{"id":37162,"date":"2013-10-01T10:19:33","date_gmt":"2013-10-01T08:19:33","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37162"},"modified":"2013-09-27T10:32:22","modified_gmt":"2013-09-27T08:32:22","slug":"demnachst-organschaft-auch-fur-personengesellschaften","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/demnachst-organschaft-auch-fur-personengesellschaften\/","title":{"rendered":"Demn\u00e4chst Organschaft auch f\u00fcr Personengesellschaften?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Demn\u00e4chst Organschaft auch f\u00fcr Personengesellschaften?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ist eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert, so liegt eine Organschaft vor. Das eingegliederte Unternehmen (Organgesellschaft) verliert umsatzsteuerlich seine Selbstst\u00e4ndigkeit. Der Organtr\u00e4ger tritt daf\u00fcr in die Stellung der Organgesellschaft ein. Aufgrund der obigen Definition k\u00f6nnen Personengesellschaften nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) zwar Organtr\u00e4ger sein, nicht jedoch Organgesellschaft.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Eine bisher als Organgesellschaft anerkannte GmbH wurde in eine GmbH &amp; Co. KG umgewandelt. Das Finanzamt verlangte daraufhin Umsatzsteuer auf die Ums\u00e4tze der Kl\u00e4gerin an die GmbH &amp; Co. KG, die bis zur Umwandlung nicht steuerbare Innenleistungen darstellten. Hierdurch ergab sich eine Mehrbelastung f\u00fcr den bisherigen Organkreis, da die GmbH &amp; Co. KG ein Altenheim betrieb und nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt war. Der Kl\u00e4ger wehrte sich gegen die Festsetzung mit dem Argument, dass die im UStG enthaltene Beschr\u00e4nkung der Organschaft auf Kapitalgesellschaften als m\u00f6gliche Organgesellschaften gegen den in der Mehrwertsteuersystemrichtlinie (MwStSystRL) verankerten Grundsatz der Rechtsformneutralit\u00e4t versto\u00dfe.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht M\u00fcnchen folgt der Argumentation des Kl\u00e4gers. Demnach stellt es die Mehrwertsteuersystemrichtlinie den Mitgliedstaaten zwar frei, ob sie vom Instrument der Organschaft Gebrauch machen, dies rechtfertige jedoch nicht, dieses Instrument auf juristische Personen als Organgesellschaften zu beschr\u00e4nken.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Immer wieder bietet die Umsatzsteuer Urteile, die die bisherige Praxis in Frage stellen bzw. \u00fcber den Haufen werfen; dieses ist ein Solches. Auch wenn zu erwarten ist, dass die Finanzverwaltung das Urteil nicht akzeptieren wird und das Verfahren voraussichtlich erst mit einer Entscheidung des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs (EuGH) ein Ende finden wird, m\u00fcssen sich Personengesellschaften, die \u2013 abgesehen von der Rechtsform \u2013 als Organgesellschaften zu qualifizieren w\u00e4ren, mit dem Urteil auseinandersetzen. Dabei kann das Urteil je nach Fallkonstellation vor- oder nachteilig sein. Vorteile k\u00f6nnen sich, wie im Fall, ergeben, wenn die Gesellschaft nicht in vollem Umfang zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Nachteile ergeben sich z. B. durch die Ausdehnung der Haftung der Organgesellschaften auf die Umsatzsteuer des Organtr\u00e4gers. Bietet das Urteil Vorteile, m\u00fcssen die Veranlagungen offen gehalten werden. Ist das Urteil dagegen nachteilig, so besteht kein akuter Handlungsbedarf, die weitere Rechtsentwicklung ist aber zu beobachten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Demn\u00e4chst Organschaft auch f\u00fcr Personengesellschaften? Kernaussage Ist eine juristische Person finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein anderes Unternehmen eingegliedert, so liegt eine Organschaft vor. Das eingegliederte Unternehmen (Organgesellschaft) verliert umsatzsteuerlich seine Selbstst\u00e4ndigkeit. Der Organtr\u00e4ger tritt daf\u00fcr in die Stellung der Organgesellschaft ein. Aufgrund der obigen Definition k\u00f6nnen Personengesellschaften nach dem Umsatzsteuergesetz (UStG) zwar Organtr\u00e4ger sein, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/demnachst-organschaft-auch-fur-personengesellschaften\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Demn\u00e4chst Organschaft auch f\u00fcr Personengesellschaften?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[2532],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37162"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37162"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37162\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37162"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37162"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37162"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}