{"id":36578,"date":"2013-05-31T15:26:52","date_gmt":"2013-05-31T13:26:52","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36578"},"modified":"2013-09-07T15:32:28","modified_gmt":"2013-09-07T13:32:28","slug":"zuviel-im-tank-bringt-zank","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zuviel-im-tank-bringt-zank\/","title":{"rendered":"Zuviel im Tank bringt Zank"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zuviel im Tank bringt Zank<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\n\u00dcber die H\u00f6he der Energiesteuer (ehemals Mineral\u00f6lsteuer) wird viel in der \u00d6ffentlichkeit diskutiert. Das Energiesteuer aber nicht nur f\u00e4llig wird, wenn an deutschen Zapfs\u00e4ulen getankt wird, wissen wohl nur Wenige. Der Energiesteuer unterliegt n\u00e4mlich nicht nur das Tanken im Inland, sondern auch Kraftstoff, der in einem anderen Mitgliedstaat getankt wurde, sofern das Fahrzeug wieder hiermit nach Deutschland zur\u00fcckkehrt. Hiervon ausgenommen ist lediglich der Kraftstoff im Hauptbeh\u00e4lter (Tank) der Fahrzeuge sowie bis zu 20 Liter in Reservebeh\u00e4ltern. Als Hauptbeh\u00e4lter gelten jedoch nur Tanks, die vom Hersteller serienm\u00e4\u00dfig in die jeweiligen Fahrzeuge eingebaut werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger erwarb einen Lkw in der Absicht, diesen f\u00fcr den Transport von Containern umbauen zu lassen. Da dieser Umbau auch den Tank betraf, wurde der Lkw, um Kosten zu sparen, nur mit einem Tank ausgeliefert. Dieser wurde im Rahmen des Umbaus versetzt und zus\u00e4tzlich ein zweiter Tank eingebaut. Zum Tanken fuhr der Kl\u00e4ger aufgrund der niedrigeren Kraftstoffpreise in die Niederlande. Anschlie\u00dfend kehrte er nach Deutschland zur\u00fcck, um Fahrten im Inland durchzuf\u00fchren. Die Zollverwaltung setzte daraufhin Energiesteuer f\u00fcr den Kraftstoff in beiden Tanks fest, da diese nicht serienm\u00e4\u00dfig eingebaut waren. Hiergegen sah der Kl\u00e4ger einen Versto\u00df gegen geltendes EU-Recht. U. a. verwies er darauf, dass nach der deutschen Regelung in vielen F\u00e4llen gar keine Befreiung mehr m\u00f6glich sei, da mittlerweile Tanks \u00fcberwiegend individuell in Abh\u00e4ngigkeit von der sp\u00e4teren Verwendung, und eben nicht serienm\u00e4\u00dfig, eingebaut w\u00fcrden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht D\u00fcsseldorf sieht auf Basis der nationalen Rechtsprechung keine Chance f\u00fcr den Kl\u00e4ger. Da es aber erhebliche Zweifel hat, ob die bisherige Auslegung zutreffend ist, hat es dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) den Fall vorgelegt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer EuGH muss nun kl\u00e4ren, ob die Befreiung nicht auch von Vertragsh\u00e4ndlern und Karosseriebauern eingebaute Tanks umfasst. Sollte er dies bejahen, so stellt sich als weitere Frage, ob das Kriterium der serienm\u00e4\u00dfigen Fertigung wie bisher aufrecht erhalten werden kann. Betroffene Unternehmen m\u00fcssen pr\u00fcfen, ob sie unter Berufung auf das beim EuGH anh\u00e4ngige Verfahren nun gegen \u00e4hnliche Festsetzungen vorgehen sollen. Zu beachten ist, dass der Fall nur Unternehmen betrifft. Privatpersonen, die ihren Tank zwecks billigen Tankens im nahen Ausland vergr\u00f6\u00dfern, m\u00fcssen mit der Festsetzung von Energiesteuer rechnen, ggf. sogar mit strafrechtlichen Ermittlungen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zuviel im Tank bringt Zank Kernaussage \u00dcber die H\u00f6he der Energiesteuer (ehemals Mineral\u00f6lsteuer) wird viel in der \u00d6ffentlichkeit diskutiert. Das Energiesteuer aber nicht nur f\u00e4llig wird, wenn an deutschen Zapfs\u00e4ulen getankt wird, wissen wohl nur Wenige. Der Energiesteuer unterliegt n\u00e4mlich nicht nur das Tanken im Inland, sondern auch Kraftstoff, der in einem anderen Mitgliedstaat getankt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zuviel-im-tank-bringt-zank\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zuviel im Tank bringt Zank<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3324,3323],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36578"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36578"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36578\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36578"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36578"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36578"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}