{"id":36881,"date":"2013-09-30T15:10:04","date_gmt":"2013-09-30T13:10:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36881"},"modified":"2013-09-16T15:26:54","modified_gmt":"2013-09-16T13:26:54","slug":"vorsteuerabzug-mindestlizenzgebuhren-als-teilleistungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-mindestlizenzgebuhren-als-teilleistungen\/","title":{"rendered":"Vorsteuerabzug: Mindestlizenzgeb\u00fchren als Teilleistungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorsteuerabzug: Mindestlizenzgeb\u00fchren als Teilleistungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nAus Eingangsrechnungen, die noch nicht bezahlt sind, ist ein Vorsteuerabzug nur m\u00f6glich, wenn die zugeh\u00f6rige Leistung schon erbracht wurde. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen, wie z. B. Mieten ist die Leistung erst am Ende der Mietzeit erbracht, es sei denn es werden z. B. monatliche Teilleistungen vereinbart.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEine GmbH erwarb eine Lizenz von einer GbR. Die H\u00f6he der Lizenzgeb\u00fchr war abh\u00e4ngig von der Anzahl der mit der Lizenz verkauften Produkte. Daneben wurde eine Mindestlizenzgeb\u00fchr vereinbart. Die GbR stellte diese Mindestlizenzgeb\u00fchr im Dezember 2000 in Rechnung. Die GmbH meldete die Vorsteuer aus dieser Rechnung mit der Voranmeldung f\u00fcr Dezember 2000 an. Nachdem die GmbH festgestellt hatte, dass die Lizenz der GbR zu Unrecht bestand, k\u00fcndigte sie den Lizenzvertrag im M\u00e4rz 2001, eine Bezahlung der Rechnung \u00fcber die Mindestlizenzgeb\u00fchr unterblieb. Mit der Umsatzsteuerjahreserkl\u00e4rung f\u00fcr 2000 berichtigte die GmbH die Vorsteuer. Der hieraus resultierende Erstattungsanspruch des Finanzamts wurde nicht beglichen, da die GmbH mittlerweile insolvent war. Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wurde daraufhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Ferner erlie\u00df das Finanzamt einen Haftungsbescheid gegen ihn f\u00fcr die r\u00fcckst\u00e4ndige Umsatzsteuer 2000. Ihm wurde vorgeworfen, dass die GmbH die Vorsteuer, mangels Bezahlung, nicht h\u00e4tte geltend machen d\u00fcrfen, da die Leistung nicht erbracht worden war.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH h\u00e4lt den Vorsteuerabzug im Dezember 2000 f\u00fcr korrekt, weil es sich bei der Vereinbarung der Mindestlizenzgeb\u00fchr um eine Teilleistung handelt. Da diese erbracht war, kam es auf deren Bezahlung nicht mehr an. Auch bestand f\u00fcr die GmbH nach K\u00fcndigung des Vertrages zwar die Pflicht die Vorsteuer zu berichtigen, aber nicht im Jahr 2000. Vielmehr muss die Korrektur in dem Jahr erfolgen in dem die Uneinbringlichkeit eingetreten ist, also in 2001.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer Prozess vor dem Finanzgericht endet erfreulicher f\u00fcr den Kl\u00e4ger als der Strafprozess. Eine Haftungsinanspruchnahme des Kl\u00e4gers ist nicht m\u00f6glich, da es an einer Steuerhinterziehung fehlt. Unerfreulich ist vorliegend jedoch, dass das Urteil nichts an der strafrechtlichen Verurteilung des Gesch\u00e4ftsf\u00fchrers wegen Steuerhinterziehung mehr \u00e4ndert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorsteuerabzug: Mindestlizenzgeb\u00fchren als Teilleistungen Kernaussage Aus Eingangsrechnungen, die noch nicht bezahlt sind, ist ein Vorsteuerabzug nur m\u00f6glich, wenn die zugeh\u00f6rige Leistung schon erbracht wurde. Bei Dauerschuldverh\u00e4ltnissen, wie z. B. Mieten ist die Leistung erst am Ende der Mietzeit erbracht, es sei denn es werden z. B. monatliche Teilleistungen vereinbart. Sachverhalt Eine GmbH erwarb eine Lizenz &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerabzug-mindestlizenzgebuhren-als-teilleistungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorsteuerabzug: Mindestlizenzgeb\u00fchren als Teilleistungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[3418,3419,112],"class_list":["post-36881","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-mindestlizenzgebuhren","tag-teilleistungen","tag-vorsteuerabzug"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36881","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36881"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36881\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36881"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36881"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36881"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}