{"id":37114,"date":"2013-10-01T12:12:36","date_gmt":"2013-10-01T10:12:36","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37114"},"modified":"2013-09-26T12:13:43","modified_gmt":"2013-09-26T10:13:43","slug":"kein-abzug-von-strafverteidigerkosten-als-ausergewohnliche-belastungen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-abzug-von-strafverteidigerkosten-als-ausergewohnliche-belastungen\/","title":{"rendered":"Kein Abzug von Strafverteidigerkosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kein Abzug von Strafverteidigerkosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit neuerem Urteil die Kosten, die einem wegen einer vors\u00e4tzlichen Tat Verurteilten f\u00fcr seine Strafverteidigung entstanden sind, nicht zum Abzug als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen zugelassen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war rechtskr\u00e4ftig wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. Er machte seine Rechtsanwaltskosten (ca. 50.000 EUR f\u00fcr 2007 und 160.000 EUR f\u00fcr 2008) steuermindernd geltend. Sie wurden weder vom Finanzamt noch vom Finanzgericht anerkannt; insbesondere auch nicht als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Der BFH hat den Abzug der Strafverteidigungskosten als Betriebsausgaben oder Werbungskosten versagt, weil die Tat nicht eindeutig der beruflichen oder sonstigen steuerbaren Sph\u00e4re zuzuordnen war. Auch den Abzug als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen hat er mit der allgemeinen Meinung verneint. Dem steht nach Ansicht der erkennenden Richter auch die neuere Rechtsprechung des BFH nicht entgegen, wonach sich die Unausweichlichkeit von Prozesskosten daraus ergibt, dass der Steuerpflichtige zur Durchsetzung seines Rechts den Rechtsweg beschreiten muss. Im Streitfall fehlt es aber schon an der Unausweichlichkeit der Aufwendungen. Die Strafverteidigungskosten hat der Kl\u00e4ger gerade wegen seiner rechtskr\u00e4ftigen Verurteilung zu tragen. Die Straftat ist aber nicht unausweichlich.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil \u00fcberzeugt. Die neuere BFH-Rechtsprechung erging zu Zivilprozesskosten. Hier wurde argumentiert, der Steuerpflichtige k\u00f6nne den Prozesskosten wegen des staatlichen Gewaltmonopols, dessen er sich bedienen m\u00fcsse, nicht ausweichen. Das Argument tr\u00e4gt im Strafverfahren aber nicht, weil es gerade nicht um Situationen geht, in denen der Steuerpflichtige keine andere Wahl hat, als zur Durchsetzung seiner Rechte auf die Gerichte zur\u00fcckzugreifen, sondern um den umgekehrten Fall: der Beschuldigte, der wissentlich und vorwerfbar gegen die strafbewehrten Regeln des Gemeinwesens verst\u00f6\u00dft, hat den daraus resultierenden staatlichen Eingriff zu dulden. Soweit seine Rechtsunterworfenheit neben der verh\u00e4ngten Strafe auch zu Kosten f\u00fchrt, hat der Verurteilte diese durch sein Verhalten selbst verursacht und sie deshalb ebenso zu tragen wie er den von ihm verursachten Schaden gegen\u00fcber seinem Opfer wiedergutzumachen hat. Es ist nicht Zweck des Abzugs au\u00dfergew\u00f6hnlicher Belastungen, dem Steuerpflichtigen die Kostenlast zu erleichtern, wenn sich ein \u00fcbernommenes Risiko realisiert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kein Abzug von Strafverteidigerkosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen Kernaussage Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit neuerem Urteil die Kosten, die einem wegen einer vors\u00e4tzlichen Tat Verurteilten f\u00fcr seine Strafverteidigung entstanden sind, nicht zum Abzug als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen zugelassen. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger war rechtskr\u00e4ftig wegen Beihilfe zur Untreue zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/kein-abzug-von-strafverteidigerkosten-als-ausergewohnliche-belastungen\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Kein Abzug von Strafverteidigerkosten als au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[1046],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37114"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37114"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37114\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37114"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37114"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37114"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}