{"id":36564,"date":"2013-05-31T15:17:54","date_gmt":"2013-05-31T13:17:54","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36564"},"modified":"2013-09-07T15:26:48","modified_gmt":"2013-09-07T13:26:48","slug":"gelangensbestatigung-der-nachste-versuch","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gelangensbestatigung-der-nachste-versuch\/","title":{"rendered":"Gelangensbest\u00e4tigung, der n\u00e4chste Versuch"},"content":{"rendered":"<p><strong>Gelangensbest\u00e4tigung, der n\u00e4chste Versuch<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nMit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten f\u00fcr innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich versch\u00e4rft. Die &#8222;Gelangensbest\u00e4tigung&#8220; ersetzte die bisher erforderlichen Nachweise. Aufgrund erheblichen Widerstands gegen die kaum praktikable Neuregelung versprach das Bundesfinanzministerium (BMF) eine nochmalige \u00dcberarbeitung der entsprechenden Regelungen der Umsatzsteuerdurchf\u00fchrungsverordnung (UStDV). Die \u00c4nderung wurde nun verabschiedet.<\/p>\n<p><strong>\u00c4nderung der UStDV<\/strong><br \/>\nEntgegen der bisherigen Regelungen sind nun neben der Gelangensbest\u00e4tigung auch alternative Nachweise zul\u00e4ssig. So k\u00f6nnen die Nachweise unter bestimmten Voraussetzungen auch durch Frachtbriefe, Spediteursbescheinigungen, tracking-and-tracing-Protokolle oder Empfangsbest\u00e4tigungen von Postdienstleistern gef\u00fchrt werden. Hinsichtlich der Gelangensbest\u00e4tigung ergeben sich nur wenige Vereinfachungen. So reicht nunmehr z. B. die Best\u00e4tigung des Monats des Erhalts der Lieferung durch den Empf\u00e4nger aus.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie neue Fassung der UStDV tritt ab dem 1.10.2013 in Kraft. Bis dahin k\u00f6nnen die Unternehmen die Nachweise noch gem\u00e4\u00df der bis zum 31.12.2011 geltenden Rechtslage f\u00fchren. Insgesamt stellt die neue Regelung eine Vereinfachung dar. Die Unternehmen m\u00fcssen sich nun umgehend mit den neuen Regelungen auseinandersetzen. So ist z. B. zu kl\u00e4ren, in welchen F\u00e4llen die erforderlichen Nachweise mit Hilfe der Gelangensbest\u00e4tigung eingeholt und wann die alternativen Nachweise genutzt werden sollen. Hierbei ist zu beachten, dass die formalen Anforderungen an die alternativ zu erbringenden Nachweise zum Teil strikter ausfallen als f\u00fcr die Gelangensbest\u00e4tigung. Um \u00c4rger mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten die mit dem Export betrauten Mitarbeiter entsprechend geschult werden, von der Finanzbuchhaltung bis zum Vertrieb. Es wird erwartet, dass das BMF noch ein erg\u00e4nzendes Schreiben ver\u00f6ffentlichen wird, auch dieses wird zu beachten sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gelangensbest\u00e4tigung, der n\u00e4chste Versuch Kernaussage Mit Wirkung zum 1.1.2012 wurden die Nachweispflichten f\u00fcr innergemeinschaftliche Lieferungen erheblich versch\u00e4rft. Die &#8222;Gelangensbest\u00e4tigung&#8220; ersetzte die bisher erforderlichen Nachweise. Aufgrund erheblichen Widerstands gegen die kaum praktikable Neuregelung versprach das Bundesfinanzministerium (BMF) eine nochmalige \u00dcberarbeitung der entsprechenden Regelungen der Umsatzsteuerdurchf\u00fchrungsverordnung (UStDV). Die \u00c4nderung wurde nun verabschiedet. \u00c4nderung der UStDV Entgegen der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/gelangensbestatigung-der-nachste-versuch\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Gelangensbest\u00e4tigung, der n\u00e4chste Versuch<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[280,3320],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36564"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36564"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36564\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36564"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36564"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36564"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}