{"id":37000,"date":"2013-09-17T16:37:26","date_gmt":"2013-09-17T14:37:26","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37000"},"modified":"2020-09-14T16:18:27","modified_gmt":"2020-09-14T14:18:27","slug":"vermogensteuer-gefahrdet-den-wirtschaftsstandort-deutschland","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vermogensteuer-gefahrdet-den-wirtschaftsstandort-deutschland\/","title":{"rendered":"Verm\u00f6gensteuer gef\u00e4hrdet den Wirtschaftsstandort Deutschland"},"content":{"rendered":"<h2><span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">Mittelstandsbeirat beim Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie warnt vor Verm\u00f6gensteuer und Verm\u00f6gensabgabe<\/span><\/h2>\n<h3 id=\"ueberschrift4\"><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Der Beirat f\u00fcr Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe beim Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie (Mittelstandsbeirat) hat sich in einem Positionspapier gegen die Einf\u00fchrung einer <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/eine-vermoegensteuer-bringt-weniger-als-sie-kostet\/\">Verm\u00f6gensteuer<\/a> bzw. Verm\u00f6gensabgabe in Deutschland ausgesprochen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine Verm\u00f6gensteuer gerade kleine und mittlere Unternehmen belaste, sich nachteilig auf den Arbeitsmarkt auswirke und die deutsche Wirtschaft krisenanf\u00e4lliger machen w\u00fcrde.<\/span><\/h3>\n<p>Der Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp R\u00f6sler: &#8222;Der Mittelstandsbeirat weist zurecht darauf hin, dass eine Verm\u00f6gensteuer nicht nur besonders mittelstandsfeindlich w\u00e4re, sondern unseren gesamten Wirtschaftsstandort anf\u00e4lliger f\u00fcr Krisen machen w\u00fcrde. Sie tr\u00e4fe Millionen von Unternehmen, denn die Abgrenzung von privatem und betrieblichem Verm\u00f6gen ist gerade bei kleinen und mittelst\u00e4ndischen Personenunternehmen besonders schwierig. Die Folge einer derartigen Substanzbesteuerung: Weniger Eigenkapital, weniger Ausbildungspl\u00e4tze, weniger Wettbewerbsf\u00e4higkeit. Eine solche Steuer birgt die Gefahr, dass Verm\u00f6gen, Betriebe und letztlich Arbeitspl\u00e4tze verloren gehen oder ins Ausland abwandern. Deutschland ist der Stabilit\u00e4tsanker in Europa und steht ausgezeichnet da: Die Zahl der Arbeitslosen ist auf dem niedrigsten Niveau seit 20 Jahren, unsere Steuereinnahmen sind auf Rekordniveau. Dank unserer soliden Haushaltspolitik stehen wir erstmals seit Jahrzehnten an der Schwelle zum Schuldenabbau. Wir haben die Finanz- und Staatsschuldenkrise, gerade im Vergleich zu anderen europ\u00e4ischen Staaten, hervorragend gemeistert. Eines steht fest, Garant und Basis dieser Erfolge sind unsere Unternehmen, unser Mittelstand. Diese Unternehmen d\u00fcrfen keinen weiteren Belastungen ausgesetzt werden.&#8220;<\/p>\n<p>Der Mittelstandsbeirat h\u00e4lt fest, dass ertragsschwache Unternehmen durch eine Verm\u00f6gensteuer um bis zu 100 Prozentpunkte mehr belastet werden. Deutschland w\u00fcrde so wieder zu einem Hochsteuerland werden, was angesichts der hohen Steuereinnahmen, nach Auffassung des Mittelstandsbeirats, nicht gerechtfertigt w\u00e4re. Von einer Verm\u00f6gensteuer w\u00e4ren eigenkapitalstarke mittelst\u00e4ndische Unternehmen am st\u00e4rksten betroffen. Freibetr\u00e4ge und m\u00f6gliche Ausnahmen sieht der Mittelstandsbeirat als nur bedingt hilfreich an. Zudem weist er auf verfassungsrechtliche Bedenken und den hohen administrativen Aufwand einer Verm\u00f6gensteuer hin. Verfassungsrechtliche Bedenken sieht der Mittelstandsbeirat auch in Bezug auf eine einmalige Verm\u00f6gensabgabe.