4tigkeit investieren, die Befreiung nicht in Anspruch nehmen k\u00f6nnen. Da dies dem Ziel einer F\u00f6rderung des Ehrenamts widerspricht, will der Deutsche Steuerberaterverband e. V. noch einmal eine klarstellende \u00c4nderung anregen. Es ist nicht nur darauf zu achten, dass die Betragsgrenzen eingehalten werden, sondern dies sollte auch in ausreichender Form dokumentiert werden. Sollen pauschale Verg\u00fctungen gezahlt werden, m\u00fcssen diese entsprechend den Vorgaben des Schreibens vertraglich geregelt werden, ansonsten droht die Steuerpflicht f\u00fcr s\u00e4mtliche erhaltenen Verg\u00fctungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeit Kernaussage Erhalten ehrenamtliche Helfer ein Entgelt f\u00fcr ihre T\u00e4tigkeit, so ist dieses von der Umsatzsteuer befreit, sofern es sich lediglich um Auslagenersatz bzw. angemessene Entsch\u00e4digungen f\u00fcr den entstandenen Zeitverlust handelt. Um der Praxis die Anwendung zu erleichtern, hatte das Bundesfinanzministerium (BMF) hierzu schon im vergangenen Jahr Anwendungsgrunds\u00e4tze ver\u00f6ffentlicht. Das Schreiben erf\u00fcllte &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuerbefreiung-fur-ehrenamtliche-tatigkeit-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Umsatzsteuerbefreiung f\u00fcr ehrenamtliche T\u00e4tigkeit<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[428,43,427],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36555"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36555"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36555\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36555"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36555"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36555"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}