{"id":36614,"date":"2013-05-31T15:46:42","date_gmt":"2013-05-31T13:46:42","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36614"},"modified":"2013-09-07T15:54:34","modified_gmt":"2013-09-07T13:54:34","slug":"umsatzsteuer-im-vereinssponsoring","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuer-im-vereinssponsoring\/","title":{"rendered":"Umsatzsteuer im Vereinssponsoring"},"content":{"rendered":"<p><strong>Umsatzsteuer im Vereinssponsoring<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nSponsoringvertr\u00e4ge bergen erhebliche steuerliche Risiken. Sofern der Sponsor f\u00fcr die gew\u00e4hrte Zuwendung eine unmittelbar hiermit zusammenh\u00e4ngende Gegenleistung erh\u00e4lt, ist die Umsatzsteuer zu beachten. Laut ge\u00e4nderter Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) unterliegen Zuwendungen des Sponsors beim Empf\u00e4nger nicht der Umsatzsteuer, sofern dieser lediglich auf die Unterst\u00fctzung durch den Sponsor hinweist, z. B. auf Plakaten oder der Internetseite. Hierbei kann der Name, das Emblem oder das Logo des Sponsors verwendet werden. Dem gegen\u00fcber f\u00fchrt jedoch die besondere Hervorhebung des Sponsors bzw. die Verlinkung zu dessen Internetseite zu steuerbaren Leistungen.<\/p>\n<p><strong>Neue Verf\u00fcgung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe<\/strong><br \/>\nDie Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe hat die neue Verwaltungsauffassung des BMF nun weiter pr\u00e4zisiert. So erbringt z. B. ein Sportverein, der von einer Versicherung f\u00fcr die Ausrichtung eines Turnfestes einen Zuschuss von 10.000 EUR erh\u00e4lt, keine Leistung, wenn er in der Festschrift und im Festprogramm nur auf die finanzielle Unterst\u00fctzung hinweist. Wird zus\u00e4tzlich zum Firmenlogo auch ein allgemein bekannter Werbeslogan abgedruckt, soll der Vorgang als Werbeleistung einzustufen sein. Analoges gilt bei Sachleistungen. Als Bemessungsgrundlage f\u00fcr eine steuerpflichtige Leistung des Gesponserten ist der gemeine Wert der Sach- oder Dienstleistung des Sponsors anzusetzen. Dies gilt selbst dann, wenn er den Wert der Werbeleistung des Gesponserten \u00fcbersteigt. Bei einem krassen Missverh\u00e4ltnis ist beim Sponsor der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn der Betriebsausgabenabzug nicht zugelassen wird.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><br \/>\nDie neue Verwaltungsauffassung findet bei allen nach dem 31.12.2012 verwirklichten Sachverhalten Anwendung. F\u00fcr davor ausgef\u00fchrte Ums\u00e4tze kann man sich auch auf die fr\u00fchere Auffassung berufen. Dies wird regelm\u00e4\u00dfig geschehen, wenn man \u00fcber die erbrachten Leistungen bereits umsatzsteuerpflichtig abgerechnet hat.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umsatzsteuer im Vereinssponsoring Kernproblem Sponsoringvertr\u00e4ge bergen erhebliche steuerliche Risiken. Sofern der Sponsor f\u00fcr die gew\u00e4hrte Zuwendung eine unmittelbar hiermit zusammenh\u00e4ngende Gegenleistung erh\u00e4lt, ist die Umsatzsteuer zu beachten. Laut ge\u00e4nderter Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) unterliegen Zuwendungen des Sponsors beim Empf\u00e4nger nicht der Umsatzsteuer, sofern dieser lediglich auf die Unterst\u00fctzung durch den Sponsor hinweist, z. B. auf &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umsatzsteuer-im-vereinssponsoring\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Umsatzsteuer im Vereinssponsoring<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[114,3338],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36614"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36614"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36614\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36614"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36614"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36614"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}