<\/p>\n<p>Der Mittelstandsbeirat beim Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie befasst sich mit der Lage und den Perspektiven kleiner und mittlerer Unternehmen sowie der Freien Berufe. Er ber\u00e4t den Bundesminister zu Fragen der mittelst\u00e4ndischen Wirtschaft und analysiert den Einfluss wirtschaftspolitischer Ma\u00dfnahmen auf die wirtschaftliche Situation kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Mitglieder sind unabh\u00e4ngige Pers\u00f6nlichkeiten, die ausschlie\u00dflich ihre pers\u00f6nliche \u00dcberzeugung vertreten und an keine Weisungen gebunden sind. Dem Mittelstandsbeirat geh\u00f6ren vor allem Pers\u00f6nlichkeiten an, die aufgrund ihrer praktischen T\u00e4tigkeit und ihrer fachlichen Erfahrung in mittelstandspolitischen Fragen f\u00fcr eine solche Aufgabe besonders geeignet sind.<\/p>\n<h3 id=\"ueberschrift4\">BMWi, Pressemitteilung vom 17.09.2013<\/h3>\n<div><\/div>\n<p>Thesen zur Verm\u00f6gensbesteuerung<br \/>\n1. Verm\u00f6gensteuer als Substanzsteuer<br \/>\nDie Verm\u00f6gensteuer wurde in Deutschland zuletzt 1996 erhoben und hatte ein<br \/>\nSteueraufkommen von etwa 4,5 Mrd. EUR. International ist die Verm\u00f6gensteuer<br \/>\nun\u00fcblich und wird derzeit in Europa nur von Frankreich erhoben. Insbesondere<br \/>\nun\u00fcblich ist die vollst\u00e4ndige Heranziehung von Unternehmensverm\u00f6gen zur<br \/>\nVerm\u00f6gensteuer.<br \/>\nEine wie auch immer geartete Verm\u00f6gensteuer w\u00fcrde zu den bisher schon<br \/>\nbestehenden Substanzsteuern, wie die Grundsteuer, die Grunderwerbsteuer, die<br \/>\nErbschaft- und Schenkungsteuer hinzutreten.<br \/>\nAls Kompensation f\u00fcr die Abschaffung der Verm\u00f6gensteuer ab 1997 wurde die<br \/>\nGrunderwerbsteuer von 2 % auf 3,5 % angehoben und bei der Erbschaftsteuer wurde<br \/>\ndie Einheitsbewertung f\u00fcr bebaute Grundst\u00fccke durch Verkehrswerte ersetzt. Beide<br \/>\nMa\u00dfnahmen haben zu Mehreinnahmen von rd. 3,5 Mrd. EUR gef\u00fchrt. Die Abschaffung der Verm\u00f6gensteuer wurde also nahezu durch Mehreinnahmen anderer<br \/>\nSubstanzsteuern ausgeglichen.<br \/>\nDer administrative Aufwand zur Feststellung der Besteuerungsgrundlagen und<br \/>\nErhebung der Steuer ist anerkannt extrem hoch und l\u00e4sst bei gleichzeitig zu<br \/>\nbef\u00fcrchtenden negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft wenn \u00fcberhaupt nur ein<br \/>\ngeringes Netto Steueraufkommen erwarten.<br \/>\n2. Verm\u00f6gensteuer auf Unternehmensverm\u00f6gen<br \/>\nSoweit Unternehmensverm\u00f6gen der Verm\u00f6gensteuer unterliegt, trifft dies<br \/>\nertragsschwache Unternehmen am st\u00e4rksten. W\u00e4hrend sich bei ertragsstarken<br \/>\nUnternehmen die (Gesamt)Steuerbelastung um 10 Prozentpunkte erh\u00f6hen kann,<br \/>\nkann dies bei ertragsschwachen Unternehmen um bis zu 100 Prozentpunkte sein.<br \/>\nH\u00f6here Steuerbelastungen schw\u00e4chen die Ertragslage der Unternehmen und<br \/>\nmachen sie krisenanf\u00e4lliger.<\/p>\n<p>Freibetr\u00e4ge k\u00f6nnen dem nur bedingt abhelfen, weil davon nur Unternehmen<br \/>\nprofitieren, die ein geringes Eigenkapital vorhalten. In der Finanzkrise haben gerade<br \/>\neigenkapitalstarke Unternehmen sich am Besten behaupten k\u00f6nnen. Diese eigenkapitalstarken mittelst\u00e4ndischen Unternehmen w\u00e4ren von der Verm\u00f6gensbesteuerung am st\u00e4rksten betroffen.<br \/>\n3. Begrenzter verfassungsrechtlicher Spielraum bei Ausnahmen von der<br \/>\nBesteuerung<br \/>\nOb es \u00fcberhaupt m\u00f6glich ist, Unternehmensverm\u00f6gen aus der Verm\u00f6gensbesteuerung herauszunehmen ist aus verfassungsrechtlicher Sicht noch nicht gekl\u00e4rt.