{"id":36925,"date":"2013-09-30T15:36:20","date_gmt":"2013-09-30T13:36:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36925"},"modified":"2013-09-16T15:40:18","modified_gmt":"2013-09-16T13:40:18","slug":"wann-ist-die-erhebung-von-nachzahlungszinsen-unbillig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-ist-die-erhebung-von-nachzahlungszinsen-unbillig\/","title":{"rendered":"Wann ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen unbillig?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wann ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen unbillig?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie Erhebung von Nachzahlungszinsen ist nicht unbillig, obwohl die Nachzahlungszinsen nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Denn der Gesetzgeber hat bewusst die systemwidrige Abzugsm\u00f6glichkeit von Nachzahlungszinsen abgeschafft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer klagende Rechtsanwalt erzielte Eink\u00fcnfte als Insolvenzverwalter. Das Finanzamt beurteilte nach einer Au\u00dfenpr\u00fcfung die entsprechenden Eink\u00fcnfte der Jahre 1998 bis 2002 als gewerbliche Eink\u00fcnfte. Es erlie\u00df f\u00fcr die Streitjahre Gewerbesteuermessbescheide und gew\u00e4hrte bei der Einkommensteuer die Tariferm\u00e4\u00dfigung nach dem damaligen \u00a7 32c EStG. Auf die Klage des Rechtsanwalts wurden die Gewerbesteuermessbescheide aufgehoben und auch die Tariferm\u00e4\u00dfigung wurde zur\u00fcckgenommen. Dies f\u00fchrte zu Einkommensteuernachzahlungen und Nachzahlungszinsen. Darauf beantragte der Rechtsanwalt, die Zinsen aus Billigkeitsgr\u00fcnden zu erlassen, was abgelehnt wurde.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nAuch das Finanzgericht lehnte die Klage auf den Zinserlass ab. Zu den Nachzahlungszinsen kam es aufgrund einer Rechtsprechungs\u00e4nderung des Bundesfinanzhofs (BFH) bei der Beurteilung der Eink\u00fcnfte eines Insolvenzverwalters. Die Eink\u00fcnfte des klagenden Insolvenzverwalters waren demnach nicht mehr als gewerbliche, sondern als Eink\u00fcnfte aus selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit zu beurteilen. In der Folge musste der Liquidit\u00e4tsvorteil des Rechtsanwalts f\u00fcr die zeitweise ungerechtfertigte Gew\u00e4hrung der Tariferm\u00e4\u00dfigung ausgeglichen werden. Dies geschieht typisiert mit 6 % per anno und wirkt f\u00fcr und gegen den Steuerpflichtigen. Die Nichtabziehbarkeit dieser Nachzahlungszinsen ist nicht unbillig, da der Gesetzgeber durch das Steuerentlastungsgesetz 1999\/2000\/2002 bewusst den systemwidrigen steuermindernden Abzug der Nachzahlungszinsen abgeschafft hat.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nVorliegend konnte der Rechtsanwalt keine Unbilligkeit aufzeigen, weshalb auch keine Billigkeitsma\u00dfnahme in Frage kam. Im \u00dcbrigen gilt verallgemeinernd, dass der Abschaffung einer systemwidrigen Steuerabzugsm\u00f6glichkeit nicht mit einer Billigkeitsma\u00dfnahme entgegengewirkt werden darf.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wann ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen unbillig? Kernaussage Die Erhebung von Nachzahlungszinsen ist nicht unbillig, obwohl die Nachzahlungszinsen nicht mehr steuermindernd geltend gemacht werden k\u00f6nnen. Denn der Gesetzgeber hat bewusst die systemwidrige Abzugsm\u00f6glichkeit von Nachzahlungszinsen abgeschafft. Sachverhalt Der klagende Rechtsanwalt erzielte Eink\u00fcnfte als Insolvenzverwalter. Das Finanzamt beurteilte nach einer Au\u00dfenpr\u00fcfung die entsprechenden Eink\u00fcnfte der Jahre &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wann-ist-die-erhebung-von-nachzahlungszinsen-unbillig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Wann ist die Erhebung von Nachzahlungszinsen unbillig?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3435,3434],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36925"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36925"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36925\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36925"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36925"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36925"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}