{"id":36823,"date":"2013-08-31T13:48:36","date_gmt":"2013-08-31T11:48:36","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36823"},"modified":"2013-09-16T13:56:19","modified_gmt":"2013-09-16T11:56:19","slug":"prozesshandlungen-von-nebenintervenienten-bleiben-immer-wirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/prozesshandlungen-von-nebenintervenienten-bleiben-immer-wirksam\/","title":{"rendered":"Prozesshandlungen von Nebenintervenienten bleiben immer wirksam"},"content":{"rendered":"<p><strong>Prozesshandlungen von Nebenintervenienten bleiben immer wirksam<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nEine Aktiengesellschaft (AG) wird im Rechtsstreit mit ihren Vorst\u00e4nden durch den Aufsichtsrat als Organ vertreten. Tritt ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied dem Rechtsstreit auf Seiten der AG bei (sog. Nebenintervention), behalten die von ihm bis zur Zur\u00fcckweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen auch nach Rechtskraft der Zur\u00fcckweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Beklagte ist eine AG, an der 2 zerstrittene Familienst\u00e4mme \u00fcber eine Holding beteiligt sind. Die Kl\u00e4ger wurden wirksam zu Mitgliedern des Vorstandes berufen. Gerichtlich wenden sie sich gegen einen Abberufungsbeschluss des Aufsichtsrats. Dieser stimmte mit 3:3 Stimmen ab. Gem\u00e4\u00df der Satzung der beklagten AG f\u00fchrt Stimmgleichheit zur Ablehnung des Beschlussantrags. Der Aufsichtsratsvorsitzende entschied aber, dass die Stimmen gegen die Abberufung missbr\u00e4uchlich ausge\u00fcbt wurden und damit nicht zu ber\u00fccksichtigen seien. Infolge dessen waren die Vorst\u00e4nde mit 3:0 Stimmen abberufen. Das Landgericht gab den Kl\u00e4gern Recht. Hiergegen legte die AG Berufung durch einen Prozessbevollm\u00e4chtigten ein, der nur durch den Aufsichtsratsvorsitzenden bevollm\u00e4chtigt wurde. Innerhalb der Berufungsfrist trat ein Aufsichtsratsmitglied dem Rechtsstreit auf Seiten der AG bei und legte gleichfalls Berufung ein. Das Oberlandesgericht verwarf die Berufung als unzul\u00e4ssig, da der Prozessbevollm\u00e4chtigte der Beklagten zur Einlegung des Rechtsmittels nicht wirksam bevollm\u00e4chtigt gewesen sei. Hiergegen richtet sich die Rechtsbeschwerde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof (BGH) best\u00e4tigte, dass die Berufung nicht als unzul\u00e4ssig h\u00e4tte verworfen werden d\u00fcrfen. Die von einem Nebenintervenienten bis zur rechtskr\u00e4ftigen Zur\u00fcckweisung seines Beitritts vorgenommenen Prozesshandlungen behalten ihre Wirksamkeit. Er kann daher mit Wirkung f\u00fcr die Beklagte Berufung einlegen und Antr\u00e4ge stellen. Dahingegen wird die AG im Rechtsstreit mit dem Vorstand von Ihrem Aufsichtsrat als Gremium vertreten. Der Vorgang der einheitlichen Willensbildung im Aufsichtsrat kann nicht durch Entscheidung eines Mitglieds bzw. des Vorsitzenden ersetzt werden. Erteilt dieser eine Prozessvollmacht ohne zuvor die Einwilligung des Aufsichtsrats eingeholt zu haben, kann der Aufsichtsrat diese Handlung und die bisherige Prozessf\u00fchrung durch Mehrheitsbeschluss genehmigen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung verdeutlicht prozessuale T\u00fccken. Dennoch sollte stets auf die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Vertretung einer juristischen Person geachtet werden, um somit ein Scheitern des Prozesses aus formellen Aspekten zu vermeiden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Prozesshandlungen von Nebenintervenienten bleiben immer wirksam Kernaussage Eine Aktiengesellschaft (AG) wird im Rechtsstreit mit ihren Vorst\u00e4nden durch den Aufsichtsrat als Organ vertreten. Tritt ein einzelnes Aufsichtsratsmitglied dem Rechtsstreit auf Seiten der AG bei (sog. Nebenintervention), behalten die von ihm bis zur Zur\u00fcckweisung seines Beitritts wirksam vorgenommenen Prozesshandlungen auch nach Rechtskraft der Zur\u00fcckweisungsentscheidung ihre Wirksamkeit. Sachverhalt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/prozesshandlungen-von-nebenintervenienten-bleiben-immer-wirksam\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Prozesshandlungen von Nebenintervenienten bleiben immer wirksam<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3395,3394],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36823"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36823"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36823\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36823"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36823"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36823"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}