{"id":37112,"date":"2013-10-01T12:10:14","date_gmt":"2013-10-01T10:10:14","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37112"},"modified":"2013-09-26T12:11:45","modified_gmt":"2013-09-26T10:11:45","slug":"einbeziehung-von-abgefundenen-erbpratendenten-in-gewinnfeststellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einbeziehung-von-abgefundenen-erbpratendenten-in-gewinnfeststellung\/","title":{"rendered":"Einbeziehung von abgefundenen Erbpr\u00e4tendenten in Gewinnfeststellung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Einbeziehung von abgefundenen Erbpr\u00e4tendenten in Gewinnfeststellung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Oftmals beenden potentiellen Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft einen zwischen ihnen herrschenden Streit dar\u00fcber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich. In diesem Fall erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter h\u00e4tte werden k\u00f6nnen, einen Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn, der bei der Personengesellschaft festgestellt werden muss. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell entschieden.<\/p>\n<p>In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatten sich die potentiellen Erben des Gesellschafters einer Personengesellschaft vergleichsweise \u00fcber die Erbfolge geeinigt. Die Vergleichsbeteiligten, die gegen Entgelt auf ihre Rechtsposition verzichtet hatten, machten geltend, sie seien als Verm\u00e4chtnisnehmer nicht am Feststellungsverfahren der Personengesellschaft zu beteiligen. Dies sah das Finanzamt anders und bezog die Betroffenen in die Gewinnfeststellung ein.<\/p>\n<p>Anders als das Finanzgericht folgte der BFH der Auffassung des Finanzamtes. Die Abfindungszahlungen h\u00e4tten die Betroffenen deshalb nicht als Verm\u00e4chtnisse erhalten, weil ein Verm\u00e4chtnis nur vom Erblasser einger\u00e4umt und nicht nachtr\u00e4glich durch Vergleich geregelt werden k\u00f6nne. Vielmehr seien die Abfindungen den betroffenen Vergleichsbeteiligten als Ver\u00e4u\u00dferungsgewinne zuzurechnen, weil der entgeltliche Verzicht auf die Durchsetzung ihrer Rechtsposition als vermeintliche Erben wie die Ver\u00e4u\u00dferung eines Mitunternehmeranteils zu behandeln sei. Es gebe keinen vern\u00fcnftigen Grund daf\u00fcr, die Abgefundenen anders zu besteuern als einen unangefochtenen Miterben oder Mitgesellschafter, der aus der Gesellschaft gegen Abfindung ausscheide.<\/p>\n<p>Das Verfahren wurde an das Finanzgericht zur\u00fcckverwiesen, weil noch Unklarheit dar\u00fcber bestand, ob die vermeintlichen Erben gesellschaftsrechtlich Rechtsnachfolger des verstorbenen Gesellschafters h\u00e4tten werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einbeziehung von abgefundenen Erbpr\u00e4tendenten in Gewinnfeststellung Kernaussage Oftmals beenden potentiellen Erben des verstorbenen Gesellschafters einer Personengesellschaft einen zwischen ihnen herrschenden Streit dar\u00fcber, wer als Erbe Gesellschafter geworden ist, durch Vergleich. In diesem Fall erzielt derjenige, der im Vergleich gegen Geld auf die Geltendmachung seiner Rechte verzichtet und nach den Regeln des Gesellschaftsrechts Gesellschafter h\u00e4tte werden &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einbeziehung-von-abgefundenen-erbpratendenten-in-gewinnfeststellung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einbeziehung von abgefundenen Erbpr\u00e4tendenten in Gewinnfeststellung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[884],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37112"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37112"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37112\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37112"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37112"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37112"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}