{"id":36731,"date":"2013-08-31T13:01:27","date_gmt":"2013-08-31T11:01:27","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36731"},"modified":"2013-09-16T13:11:29","modified_gmt":"2013-09-16T11:11:29","slug":"zufluss-bei-schneeballsystemen-auswirkungen-auf-die-einkommensteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zufluss-bei-schneeballsystemen-auswirkungen-auf-die-einkommensteuer\/","title":{"rendered":"Zufluss bei Schneeballsystemen: Auswirkungen auf die Einkommensteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zufluss bei Schneeballsystemen: Auswirkungen auf die Einkommensteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><br \/>\nAls Schneeball- oder Pyramidensystem werden Gesch\u00e4ftsmodelle bezeichnet, die zum funktionierenden Bestehen eine st\u00e4ndig wachsende Anzahl an Teilnehmern ben\u00f6tigen. Steuerlich relevant sind z. B. Investitionsschemata, bei denen Geld angelegt wird und h\u00e4ufig sehr hohe Renditen geboten werden. Diese werden aber nicht erwirtschaftet, sondern existieren ausschlie\u00dflich auf dem Papier. Fordert ein Anleger seine Investition nebst Zinsen zur\u00fcck, werden sie \u00fcber einige Zeit ausbezahlt. Die Gewinne k\u00f6nnen aber nur ausgezahlt werden, indem die Investitionen anderer Anleger angegriffen werden. Fraglich ist, ob der Gesch\u00e4digte auch noch Steuern auf die nicht erhaltenen Zinsen zu zahlen hat.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Steuerpflichtiger fiel auf ein Schneeballsystem herein. Als er dies bemerkte, forderte er seine Investition nebst Zinsen zur\u00fcck. Der Anlageberater zahlte ihm einen erheblichen Teil seiner Investition zur\u00fcck. In Bezug auf den \u00fcbrigen Betrag nebst der Zinsen stimmte der Steuerpflichtige einer Wiederanlage der Zinsen mit neuer Verzinsung zu. Zu einer Auszahlung kam es nicht mehr. Der Steuerpflichtige erkl\u00e4rte daraufhin keine Eink\u00fcnfte aus Kapitalverm\u00f6gen, da ihm die Zinsen nicht zugeflossen seien.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht K\u00f6ln unterwarf die Zinsen der Besteuerung. Nach der h\u00f6chstrichterlichen Rechtsprechung f\u00fchren auch Gutschriften \u00fcber wiederangelegte Renditen zu Einnahmen aus Kapitalverm\u00f6gen, solange der Schuldner der Ertr\u00e4ge leistungsbereit und -f\u00e4hig ist. Eine Schuldumwandlung (Novation) ist dabei dann ertragsteuerpflichtig, wenn der Gl\u00e4ubiger frei dar\u00fcber wirtschaftlich verf\u00fcgen kann. Die Nichtauszahlung der Zinsen, sondern deren Wiederanlage \u2013 zu hohen Zinsen \u2013 lag im Interesse des Steuerpflichtigen. Er hatte der Wiederanlage zugestimmt und ist gegen die Nichtauszahlung nicht massiv vorgegangen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas Urteil ist im Ergebnis sachgerecht. Aufgrund grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Rechtssache ist die Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Dieser hat jetzt gegebenenfalls das letzte Wort.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zufluss bei Schneeballsystemen: Auswirkungen auf die Einkommensteuer Kernproblem Als Schneeball- oder Pyramidensystem werden Gesch\u00e4ftsmodelle bezeichnet, die zum funktionierenden Bestehen eine st\u00e4ndig wachsende Anzahl an Teilnehmern ben\u00f6tigen. Steuerlich relevant sind z. B. Investitionsschemata, bei denen Geld angelegt wird und h\u00e4ufig sehr hohe Renditen geboten werden. 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