{"id":36749,"date":"2013-08-31T13:11:17","date_gmt":"2013-08-31T11:11:17","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36749"},"modified":"2013-09-16T13:16:25","modified_gmt":"2013-09-16T11:16:25","slug":"eine-gartenhutte-kann-der-zweitwohnungssteuer-unterliegen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eine-gartenhutte-kann-der-zweitwohnungssteuer-unterliegen\/","title":{"rendered":"Eine Gartenh\u00fctte kann der Zweitwohnungssteuer unterliegen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Eine Gartenh\u00fctte kann der Zweitwohnungssteuer unterliegen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von einigen Kommunen erhoben wird. Ob und wie viel Zweitwohnungssteuer f\u00e4llig wird, regeln die jeweiligen Satzungen der Kommunen. Zahlen muss jeder, der einen Zweitwohnsitz in dem Ort hat. Das Grundbed\u00fcrfnis &#8222;Wohnen&#8220; wird dabei im weiteren Sinne verstanden. Vereinzelt ist sogar der Besitz eines Campingwagens o. \u00e4. besteuert worden. Mit dem vorliegenden Urteil l\u00f6ste die als Wochenendhaus errichtete Blockh\u00fctte (sog. Gartenh\u00fctte), die weder \u00fcber Schlafm\u00f6glichkeiten noch \u00fcber ein Badezimmer verf\u00fcgt, die Zweitwohnsteuer aus.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Kl\u00e4gerin wendet sich gegen einen Steuerbescheid der Stadt Gr\u00fcnberg, mit dem sie f\u00fcr das Jahr 2011 zu einer Zweitwohnungssteuer in H\u00f6he von 161 EUR veranlagt wurde. Die Stadt erhebt f\u00fcr Zweitwohnungen in ihrem Stadtgebiet eine Steuer in H\u00f6he von 10 % des Mietwerts. In ihrer Satzung ist eine Zweitwohnung &#8222;jede Wohnung, die jemand neben seiner Hauptwohnung f\u00fcr seinen pers\u00f6nlichen Lebensbedarf oder den pers\u00f6nlichen Lebensbedarf seiner Familienmitglieder innehat&#8220;. Die Kl\u00e4gerin ist Besitzerin einer im Jahr 1975 als Wochenendhaus errichteten, ca. 30 bis 40 qm gro\u00dfen Blockh\u00fctte, die \u00fcber einen Strom- und Wasseranschluss, einen Aufenthaltsraum mit K\u00fcchennische, eine Toilette mit Waschbecken und einen Abstellraum verf\u00fcgt. Die Kl\u00e4gerin wandte gegen die Veranlagung ein, dass das Blockhaus keine Schlafm\u00f6glichkeit und auch kein Bad habe und nicht als Zweitwohnung genutzt werden k\u00f6nne.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Verwaltungsgericht Gie\u00dfen wies die Klage ab. Stromanschluss, Wasserversorgung, K\u00fcchennische sowie Toilette reichen bereits aus, um von einer Wohnung sprechen zu k\u00f6nnen. Eine Zweitwohnung erfordert keinen besonderen Komfort in der Ausstattung oder eine komplette Infrastruktur. Die in der Blockh\u00fctte der Kl\u00e4gerin vorhandene Ausstattung erf\u00fcllt die an eine Wohnung zu stellenden Anforderungen ohne Weiteres. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nErneut zeigt sich, dass die bauliche Ausstattung der jeweiligen Wohnung im Zweitwohnungssteuerrecht weniger im Vordergrund steht. Es komme vielmehr darauf an, ob die Wohnung tats\u00e4chlich genutzt werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Gartenh\u00fctte kann der Zweitwohnungssteuer unterliegen Kernaussage Die Zweitwohnungssteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer, die von einigen Kommunen erhoben wird. Ob und wie viel Zweitwohnungssteuer f\u00e4llig wird, regeln die jeweiligen Satzungen der Kommunen. Zahlen muss jeder, der einen Zweitwohnsitz in dem Ort hat. Das Grundbed\u00fcrfnis &#8222;Wohnen&#8220; wird dabei im weiteren Sinne verstanden. 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