{"id":37193,"date":"2013-10-01T12:17:32","date_gmt":"2013-10-01T10:17:32","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37193"},"modified":"2013-09-27T12:25:49","modified_gmt":"2013-09-27T10:25:49","slug":"keine-bilanzierungspflicht-bei-realteilung-einer-freiberufler-gbr","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-bilanzierungspflicht-bei-realteilung-einer-freiberufler-gbr\/","title":{"rendered":"Keine Bilanzierungspflicht bei Realteilung einer Freiberufler-GbR"},"content":{"rendered":"<p><strong>Keine Bilanzierungspflicht bei Realteilung einer Freiberufler-GbR<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernproblem<\/strong><\/p>\n<p>Kleinere Unternehmen und Freiberufler k\u00f6nnen anstelle einer Gewinnermittlung durch Bilanzierung die einfachere Einnahme-\u00dcberschussrechnung (\u00a7 4 Abs. 3 EStG) w\u00e4hlen. Wird der Betrieb allerdings aufgegeben oder ver\u00e4u\u00dfert, ist f\u00fcr Zwecke der Ermittlung des Aufgabe- bzw. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns eine Bilanz zu erstellen. Bisher noch nicht entschieden war die Frage, ob dies auch f\u00fcr den Fall einer so genannten Realteilung gilt, bei der die Mitunternehmer anschlie\u00dfend die Buchwerte fortf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>2 Personen betrieben eine Steuerberatungs- und Rechtsanwaltssoziet\u00e4t in der Rechtsform einer Gesellschaft b\u00fcrgerlichen Rechts (GbR) und ermittelten ihren Gewinn durch Einnahme-\u00dcberschussrechnung. Nach der K\u00fcndigung durch einen der beiden Gesellschafter schlossen beide eine Auseinandersetzungsvereinbarung, in der u. a. bestimmt war, dass jeder die Wirtschaftsg\u00fcter, die er bisher genutzt hat, und die damit zusammenh\u00e4ngenden Verbindlichkeiten \u00fcbernehmen sollte. Anschlie\u00dfend betrieben beide ihre berufliche T\u00e4tigkeit in Einzelpraxen weiter, wobei sie die Buchwerte der \u00fcbernommenen Wirtschaftsg\u00fcter fortf\u00fchrten. Das Finanzamt war der Auffassung, dass zum Stichtag der Realteilung der Gewinn durch Bestandsvergleich zu ermitteln sei und erh\u00f6hte den laufenden Gewinn um den \u00dcbergangsgewinn.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Finanzgericht und der Bundesfinanzhof (BFH) sahen dies jedoch anders. Nach Ansicht des BFH besteht im Fall einer \u2013 im Streitfall vorliegenden \u2013 Realteilung ohne Spitzenausgleich keine Verpflichtung zur Erstellung einer Realteilungsbilanz nebst \u00dcbergangsgewinnermittlung. Da im vorliegenden Fall wegen der Buchwertfortf\u00fchrung kein Gewinn realisiert werde, m\u00fcsse weder ein Aufgabegewinn ermittelt noch ein abweichend ermittelter laufender Gewinn festgestellt werden. Vielmehr sei der Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit bereits dadurch gew\u00e4hrleistet, dass beide Mitunternehmer anschlie\u00dfend in ihren Einzelpraxen weiterhin ihren Gewinn durch Einnahme-\u00dcberschussrechnung ermitteln.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Urteil des BFH ist auch deshalb folgerichtig, weil die Realteilung ihrem Wesen nach der umgekehrte Fall einer Einbringung eines Betriebs in eine Mitunternehmerschaft ist. Im Fall der Einbringung zum Buchwert unter Fortsetzung der Gewinnermittlung nach \u00a7 4 Abs. 3 EStG durch die aufnehmende Gesellschaft hat der BFH entschieden, dass auf die Erstellung einer Einbringungs- und einer \u00dcbergangsbilanz verzichtet werden kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Keine Bilanzierungspflicht bei Realteilung einer Freiberufler-GbR Kernproblem Kleinere Unternehmen und Freiberufler k\u00f6nnen anstelle einer Gewinnermittlung durch Bilanzierung die einfachere Einnahme-\u00dcberschussrechnung (\u00a7 4 Abs. 3 EStG) w\u00e4hlen. Wird der Betrieb allerdings aufgegeben oder ver\u00e4u\u00dfert, ist f\u00fcr Zwecke der Ermittlung des Aufgabe- bzw. Ver\u00e4u\u00dferungsgewinns eine Bilanz zu erstellen. Bisher noch nicht entschieden war die Frage, ob dies &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/keine-bilanzierungspflicht-bei-realteilung-einer-freiberufler-gbr\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Keine Bilanzierungspflicht bei Realteilung einer Freiberufler-GbR<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[3488],"class_list":["post-37193","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-unternehmer-und-freiberufler","tag-bilanzierungspflicht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37193","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37193"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37193\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37193"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37193"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37193"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}