{"id":36866,"date":"2013-09-30T14:59:47","date_gmt":"2013-09-30T12:59:47","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36866"},"modified":"2013-09-16T15:08:07","modified_gmt":"2013-09-16T13:08:07","slug":"trotz-obsiegens-im-musterprozess-rechtsbehelf-im-parallelstreit-muss-eingelegt-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/trotz-obsiegens-im-musterprozess-rechtsbehelf-im-parallelstreit-muss-eingelegt-werden\/","title":{"rendered":"Trotz Obsiegens im Musterprozess: Rechtsbehelf im Parallelstreit muss eingelegt werden"},"content":{"rendered":"<p><strong>Trotz Obsiegens im Musterprozess: Rechtsbehelf im Parallelstreit muss eingelegt werden<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger begehrt die Erstattung von Zoll f\u00fcr eine Einfuhr, ohne dass f\u00fcr diese Einfuhr ausdr\u00fccklich ein Rechtsbehelf eingelegt oder innerhalb der 3-j\u00e4hrigen Antragsfrist ein Erstattungsantrag gestellt war. Das Obsiegen in einem Musterverfahren ersetzt diese Rechtshandlungen nicht.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Schuldnerin, f\u00fcr die der Kl\u00e4ger wegen Insolvenz das jetzige Klageverfahren aufnahm, f\u00fchrte mit zahlreichen Einfuhren MP3-Player ein und lie\u00df sie bei Zollstellen des Beklagten in den zollrechtlich freien Verkehr \u00fcberf\u00fchren. Sie erreichte in einem vorangegangenen Rechtsstreit vor dem Europ\u00e4ischen Gerichtshof (EuGH) f\u00fcr die von ihr eingef\u00fchrten MP3-Player eine Eingruppierung in die Kombinierte Nomenklatur, die zu einem erheblich niedrigeren Zollsatz f\u00fchrte. Zuvor hatte der Beklagte f\u00fcr eine andere Lieferung vom 25.7.2007 Zoll nach dem erh\u00f6hten Zollsatz erhoben. Die Schuldnerin hat den festgesetzten Zoll in H\u00f6he von rd. 21.000 EUR entrichtet. Nach dem gewonnenen Rechtsstreit beantragte die Schuldnerin ausdr\u00fccklich erstmals am 28.12.2010 die Erstattung des \u00fcberh\u00f6hten Zolls, was der Beklagte ablehnte. Das Finanzgericht (FG) wies die hiergegen gerichtete Klage ab.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Schuldnerin hat gegen die Abgabenanmeldung keinen Rechtsbehelf eingelegt, der als Erstattungsantrag gewertet werden k\u00f6nnte. Vielmehr h\u00e4tte sie Einspruch einlegen m\u00fcssen, was unterblieb. Auch fehlte es an einem ausdr\u00fccklich gestellten Erstattungsantrag, der aufgrund Ablaufs der 3-j\u00e4hrigen Antragsfrist auch nicht mehr nachgeholt werden kann. Eine Fristverl\u00e4ngerung wegen unvorhersehbaren Ereignissen oder h\u00f6herer Gewalt, die eine fristgerechte Antragsstellung hinderten, schied ebenso aus. Schlie\u00dflich ist auch eine Hemmung der Antragsfrist durch die F\u00fchrung eines Parallelrechtsstreits nicht vorgesehen. Auch das Obsiegen in dem Musterverfahren ersetzt nicht die Rechtsbehelfseinlegung in dem vorliegenden Verfahren. Das EU-Recht erh\u00e4lt f\u00fcr die Erstattung gesetzlich nicht geschuldeter Z\u00f6lle eine abschlie\u00dfende Regelung.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung verdeutlicht, dass Rechtsbehelfe stets fristgerecht mit dem Hinweis auf das Musterverfahren einzulegen sind. Der Steuerpflichtige muss aktiv t\u00e4tig werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Trotz Obsiegens im Musterprozess: Rechtsbehelf im Parallelstreit muss eingelegt werden Kernaussage Der Kl\u00e4ger begehrt die Erstattung von Zoll f\u00fcr eine Einfuhr, ohne dass f\u00fcr diese Einfuhr ausdr\u00fccklich ein Rechtsbehelf eingelegt oder innerhalb der 3-j\u00e4hrigen Antragsfrist ein Erstattungsantrag gestellt war. Das Obsiegen in einem Musterverfahren ersetzt diese Rechtshandlungen nicht. Sachverhalt Die Schuldnerin, f\u00fcr die der Kl\u00e4ger &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/trotz-obsiegens-im-musterprozess-rechtsbehelf-im-parallelstreit-muss-eingelegt-werden\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Trotz Obsiegens im Musterprozess: Rechtsbehelf im Parallelstreit muss eingelegt werden<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3412,3413,2369],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36866"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36866"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36866\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36866"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36866"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36866"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}