{"id":36934,"date":"2013-09-30T15:41:04","date_gmt":"2013-09-30T13:41:04","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36934"},"modified":"2013-09-16T15:51:57","modified_gmt":"2013-09-16T13:51:57","slug":"betriebsaufspaltung-bei-zwischenschaltung-einer-beherrschten-gbr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/betriebsaufspaltung-bei-zwischenschaltung-einer-beherrschten-gbr\/","title":{"rendered":"Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer beherrschten GbR"},"content":{"rendered":"<p><strong>Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer beherrschten GbR<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nEine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass die \u00fcberlassenen Wirtschaftsg\u00fcter zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft geh\u00f6ren (sachliche Verflechtung) und die Person oder Personengruppe sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Gesch\u00e4fts- und Bet\u00e4tigungswillen durchzusetzen (personelle Verflechtung). Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nach Auffassung des Finanzgerichts (FG) Hamburg auch bei der Zwischenschaltung einer von der beherrschenden Person ebenfalls beherrschten Gesellschaft gegeben.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nAn der Kl\u00e4gerin, einer grundst\u00fccksbesitzenden GbR, sind die Eheleute zu 90 % (Ehemann) und zu 10 % (Ehefrau) beteiligt. Im Innenverh\u00e4ltnis obliegt allein dem Ehemann die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Vertretung der Kl\u00e4gerin. Gem\u00e4\u00df dem Gesellschaftsvertrag bed\u00fcrfen Gesellschafterbeschl\u00fcsse \u00fcber den Abschluss von Miet- und Erbbaurechtsvertr\u00e4gen und den Verkauf und die Beleihung von Grundst\u00fccken der Einstimmigkeit. Im \u00dcbrigen gilt das Mehrheitsprinzip. Die Kl\u00e4gerin bestellte zugunsten einer GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Ehemann ist, ein Erbbaurecht f\u00fcr die Dauer von 49 Jahren. Dies GmbH errichtete auf dem Grundst\u00fcck ein Geb\u00e4ude und vermietete es an eine weitere GmbH, deren alleiniger Gesellschafter und Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer wiederum der Ehemann ist. Das beklagte Finanzamt stellte eine Betriebsaufspaltung fest. Hiergegen richtet sich die Klage.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas FG wies die Klage ab. Der Ehemann, der hinter der Betriebsgesellschaft steht, kann in der Kl\u00e4gerin seinen gesch\u00e4ftlichen Bet\u00e4tigungswillen in Bezug auf das Erbbaurecht durchsetzen, da er weiterhin \u00fcber die laufende Verwaltung und Beendigung des Erbbaurechts allein bestimmen kann. Der Gesellschaftsvertrag sieht n\u00e4mlich nur f\u00fcr den Abschluss des Erbbaurechtsvertrags einen einstimmigen Beschluss vor. Dass die Kl\u00e4gerin das Grundst\u00fcck nicht unmittelbar der Betriebsgesellschaft \u00fcberlassen hat, sondern eine Zwischengesellschaft eingeschaltet wurde, steht der Annahme einer Betriebsaufspaltung zwischen der Kl\u00e4gerin und der Betriebsgesellschaft nicht entgegen. Entscheidend ist, dass die das Besitzunternehmen beherrschende Person sowohl Alleingesellschafter der Zwischengesellschaft als auch der Betriebsgesellschaft ist.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDer BFH entschied bereits in einem \u00e4hnlich gelagerten Fall der Zwischenvermietung, dass die Betriebsaufspaltung nicht verhindert werden kann. Das vorliegende Urteil verdeutlicht, dass eine Betriebsaufspaltung nicht umgangen werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer beherrschten GbR Kernaussage Eine Betriebsaufspaltung setzt voraus, dass die \u00fcberlassenen Wirtschaftsg\u00fcter zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen der Betriebsgesellschaft geh\u00f6ren (sachliche Verflechtung) und die Person oder Personengruppe sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Weise beherrscht, dass sie in der Lage ist, in beiden Unternehmen einen einheitlichen Gesch\u00e4fts- und Bet\u00e4tigungswillen durchzusetzen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/betriebsaufspaltung-bei-zwischenschaltung-einer-beherrschten-gbr\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Betriebsaufspaltung bei Zwischenschaltung einer beherrschten GbR<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[255,3441],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36934"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36934"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36934\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36934"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36934"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36934"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}