{"id":36888,"date":"2013-09-30T15:15:07","date_gmt":"2013-09-30T13:15:07","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36888"},"modified":"2013-09-16T15:26:18","modified_gmt":"2013-09-16T13:26:18","slug":"rechnungen-weg-was-nun","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rechnungen-weg-was-nun\/","title":{"rendered":"Rechnungen weg, was nun?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Rechnungen weg, was nun?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDer Vorsteuerabzug setzt das Vorliegen einer Rechnung voraus. Es gilt die Regel, ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug. Doch wie sieht es aus, wenn die Rechnungen verloren gehen?<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIm Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung konnte der sp\u00e4tere Kl\u00e4ger die angeforderten Rechnungen nicht vorlegen. Zur Begr\u00fcndung verwies er darauf, dass er habe umziehen m\u00fcssen und er zu diesem Zweck die Buchf\u00fchrungsunterlagen nebst EDV-Anlage auf einen Lkw geladen habe. Dieser sei ihm dann geklaut worden. Der Kl\u00e4ger konnte nur wenige Kopien der Rechnungen vorlegen. Das Finanzamt sch\u00e4tzte daraufhin den Vorsteuerabzug mit 60 % der angemeldeten Betr\u00e4ge, basierend auf dem Ergebnis der vorangegangen Betriebspr\u00fcfung. Dem Kl\u00e4ger war der Ansatz zu gering. Er verwies darauf, dass die K\u00fcrzung der Vorsteuer bei der letzten Betriebspr\u00fcfung den Erwerb eines Grundst\u00fcckes betraf, also einmalig war. Ferner w\u00e4ren alle Eingangsrechnungen vom Steuerberater gebucht worden. Dieser versichere nur ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnungen verbucht zu haben. Auch w\u00fcrden ihm seine Lieferanten best\u00e4tigen, dass sie immer mit USt abgerechnet h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas FG Sachsen-Anhalt h\u00e4lt die Sch\u00e4tzung f\u00fcr zul\u00e4ssig. Demnach kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen sch\u00e4tzen, wenn der Steuerpflichtige die von ihm zu f\u00fchrenden B\u00fccher nicht vorlegen kann. Ob den Steuerpflichtigen diesbez\u00fcglich eine Schuld trifft ist unerheblich. Die H\u00f6he der Sch\u00e4tzung ist nach Ansicht des FG nicht zu beanstanden, da der Kl\u00e4ger nur Vorsteuerbetr\u00e4ge in H\u00f6he von insgesamt ca. 57.000 DM durch Kopien hatte nachweisen k\u00f6nnen, das Finanzamt jedoch ca. 925.000 DM anerkannt hatte. Ein h\u00f6herer Ansatz scheitere auch daran, dass der Kl\u00e4ger zwar durch seinen Steuerberater und durch seine Lieferanten nachweisen konnte, dass Rechnungen vorgelegen haben, nicht jedoch, ob diesen Leistungen zugrunde lagen, die zum Vorsteuerabzug berechtigen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer konkrete Fall mag abenteuerlich klingen, hat aber durchaus Relevanz. Es muss nicht unbedingt ein Diebstahl sein, der zum Verlust der Buchf\u00fchrungsunterlagen f\u00fchrt. So kann Hochwasser, wie in diesem Sommer, zur Vernichtung aller Belege nebst EDV f\u00fchren, ebenso Datenverluste in der EDV bei unzureichender Sicherung, sofern die Belege elektronisch archiviert wurden. Hier hilft nat\u00fcrlich nur eine entsprechende Vorsorge. Der Versuch nach Verlust der Rechnungen Kopien zu besorgen, ist selten erfolgversprechend, und zudem mit viel Aufwand verbunden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rechnungen weg, was nun? Kernaussage Der Vorsteuerabzug setzt das Vorliegen einer Rechnung voraus. Es gilt die Regel, ohne Rechnung kein Vorsteuerabzug. Doch wie sieht es aus, wenn die Rechnungen verloren gehen? Sachverhalt Im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung konnte der sp\u00e4tere Kl\u00e4ger die angeforderten Rechnungen nicht vorlegen. Zur Begr\u00fcndung verwies er darauf, dass er habe umziehen m\u00fcssen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/rechnungen-weg-was-nun\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Rechnungen weg, was nun?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[727],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36888"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36888"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36888\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36888"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36888"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36888"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}