{"id":37444,"date":"2013-11-01T12:38:09","date_gmt":"2013-11-01T10:38:09","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37444"},"modified":"2013-10-29T12:39:44","modified_gmt":"2013-10-29T10:39:44","slug":"grundstucksschenkung-an-kind-mit-spaterer-weiterschenkung-an-schwiegerkind","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grundstucksschenkung-an-kind-mit-spaterer-weiterschenkung-an-schwiegerkind\/","title":{"rendered":"Grundst\u00fccksschenkung an Kind mit sp\u00e4terer Weiterschenkung an Schwiegerkind"},"content":{"rendered":"<p><strong>Grundst\u00fccksschenkung an Kind mit sp\u00e4terer Weiterschenkung an Schwiegerkind<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><br \/>\nSchenken Eltern ihrem Kind einen Verm\u00f6gensgegenstand und schenkt das Kind diesen Verm\u00f6gensgegenstand unmittelbar (teilweise) an einen Dritten, z. B. seinen Ehegatten, weiter, dann tendiert die Finanzverwaltung dazu, eine Schenkung der Eltern an den Dritten anzunehmen. Begr\u00fcndung ist, dass es sich um eine Kettenschenkung handeln soll, in der die erste \u00dcbertragung auf das Kind nur deshalb erfolgt, um den ung\u00fcnstigen Freibetrag bzw. Steuersatz zu vermeiden, der best\u00fcnde, wenn die Eltern unmittelbar an den Dritten geschenkt h\u00e4tten. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte nunmehr zu entscheiden, welche Kriterien f\u00fcr die Annahme einer solchen Kettenschenkung erf\u00fcllt sein m\u00fcssen.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Mutter hatte Ihrem Sohn eine Eigentumswohnung geschenkt. Als Gegenleistung waren ein Wohnrecht der Mutter und eine Pflegeverpflichtung vereinbart. R\u00fcck\u00fcbertragungsrechte hatte die Mutter nicht. Dar\u00fcber hinaus musste sich der Sohn den Wert des Erwerbs in voller H\u00f6he auf seine Pflichtteilsanspr\u00fcche nach der Mutter anrechnen lassen. Der Sohn schenkte im Anschluss an die Schenkung der Mutter die H\u00e4lfte der Eigentumswohnung in einem gesonderten Vertrag seiner Ehefrau, die in s\u00e4mtliche Verpflichtungen (h\u00e4lftig) eintrat. Das Finanzamt sah hierin eine Kettenschenkung der Mutter an die Schwiegertochter und setzte Schenkungsteuer fest.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH gab der gegen den Schenkungsteuerbescheid klagenden Ehefrau Recht. F\u00fcr die eine Kettenschenkung rechtfertigende Weitergabeverpflichtung reiche es nicht aus, wenn der erste Schenker wisse, dass es zu einer zweiten Schenkung komme. Vielmehr m\u00fcsse die Weitergabepflicht bestehen bzw. die zweite Schenkung erfolgen, bevor die erste Schenkung ausgef\u00fchrt werde. Im \u00dcbrigen sprach gegen eine Kettenschenkung, dass Eltern bei vorweggenommenen Erbfolgeregelungen die Schweigerkinder nicht bedenken wollen. Dar\u00fcber hinaus musste sich das Kind den vollen Erwerb auf seine Pflichtteilsanspr\u00fcche anrechnen lassen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nMit seiner Entscheidung schafft der BFH Klarheit im Bereich der Kettenschenkung. Nur dann, wenn die Weitergabeverpflichtung bzw. die zweite Schenkung vor Ausf\u00fchrung der ersten Schenkung nachweislich feststand, soll eine Kettenschenkung angenommen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Grundst\u00fccksschenkung an Kind mit sp\u00e4terer Weiterschenkung an Schwiegerkind Kernfrage Schenken Eltern ihrem Kind einen Verm\u00f6gensgegenstand und schenkt das Kind diesen Verm\u00f6gensgegenstand unmittelbar (teilweise) an einen Dritten, z. B. seinen Ehegatten, weiter, dann tendiert die Finanzverwaltung dazu, eine Schenkung der Eltern an den Dritten anzunehmen. 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