{"id":37106,"date":"2013-10-01T11:54:30","date_gmt":"2013-10-01T09:54:30","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37106"},"modified":"2013-09-26T12:00:24","modified_gmt":"2013-09-26T10:00:24","slug":"vorabverwaltungsgebuhr-als-umgehung-des-werbungskosten-abzugsverbots","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorabverwaltungsgebuhr-als-umgehung-des-werbungskosten-abzugsverbots\/","title":{"rendered":"Vorabverwaltungsgeb\u00fchr als Umgehung des Werbungskosten-Abzugsverbots"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorabverwaltungsgeb\u00fchr als Umgehung des Werbungskosten-Abzugsverbots<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Zum Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer auf private Kapitalertr\u00e4ge eingef\u00fchrt. F\u00fcr viele hat die Abgeltungssteuer Vorteile gebracht, insbesondere wenn der pers\u00f6nliche Steuersatz h\u00f6her als der Abgeltungssteuersatz von 25 % ist. F\u00fcr andere verbleibt im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung eine Veranlagungsoption. Einen gro\u00dfen Nachteil hat die Einf\u00fchrung jedoch mit sich gebracht: Ein Abzug tats\u00e4chlicher Werbungskosten ist nicht mehr m\u00f6glich. Lediglich der Sparer-Pauschbetrag von 801 EUR je Person ist abzugsf\u00e4hig. Derzeit mehren sich die Verfahren vor Finanzgerichten, in denen es um den Abzug von Werbungskosten und deren Zurechnung in die Zeit vor oder nach Einf\u00fchrung der Abgeltungssteuer geht.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Ein Kapitalanleger hatte im Juni 2007 einen Anlagevertrag abgeschlossen und sich zur Zahlung einer Einmaleinlage und eines monatlichen Anlagebetrages mit Laufzeit \u00fcber 30 Jahre verpflichtet. F\u00fcr die Vertragsbindung sollten ihm zum Ende der Laufzeit im Jahr 2037 zus\u00e4tzlich 18.400 EUR gutgeschrieben werden. Mit der ersten Depoteinzahlung im November 2007 wurde dem Anleger eine Vorabverwaltungsgeb\u00fchr von 17.339 EUR belastet, die er als Werbungskosten bei den Eink\u00fcnften aus Kapitalverm\u00f6gen geltend machte. Das Finanzamt ber\u00fccksichtigte die Geb\u00fchr nur zeitanteilig f\u00fcr 1 Jahr mit 578 EUR und vertrat die Auffassung, mit dem Anlageprogramm w\u00fcrde \u00fcberwiegend eine Wertsteigerung angestrebt und die Zahlung der Vorabgeb\u00fchr sei zur Umgehung (des im Mai 2007 vom Bundestag verabschiedeten) Werbungskostenabzugsverbots geleistet worden.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Nieders\u00e4chsische Finanzgericht hat die komplette Geb\u00fchr zum Werbungskostenabzug zugelassen und einen Gestaltungsmissbrauch verneint. Die Richter verglichen die \u00dcblichkeit der gezahlten Geb\u00fchr mit anderen Kapitalanlage- und Versicherungsvertr\u00e4gen (oder Bausparkassen) sowie deren Informationspflichten zur H\u00f6he und Laufzeit der eingeplanten Abschlusskosten. Zudem stehe die zu beurteilende Geb\u00fchr nach Auffassung des Finanzgerichts in einem wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwaltung der Anlage und diene der Einnahmeerzielung. Eine K\u00fcrzung der Aufwendungen mit Verweis auf steuerfreie Vorteile sei nicht zul\u00e4ssig, soweit der Steuerpflichtige einen Einnahme\u00fcberschuss der Kapitalertr\u00e4ge anstrebe. Dagegen sei die Zuordnung zu den Anschaffungsnebenkosten abzulehnen, weil kein konkreter Bezug mit noch zu beschaffenden Kapitalanlagen erkennbar sei.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz, das nicht den Abfluss der Aufwendungen, sondern den Zeitpunkt des Zuflusses der damit zusammenh\u00e4ngenden Kapitalertr\u00e4ge als f\u00fcr die Zuordnung entscheidend ansieht. Mit einer \u00e4hnlichen Begr\u00fcndung hat das Finanzgericht K\u00f6ln zugunsten des Steuerpflichtigen die Aufwendungen einer Selbstanzeige f\u00fcr vor dem Jahr 2009 liegende Kapitalertr\u00e4ge als Werbungskosten zugelassen. Die Revision der Finanzverwaltung zum Urteil aus Niedersachen ist bereits beim Bundesfinanzhof (BFH) anh\u00e4ngig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorabverwaltungsgeb\u00fchr als Umgehung des Werbungskosten-Abzugsverbots Kernproblem Zum Jahr 2009 wurde die Abgeltungssteuer auf private Kapitalertr\u00e4ge eingef\u00fchrt. F\u00fcr viele hat die Abgeltungssteuer Vorteile gebracht, insbesondere wenn der pers\u00f6nliche Steuersatz h\u00f6her als der Abgeltungssteuersatz von 25 % ist. F\u00fcr andere verbleibt im Rahmen der Einkommensteuererkl\u00e4rung eine Veranlagungsoption. 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