{"id":36951,"date":"2013-09-30T15:52:01","date_gmt":"2013-09-30T13:52:01","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=36951"},"modified":"2013-09-16T15:59:51","modified_gmt":"2013-09-16T13:59:51","slug":"aktienoptionen-fur-aufsichtsrate-und-ihre-folgen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktienoptionen-fur-aufsichtsrate-und-ihre-folgen\/","title":{"rendered":"Aktienoptionen f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te und ihre Folgen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Aktienoptionen f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te und ihre Folgen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nWenn Aufsichtsr\u00e4te eine nicht b\u00f6rsennotierter AG am Bezug neuer Aktien teilnehmen, der nur Mitarbeitern und Aufsichtsr\u00e4ten er\u00f6ffnet ist, mit der Option, die gezeichneten Aktien innerhalb einer Frist zum Ausgabekurs an die AG zur\u00fcckzugeben, ist von Eink\u00fcnften aus selbst\u00e4ndiger Arbeit zum Zeitpunkt der Optionsaus\u00fcbung auszugehen, wenn die unter dem Ausgabepreis notierenden Aktien innerhalb der Frist zum Ausgabekurs an die AG zur\u00fcckgegeben werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger war Aufsichtsrat einer nicht b\u00f6rsennotierten AG, die im Jahr 2000 im Zuge eines Mitarbeiterbeteiligungsprogramms neue Aktien an Mitarbeiter und Aufsichtsr\u00e4te ausgegeben hatte. Der klagende Aufsichtsrat erwarb 10.000 Aktien zu je 11,50 EUR. Der Aufsichtsrat machte von seinem vertraglichen Recht Gebrauch, die Aktien bis Ende 2002 zum Ausgabekurs zur\u00fcckzugeben. Das Finanzamt ermittelte einen geldwerten Vorteil beim Aufsichtsrat in H\u00f6he von 75.000 EUR, da die Aktien zum R\u00fcckgabezeitpunkt nur einen Wert von 4 EUR gehabt h\u00e4tten. Durch die Klage beim Finanzgericht erreichte der Kl\u00e4ger nach erfolglosem Einspruch eine Reduzierung des geldwerten Vorteils auf 55.000 EUR.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Revision hiergegen zum Bundesfinanzhof blieb erfolglos. Der klagende Aufsichtsrat erlangte durch die R\u00fcckgabe der Aktien zum Ausgabekurs einen geldwerten Vorteil in H\u00f6he von 55.000 EUR und hat diesen als Eink\u00fcnfte aus selbst\u00e4ndiger T\u00e4tigkeit zu versteuern. Die H\u00f6he des Vorteils bestimmt sich nach der Differenz zwischen tats\u00e4chlichem Wert und Ausgabekurs. Die M\u00f6glichkeit der R\u00fcckgabe hing untrennbar mit der T\u00e4tigkeit des Kl\u00e4gers als Aufsichtsrat und damit mit seiner selbst\u00e4ndigen T\u00e4tigkeit zusammen. Ein fremder Dritter h\u00e4tte die Aktien nicht zum Ausgabekurs zur\u00fcckgeben k\u00f6nnen. Der Zufluss des geldwerten Vorteils fand im Jahr 2002 statt als der Aufsichtsrat seine Option aus\u00fcbte.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nVorliegend bestand kein Zweifel, dass die vorteilhafte R\u00fcckgabem\u00f6glichkeit der Aktien zum Ausgabekurs den Mitarbeitern und Aufsichtsr\u00e4ten aufgrund ihrer T\u00e4tigkeit f\u00fcr die AG gew\u00e4hrt wurde. Insofern ist es konsequent, bei Aufsichtsr\u00e4ten Eink\u00fcnfte aus \u00a7 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG anzunehmen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Aktienoptionen f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te und ihre Folgen Kernaussage Wenn Aufsichtsr\u00e4te eine nicht b\u00f6rsennotierter AG am Bezug neuer Aktien teilnehmen, der nur Mitarbeitern und Aufsichtsr\u00e4ten er\u00f6ffnet ist, mit der Option, die gezeichneten Aktien innerhalb einer Frist zum Ausgabekurs an die AG zur\u00fcckzugeben, ist von Eink\u00fcnften aus selbst\u00e4ndiger Arbeit zum Zeitpunkt der Optionsaus\u00fcbung auszugehen, wenn die unter dem &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/aktienoptionen-fur-aufsichtsrate-und-ihre-folgen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Aktienoptionen f\u00fcr Aufsichtsr\u00e4te und ihre Folgen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[15],"tags":[1400,3447,3448],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36951"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=36951"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/36951\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=36951"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=36951"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=36951"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}