{"id":37447,"date":"2013-11-01T12:51:55","date_gmt":"2013-11-01T10:51:55","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37447"},"modified":"2013-10-29T12:55:45","modified_gmt":"2013-10-29T10:55:45","slug":"erbnachweisklausel-aus-agb-der-banken-ist-unwirksam","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbnachweisklausel-aus-agb-der-banken-ist-unwirksam\/","title":{"rendered":"Erbnachweisklausel aus AGB der Banken ist unwirksam"},"content":{"rendered":"<p><strong>Erbnachweisklausel aus AGB der Banken ist unwirksam<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><br \/>\nBanken und Sparkassen verlangen in Nr. 5 ihrer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen den Erbschein als Nachweis der Rechtsnachfolge im Todesfall; und zwar auch dann, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einfacher nachgewiesen werden kann. Diese Regelung f\u00fchrte dazu, dass ein Erbe bis zur Erteilung des Erbscheins nicht \u00fcber den Nachlass, der sich bei einer Bank befand, verf\u00fcgen konnte. Hinzu kam, dass ein Erbe die Kosten des Erbscheinsverfahrens tragen musste, um \u00fcber den bankgebundenen Nachlass verf\u00fcgen zu k\u00f6nnen. Diese Regelung hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt gekippt.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie beklagte Sparkasse verweigerte dem Kl\u00e4ger den Zugriff auf Konten und Depots des Erblassers, weil dieser keinen Erbschein vorgelegt hatte. Begr\u00fcndung war, dass die Erbfolge unsicher sein k\u00f6nne und nur der Erbschein legitimer Rechtsnachfolgenachweis sei. Allerdings konnte der Erbe eine notariell beurkundete Verf\u00fcgung von Todes wegen vorlegen, die ihn als Alleinerben auswies.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BGH erkl\u00e4rte Ziff. 5 der Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen der Banken deshalb f\u00fcr generell unwirksam, weil sie diejenigen Erben, die ihre Rechtsnachfolge durch \u00f6ffentliche Urkunden, also insbesondere notariell beurkundete Verf\u00fcgungen von Todes wegen, nachweisen k\u00f6nnen, unangemessen benachteiligen. Denn z. B. die\u00a0Grundbuchordnung\u00a0l\u00e4sst es f\u00fcr die Eintragung als Eigent\u00fcmer aufgrund Erbgangs ausreichen, wenn der Erbe seine Rechtsnachfolge durch \u00f6ffentliche Urkunde, also insbesondere notariell beurkundetes Testament und Er\u00f6ffnungsniederschrift des Nachlassgerichts, nachweisen kann.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie Entscheidung des BGH kl\u00e4rt eine langj\u00e4hrige Streitfrage des Erbrechts abschlie\u00dfend. Notarielle Testamente bzw. Erbvertr\u00e4ge sind mit ihrer Er\u00f6ffnungsniederschrift ausreichend, um den Rechtsnachfolgenachweis zu f\u00fchren. Entsprechend sind die Kosten eines Erbscheinverfahrens, in das die Bank einen Erben mit solchen Nachweisen zwingt, als Schadensersatz von der Bank zu ersetzen. Aus Praxissicht gilt dar\u00fcber hinaus, dass man solche Unannehmlichkeiten durch eine Bankvollmacht zugunsten des Erben abfedern kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erbnachweisklausel aus AGB der Banken ist unwirksam Kernfrage Banken und Sparkassen verlangen in Nr. 5 ihrer Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen den Erbschein als Nachweis der Rechtsnachfolge im Todesfall; und zwar auch dann, wenn die Rechtsnachfolge von Todes wegen einfacher nachgewiesen werden kann. Diese Regelung f\u00fchrte dazu, dass ein Erbe bis zur Erteilung des Erbscheins nicht \u00fcber den &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbnachweisklausel-aus-agb-der-banken-ist-unwirksam\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erbnachweisklausel aus AGB der Banken ist unwirksam<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3499],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37447"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37447"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37447\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37447"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37447"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37447"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}