{"id":37465,"date":"2013-11-01T12:32:48","date_gmt":"2013-11-01T10:32:48","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37465"},"modified":"2013-10-30T12:46:22","modified_gmt":"2013-10-30T10:46:22","slug":"arbeits-oder-werkvertrag-was-spricht-fur-arbeitnehmerstellung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/arbeits-oder-werkvertrag-was-spricht-fur-arbeitnehmerstellung\/","title":{"rendered":"Arbeits- oder Werkvertrag? Was spricht f\u00fcr Arbeitnehmerstellung?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Arbeits- oder Werkvertrag? Was spricht f\u00fcr Arbeitnehmerstellung?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><br \/>\nDort, wo Personen ein bestimmtes Projekt oder einen besonderen Auftrag f\u00fcr ein Unternehmen erledigen sollen, kommt es vor, dass anstelle einer abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung der Weg des Dienst- oder Werkvertrags gew\u00e4hlt, der Auftragnehmer also selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig wird. Damit spart das beauftragende Unternehmen insbesondere Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge. Diese Vorgehensweise erfolgt nicht nur in Branchen, die aus den Medien bekannt sind (Stichwort: Schlachthof), sondern ist auch in anderen Bereichen \u00fcblich. Ob aber tats\u00e4chlich ein freier Dienst- oder Werkvertrag oder nicht doch ein Arbeitsverh\u00e4ltnis vorliegt, richtet sich nach einer Gesamtw\u00fcrdigung aller Umst\u00e4nde und insbesondere der tats\u00e4chlichen Abwicklung der vertraglichen Beziehung. Gefahren f\u00fcr den Auftraggeber drohen dabei nicht nur im Rahmen einer Betriebspr\u00fcfung, sondern auch durch den Auftragnehmer, der im Wege einer Feststellungsklage feststellen lassen kann, dass ein Arbeitsverh\u00e4ltnis vorgelegen habe und er (weiter) zu besch\u00e4ftigen sei.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEin Kartograph hatte f\u00fcr eine Beh\u00f6rde Daten zu erfassen und Karten neu zu erstellen. Hierf\u00fcr hatte er einen Werkvertrag abgeschlossen, der eine feste Verg\u00fctung vorsah, es ihm aber erm\u00f6glichte, diese Verg\u00fctung jeweils nach abgeschlossenen Teilarbeiten in gleichen Raten abzurufen. Die T\u00e4tigkeit ihrerseits war so ausgestaltet, dass der Auftragnehmer sie dem Grunde nach nur in den R\u00e4umlichkeiten der beauftragenden Beh\u00f6rde erledigen konnte. Zu den R\u00e4umlichkeiten der Beh\u00f6rde hatte er zwar keinen eigenen Schl\u00fcssel, er arbeitete aber an einem eigenen Dienst-Computer innerhalb fester Arbeitszeiten mit eigener Zugangsberechtigung. Nach Ende des Auftrages klagte er auf Feststellung des Vorliegens eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses und obsiegte.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDie Gesamtw\u00fcrdigung aller das Verh\u00e4ltnis pr\u00e4genden Umst\u00e4nde, insbesondere aber die t\u00e4gliche Abwicklung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses lie\u00dfen das Bundesarbeitsgericht (BAG) ein abh\u00e4ngiges Arbeitsverh\u00e4ltnis annehmen. Neben der Eingliederung in die betriebliche Organisation (Arbeitserledigung innerhalb fester Arbeitszeiten an eigenem Dienst-Computer mit eigener Kennung) lasse auch die Zielrichtung des Vertrags auf ein Arbeitsverh\u00e4ltnis schlie\u00dfen. Geschuldet sei n\u00e4mlich \u00fcberwiegen kein Erfolg im Sinne der Erstellung eines Werkes, sondern die Datenerhebung in pers\u00f6nlicher Abh\u00e4ngigkeit zur Beh\u00f6rde.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nUngeachtet der Tatsache, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung ist, zeigt es aber deutlich, dass die tats\u00e4chliche Abwicklung der T\u00e4tigkeit zentrales Element f\u00fcr die Beurteilung des Vorliegens eines Arbeitsverh\u00e4ltnisses oder einer Selbstst\u00e4ndigkeit ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Arbeits- oder Werkvertrag? Was spricht f\u00fcr Arbeitnehmerstellung? Kernfrage Dort, wo Personen ein bestimmtes Projekt oder einen besonderen Auftrag f\u00fcr ein Unternehmen erledigen sollen, kommt es vor, dass anstelle einer abh\u00e4ngigen Besch\u00e4ftigung der Weg des Dienst- oder Werkvertrags gew\u00e4hlt, der Auftragnehmer also selbstst\u00e4ndig t\u00e4tig wird. 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