{"id":37098,"date":"2013-10-01T11:12:22","date_gmt":"2013-10-01T09:12:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37098"},"modified":"2013-09-26T11:21:09","modified_gmt":"2013-09-26T09:21:09","slug":"zur-nichtigkeit-eines-bedarfswertbescheids","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-nichtigkeit-eines-bedarfswertbescheids\/","title":{"rendered":"Zur Nichtigkeit eines Bedarfswertbescheids"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur Nichtigkeit eines Bedarfswertbescheids<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ein Bescheid \u00fcber die Feststellung des Grundbesitzwerts f\u00fcr Erbschaftsteuerzwecke muss alle Miterben bezeichnen. Nennt er als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, ist er nichtig.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Kl\u00e4ger sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Das beklagte Finanzamt bewertete das zum Nachlass geh\u00f6rende Grundst\u00fcck und stellte den Grundbesitzwert einheitlich und gesondert fest. Der Bescheid erging &#8222;mit Wirkung f\u00fcr und gegen die Erbengemeinschaft und alle Miterben&#8220;. Er wurde gegen\u00fcber der Ehefrau des Erblassers und zwar als Empfangsbevollm\u00e4chtigte der Erbengemeinschaft bekannt gegeben. Die Kl\u00e4ger sind der Auffassung, dass der Bescheid nichtig sei, denn es sei nicht ersichtlich, aus welchen Miterben die Erbengemeinschaft bestehe. Zudem sei der Bescheid nicht gegen\u00fcber allen Inhaltsadressaten bekannt gegeben. Das Finanzgericht gab der Klage statt, lie\u00df aber die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung der Sache zu.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Die Angabe des Inhaltsadressaten ist ein konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsaktes. Ist die Angabe nicht hinreichend bestimmt, ist der Verwaltungsakt nichtig. Zwar ist die Erbengemeinschaft vorliegend Feststellungsbeteiligte gem\u00e4\u00df den Vorschriften zum Bewertungsgesetz geworden; das macht sie aber nicht zugleich zum Inhaltsadressaten. Denn die Zurechnung des Grundst\u00fccks zur Erbengemeinschaft erfolgt lediglich deshalb, weil die Erbquote nicht vom Lagefinanzamt, sondern vom Erbschaftsteuerfinanzamt zu ermitteln ist. Die Erbengemeinschaft hat verfahrensrechtlich keine Beteiligtenstellung und auch nicht die damit verbundene Rechtsbehelfsbefugnis. Sie ist rechtlich ein &#8222;Nullum&#8220;, denn sie ist nicht handlungsf\u00e4hig im Sinne der Abgabenordnung. Vorliegend ist der Inhaltsadressat somit nicht ausreichend bezeichnet und der Bescheid daher nichtig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das vorliegende Urteil verdeutlicht, dass bei einer Mehrheit von Adressaten stets zu \u00fcberpr\u00fcfen ist, ob der Inhaltsadressat des Bescheids zutreffend und hinreichend bezeichnet wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur Nichtigkeit eines Bedarfswertbescheids Kernaussage Ein Bescheid \u00fcber die Feststellung des Grundbesitzwerts f\u00fcr Erbschaftsteuerzwecke muss alle Miterben bezeichnen. Nennt er als Inhaltsadressatin lediglich eine Erbengemeinschaft, ist er nichtig. Sachverhalt Die Kl\u00e4ger sind Mitglieder einer Erbengemeinschaft. Das beklagte Finanzamt bewertete das zum Nachlass geh\u00f6rende Grundst\u00fcck und stellte den Grundbesitzwert einheitlich und gesondert fest. Der Bescheid erging &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-nichtigkeit-eines-bedarfswertbescheids\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Nichtigkeit eines Bedarfswertbescheids<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3157],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37098"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37098"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37098\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37098"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37098"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37098"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}