{"id":37472,"date":"2013-11-01T13:02:39","date_gmt":"2013-11-01T11:02:39","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37472"},"modified":"2013-10-30T13:11:21","modified_gmt":"2013-10-30T11:11:21","slug":"zur-ausweitung-der-umkehr-der-steuerschuldnerschaft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-ausweitung-der-umkehr-der-steuerschuldnerschaft\/","title":{"rendered":"Zur Ausweitung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zur\u00a0Ausweitung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nF\u00fcr bestimmte Leistungen schuldet nicht der Leistende die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempf\u00e4nger (Umkehr der Steuerschuldnerschaft bzw. Reverse Charge). Seit dem 1.9.2013 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch f\u00fcr die Lieferung von Gas \u00fcber das Erdgasnetz sowie von Elektrizit\u00e4t durch einen im Inland ans\u00e4ssigen Unternehmer. Voraussetzung hierf\u00fcr ist allerdings bei der Lieferung von Gas, dass der Leistungsempf\u00e4nger selbst Gas liefert. Bei der Lieferung von Strom m\u00fcssen sowohl der Lieferant als auch der Leistungsempf\u00e4nger Wiederverk\u00e4ufer sein.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisungen<\/strong><br \/>\nDas Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun zu der Neuregelung in 2 Schreiben Stellung genommen. Das erste Schreiben besch\u00e4ftigt sich inhaltlich im Wesentlichen mit dem Begriff des Wiederverk\u00e4ufers sowie der Frage, was als Lieferung von Elektrizit\u00e4t zu behandeln ist. Dar\u00fcber hinaus wird dargestellt, wie in der \u00dcbergangsphase abzurechnen ist, z. B. wenn die Schlussrechnung nach dem 1.9.2013 erfolgt, vor diesem Datum aber Abschlagszahlungen vereinnahmt wurden. Das zweite Schreiben beinhaltet ein neues Vordruckmuster (USt 1 TH). Dieses dient als Nachweis, dass der jeweilige Unternehmer Wiederverk\u00e4ufer ist und wird vom zust\u00e4ndigen Finanzamt ausgestellt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nIm Inland ans\u00e4ssige Unternehmen, die Gas \u00fcber das Erdgasnetz oder Elektrizit\u00e4t liefern, sollten mit Hilfe des Schreibens pr\u00fcfen, ob sie von der Neuregelung betroffen sind. Dies gilt insbesondere f\u00fcr die Leistungsempf\u00e4nger, da sie das Risiko tragen, wenn sie \u00fcbersehen, dass sie als Leistungsempf\u00e4nger Schuldner der Umsatzsteuer sind. Wichtig d\u00fcrfte insoweit die Aussage des BMF sein, dass die Betreiber von dezentralen Stromgewinnungsanlagen (z. B. Photovoltaik- bzw. Windkraftanlagen) keine Wiederverk\u00e4ufer sind. Sofern noch nicht geschehen, sind die erforderlichen Nachweise, wie z. B. der o. g. Vordruck USt 1 TH, einzuholen. Ferner ist sicherzustellen, dass die Abrechnungen in der \u00dcbergangsphase den Anforderungen des BMF gen\u00fcgen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zur\u00a0Ausweitung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft Kernaussage F\u00fcr bestimmte Leistungen schuldet nicht der Leistende die Umsatzsteuer, sondern der Leistungsempf\u00e4nger (Umkehr der Steuerschuldnerschaft bzw. Reverse Charge). Seit dem 1.9.2013 gilt die Umkehr der Steuerschuldnerschaft auch f\u00fcr die Lieferung von Gas \u00fcber das Erdgasnetz sowie von Elektrizit\u00e4t durch einen im Inland ans\u00e4ssigen Unternehmer. Voraussetzung hierf\u00fcr ist allerdings bei &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zur-ausweitung-der-umkehr-der-steuerschuldnerschaft\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Zur Ausweitung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[117],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37472"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37472"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37472\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37472"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37472"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37472"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}