{"id":37456,"date":"2013-11-01T13:22:51","date_gmt":"2013-11-01T11:22:51","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37456"},"modified":"2013-10-29T13:24:21","modified_gmt":"2013-10-29T11:24:21","slug":"welche-beweiskraft-kommt-einer-postzustellungsurkunde-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/welche-beweiskraft-kommt-einer-postzustellungsurkunde-zu\/","title":{"rendered":"Welche Beweiskraft kommt einer Postzustellungsurkunde zu?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Welche Beweiskraft kommt einer Postzustellungsurkunde zu?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nAls \u00f6ffentliche Urkunde begr\u00fcndet die Postzustellungsurkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen. Die Beweiskraft erstreckt sich auf die \u00dcbergabe des Schriftst\u00fccks an die in der Zustellungsurkunde genannte Person. Ein Gegenbeweis kann nur durch Nachweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen gef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger wurde vom beklagten Finanzamt f\u00fcr r\u00fcckst\u00e4ndige Umsatzsteuern einer Kommanditgesellschaft als Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Komplement\u00e4rin in Haftung genommen. Nachdem das Finanzamt den ersten Haftungsbescheid zur\u00fccknahm, erlie\u00df es am 31.3.2009 einen neuen Haftungsbescheid, in dem es die Ermessensaus\u00fcbung n\u00e4her begr\u00fcndete. Der Bescheid erging mittels Postzustellungsurkunde. Gegen diesen Bescheid legte der Kl\u00e4ger am 2.6.2010 Einspruch mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ein. Zur Begr\u00fcndung f\u00fchrte der Kl\u00e4ger aus, dass er von dem Bescheid erst in einer m\u00fcndlichen Verhandlung wegen einer vom Finanzamt erlassenen Pf\u00e4ndungs- und Einziehungsverf\u00fcgung geh\u00f6rt habe. Er habe den Bescheid nie erhalten und k\u00f6nne sich an die Zustellung nicht erinnern. Die Klage hatte weder vor dem Finanzgericht noch vor dem Bundesfinanzhof (BFH) Erfolg.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Beweiskraft der Postzustellungsurkunde erstreckt sich auch auf die \u00dcbergabe des Schriftst\u00fccks an die in der Urkunde genannte Person. Ein Gegenbeweis kann nur durch Beweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen gef\u00fchrt werden. Einen solchen Gegenbeweis hat der Kl\u00e4ger nicht ansatzweise gef\u00fchrt. Eine weitere Sachaufkl\u00e4rung in Form der Zeugenvernehmung des Zustellers musste das Gericht nicht betreiben. Zumal der Kl\u00e4ger ausweislich des Sitzungsprotokolls keine Beweisantr\u00e4ge gestellt und damit sein R\u00fcgerecht verloren hatte. Der Untersuchungsgrundsatz des finanzgerichtlichen Verfahrens ist eine Verfahrensvorschrift, auf deren Einhaltung ein Beteiligter auch durch Unterlassen einer R\u00fcge verzichten kann.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDie revisionsrechtliche R\u00fcge der mangelnden Sachaufkl\u00e4rung greift nicht durch, wenn der Beteiligte in der ma\u00dfgeblichen Verhandlung selbst anwesend oder fachkundig vertreten war, die mangelhafte Sachaufkl\u00e4rung erkennen musste und den Verfahrensversto\u00df trotzdem nicht ger\u00fcgt hat. Der BFH best\u00e4tigt damit ein Verzicht auf Verfahrensrechte durch Unterlassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Welche Beweiskraft kommt einer Postzustellungsurkunde zu? Kernaussage Als \u00f6ffentliche Urkunde begr\u00fcndet die Postzustellungsurkunde den vollen Beweis der in ihr bezeugten Tatsachen. Die Beweiskraft erstreckt sich auf die \u00dcbergabe des Schriftst\u00fccks an die in der Zustellungsurkunde genannte Person. Ein Gegenbeweis kann nur durch Nachweis der Unrichtigkeit der in der Zustellungsurkunde bezeugten Tatsachen gef\u00fchrt werden. Sachverhalt Der &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/welche-beweiskraft-kommt-einer-postzustellungsurkunde-zu\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Welche Beweiskraft kommt einer Postzustellungsurkunde zu?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3262],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37456"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37456"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37456\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37456"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37456"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37456"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}