{"id":37004,"date":"2013-09-17T16:46:22","date_gmt":"2013-09-17T14:46:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37004"},"modified":"2020-09-15T10:54:13","modified_gmt":"2020-09-15T08:54:13","slug":"standardisierte-einnahmen-uberschussrechnung-bmf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/standardisierte-einnahmen-uberschussrechnung-bmf\/","title":{"rendered":"Standardisierte Einnahmen-\u00dcberschussrechnung (BMF)"},"content":{"rendered":"<h1><strong style=\"font-size: 13px; line-height: 19px;\">Das BMF hat die Vordrucke der Anlage E\u00dcR und die dazugeh\u00f6rige Anleitung f\u00fcr das Jahr 2013 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 11.9.2013 &#8211; IV C 6 -S 2142\/07\/10001 :006).<\/strong><\/h1>\n<p>Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er\u00f6rterungen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gebe ich die Vordrucke der Anlage E\u00dcR und die dazugeh\u00f6rige Anleitung f\u00fcr das Jahr 2013 bekannt.<\/p>\n<p>Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach \u00a7 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Datenfern\u00fcbertragung zu \u00fcbermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StD\u00dcV\/StDAV vom 16. November 2011 (BStBl I S. 1063) im Internet unterwww.elster.de\u00a0bekannt gegeben.<\/p>\n<p>Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererkl\u00e4rung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigef\u00fcgt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische \u00dcbermittlung der <a href=\"http:\/\/www.steuerschroeder.de\/einnahmenueberschussrechnung.html\">Einnahmen\u00fcberschussrechnung<\/a> nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erf\u00fcllen, bleiben davon unber\u00fchrt. \u00dcbersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Ber\u00fccksichtigung der Schuldzinsen f\u00fcr Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu \u00fcbermitteln.<\/p>\n<ul>\n<li>Der amtlich vorgeschriebene Datensatz, der nach \u00a7 60 Abs. 4 Satz 1 EStDV durch Daten-fern\u00fcbertragung zu \u00fcbermitteln ist, wird nach Tz. 3 des BMF-Schreibens zur StD\u00dcV\/StDAV v. 16.11.2011 (BStBl I S. 1063) im Internet unter elster.de bekannt gegeben.<\/li>\n<li>Bei Betriebseinnahmen unter 17.500 Euro im Wirtschaftsjahr wird es nicht beanstandet, wenn der Steuererkl\u00e4rung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigef\u00fcgt wird. Insoweit wird auch auf die elektronische \u00dcbermittlung der Einnahmen-\u00dcberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfern\u00fcbertragung verzichtet. Die Verpflichtungen, den Gewinn nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln sowie die sonstigen gesetzlichen Aufzeichnungspflichten zu erf\u00fcllen, bleiben davon unber\u00fchrt.<\/li>\n<li>\u00dcbersteigen die im Wirtschaftsjahr angefallenen Schuldzinsen, ohne die Ber\u00fccksichtigung der Schuldzinsen f\u00fcr Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsg\u00fctern des Anlageverm\u00f6gens, den Betrag von 2.050 Euro, sind bei Einzelunternehmen die in der Anlage SZE (Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen) enthaltenen Angaben an die Finanzverwaltung zu \u00fcbermitteln.<\/li>\n<\/ul>\n<p><strong>Die\u00a0Vordrucke\u00a0finden Sie auf der Homepage des BMF.<\/strong><\/p>\n<p><strong>Quelle:\u00a0<\/strong>BMF online<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das BMF hat die Vordrucke der Anlage E\u00dcR und die dazugeh\u00f6rige Anleitung f\u00fcr das Jahr 2013 bekannt gegeben (BMF, Schreiben v. 11.9.2013 &#8211; IV C 6 -S 2142\/07\/10001 :006). Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Er\u00f6rterungen mit den obersten Finanzbeh\u00f6rden der L\u00e4nder gebe ich die Vordrucke der Anlage E\u00dcR und die dazugeh\u00f6rige Anleitung f\u00fcr das &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/standardisierte-einnahmen-uberschussrechnung-bmf\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Standardisierte Einnahmen-\u00dcberschussrechnung (BMF)<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1689],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37004"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37004"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37004\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37004"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37004"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37004"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}