{"id":37160,"date":"2013-10-01T10:16:45","date_gmt":"2013-10-01T08:16:45","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37160"},"modified":"2013-09-27T10:19:24","modified_gmt":"2013-09-27T08:19:24","slug":"vorsteuerberichtigung-bei-umlaufvermogen-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerberichtigung-bei-umlaufvermogen-2\/","title":{"rendered":"Vorsteuerberichtigung bei Umlaufverm\u00f6gen"},"content":{"rendered":"<p><strong>Vorsteuerberichtigung bei Umlaufverm\u00f6gen<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Unternehmer m\u00fcssen bei Leistungsbezug entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Vorsteuerabzug vornehmen. Entscheidend ist hierbei, ob die beabsichtigte Verwendung zum Vorsteuerabzug berechtigt. \u00c4ndern sich diese Voraussetzungen sp\u00e4ter, so erfolgt i. d. R. eine Korrektur der Vorsteuer \u00fcber \u00a7 15a UStG. Dieser gilt seit dem 1.1.2005 auch f\u00fcr Umlaufverm\u00f6gen. Beispiel: Ein Unternehmer erwirbt ein Grundst\u00fcck, um dieses sp\u00e4ter unter Option zur Umsatzsteuer zu verkaufen. Er macht daher die Vorsteuer aus dem Erwerb geltend. Tats\u00e4chlich verkauft er das Grundst\u00fcck steuerfrei. Folge: Der gesamte urspr\u00fcngliche Vorsteuerabzug wird im Zeitpunkt der Ver\u00e4u\u00dferung berichtigt.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><\/p>\n<p>Das Bayerische Landesamt f\u00fcr Steuern (LFSt) befasst sich in einer aktuellen Verf\u00fcgung ausf\u00fchrlich mit der Vorsteuerkorrektur bei Umlaufverm\u00f6gen. Neben den Grundz\u00fcgen der Regelung werden auch f\u00fcr die Praxis wichtige Fragen er\u00f6rtert, so z. B. die Ermittlung der Vorsteuerkorrektur bei Umlaufverm\u00f6gen, das vom Unternehmen selbst hergestellt wurde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenzen<\/strong><\/p>\n<p>Die Verf\u00fcgung gibt eine gute Hilfestellung, um derartige F\u00e4lle zutreffend zu erfassen. Typische Fallkonstellationen in denen eine Vorsteuerberichtigung bei Umlaufverm\u00f6gen zu ber\u00fccksichtigen ist, sind z. B. der Verkauf von Grundst\u00fccken des Umlaufverm\u00f6gens sowie der Wechsel vom Kleinunternehmer bzw. pauschal besteuerten Landwirt zur Regelbesteuerung. Zu beachten ist, dass die Korrektur sich auch zu Gunsten der Unternehmer auswirken kann, so z. B. beim Wechsel vom Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung. Dies setzt allerdings voraus, dass im Zeitpunkt des Leistungsbezugs eine ordnungsgem\u00e4\u00dfe Rechnung vorlag und die Leistung dem Unternehmen zugeordnet wurde. D. h., Unternehmer, die sich eine sp\u00e4tere Korrektur der Vorsteuer zu ihren Gunsten offen halten wollen, m\u00fcssen die Rechnungen im Hinblick auf einen m\u00f6glichen Vorsteuerabzug pr\u00fcfen, auch wenn sie diesen noch gar nicht vornehmen k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Vorsteuerberichtigung bei Umlaufverm\u00f6gen Kernaussage Unternehmer m\u00fcssen bei Leistungsbezug entscheiden, ob und in welchem Umfang sie den Vorsteuerabzug vornehmen. Entscheidend ist hierbei, ob die beabsichtigte Verwendung zum Vorsteuerabzug berechtigt. \u00c4ndern sich diese Voraussetzungen sp\u00e4ter, so erfolgt i. d. R. eine Korrektur der Vorsteuer \u00fcber \u00a7 15a UStG. Dieser gilt seit dem 1.1.2005 auch f\u00fcr Umlaufverm\u00f6gen. Beispiel: &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/vorsteuerberichtigung-bei-umlaufvermogen-2\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Vorsteuerberichtigung bei Umlaufverm\u00f6gen<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[1012],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37160"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37160"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37160\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37160"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37160"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37160"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}