<br \/>\nIm Ergebnis d\u00fcrften dann auch Privatleute mit Aktienverm\u00f6gen nicht der Verm\u00f6gensteuer unterliegen, was auf verfassungsrechtliche Bedenken st\u00f6\u00dft. Die verfassungsrechtlichen Bedenken werden zu Masseneinspr\u00fcchen und in der Folge zur<br \/>\nAussetzung der Verm\u00f6gensteuerzahlungen f\u00fchren. Unsicherheiten \u00fcber die<br \/>\nVerfahrensausg\u00e4nge und die damit verbundene allgemeine Verunsicherung k\u00f6nnten<br \/>\nAbwanderungstendenzen des mobilen Verm\u00f6gens in das Ausland Vorschub leisten.<br \/>\n4. Verm\u00f6gensertragsteuer<br \/>\nDie Eingrenzung der Verm\u00f6gensteuer auf Sollertr\u00e4ge, um eine Substanzbesteuerung<br \/>\nzu verhindern, ist nichts anderes als eine Ertragsteuererh\u00f6hung, die den L\u00e4ndern<br \/>\nzusteht. Dadurch soll den verfassungsrechtlichen Bedenken, dass Substanzsteuern<br \/>\nzu einem Eingriff in das Eigentum f\u00fchren, begegnet werden. Dies w\u00fcrde dazu f\u00fchren,<br \/>\ndass die Ertragsteuerbelastung in Deutschland auf \u00fcber 60 % steigen w\u00fcrde, und<br \/>\ndamit Deutschland wieder zu einem Hochsteuerland werden w\u00fcrde. Dies ist in<br \/>\nAnbetracht der h\u00f6chsten Steuereinnahmen aller Zeiten in Deutschland von rd. 600<br \/>\nMrd. EUR nicht zu rechtfertigen.<br \/>\n5. Einmalige Verm\u00f6gensabgabe<br \/>\nEine einmalige Verm\u00f6gensabgabe, die in der Ertragskompetenz des Bundes liegt,<br \/>\nmuss als eine einmalige Belastung des Verm\u00f6gens ausgestaltet sein, wobei die<br \/>\nErhebung in Raten gestreckt \u00fcber mehrere Jahre erfolgen kann. Zus\u00e4tzlich bedarf es<\/p>\n<p>jedoch einer Bedrohungslage. Ob eine derartige Bedrohungslage i.S.d.<br \/>\nVerfassungsgesetzes in Folge der Finanzkrise und der damit einhergehenden<br \/>\nStaatsverschuldung vorliegt, ist h\u00f6chst streitig. Deshalb ist eine wie immer<br \/>\nausgestaltete Verm\u00f6gensabgabe verfassungsrechtlich nicht unbedenklich.<br \/>\n6. Verm\u00f6gensteuer gef\u00e4hrdet den Wirtschaftsstandort Deutschland<br \/>\nDeutschland hat die Finanzkrise im Vergleich zu den anderen europ\u00e4ischen Staaten<br \/>\nDank der ausgewogenen wirtschaftlichen Struktur zwischen gro\u00dfen, mittelgro\u00dfen<br \/>\nund kleinen Unternehmen bis heute gut gemeistert. Freibetr\u00e4ge k\u00f6nnen zwar kleine<br \/>\nUnternehmen entlasten, bei der Gesamtheit der Unternehmen f\u00fchrt eine<br \/>\nVerm\u00f6gensteuer aber zu einer Steuermehrbelastung. Dies wird bei<br \/>\neigenkapitalstarken Unternehmen Ertragsprobleme nach sich ziehen, die bei der<br \/>\nwirtschaftlichen Verflechtung zu einer Wirtschaftskrise auswachsen k\u00f6nnte. In jedem<br \/>\nFall werden Unternehmen im ertragsm\u00e4\u00dfigen Grenzbereich unwirtschaftlich und die<br \/>\nArbeitsplatzdynamik bestenfalls reduziert, wahrscheinlich jedoch ins negative<br \/>\nverkehrt.<br \/>\nDa nicht nur ausl\u00e4ndische Investoren, sondern auch inl\u00e4ndische Steuerzahler auf<br \/>\nderartig gravierende Steuerrechts\u00e4nderungen reagieren werden, sind Auswirkungen<br \/>\nauf den Investitionsstandort Deutschland mit Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft<br \/>\nnicht auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n<p><span style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Quelle:\u00a0BMWi<\/span><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mittelstandsbeirat beim Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie warnt vor Verm\u00f6gensteuer und Verm\u00f6gensabgabe Der Beirat f\u00fcr Fragen des gewerblichen Mittelstandes und der Freien Berufe beim Bundesminister f\u00fcr Wirtschaft und Technologie (Mittelstandsbeirat) hat sich in einem Positionspapier gegen die Einf\u00fchrung einer Verm\u00f6gensteuer bzw. 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