{"id":37480,"date":"2013-11-01T13:18:35","date_gmt":"2013-11-01T11:18:35","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37480"},"modified":"2013-10-30T13:19:27","modified_gmt":"2013-10-30T11:19:27","slug":"finanzierung-von-kfz-konsumentenkredite-etc-in-der-umsatzsteuer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/finanzierung-von-kfz-konsumentenkredite-etc-in-der-umsatzsteuer\/","title":{"rendered":"Finanzierung von Kfz, Konsumentenkredite etc. in der Umsatzsteuer"},"content":{"rendered":"<p><strong>Finanzierung von Kfz, Konsumentenkredite etc. in der Umsatzsteuer<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nWer kennt die Werbung nicht: &#8222;Finanzierung zu 0 %&#8220;. Die g\u00fcnstige Finanzierung soll den Kunden einen Anreiz zum Kauf bieten. Um dies zu erreichen, zahlen die Hersteller bzw. H\u00e4ndler an die finanzierenden Institute einen Ausgleich f\u00fcr die verg\u00fcnstigten Kredite. Auch wenn die Gesch\u00e4ftsidee immer die gleiche ist, so gibt es Unterschiede in der umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuzahlung, auf die ein neues Schreiben des Bundesfinanzministerium (BMF) hinweist.<\/p>\n<p><strong>Neue Verwaltungsanweisung<\/strong><br \/>\nDas BMF unterscheidet zun\u00e4chst zwischen der Finanzierung durch Autobanken sowie durch andere Institute. Autobanken zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit dem H\u00e4ndler bzw. Hersteller verbunden sind. I. d. R. handelt es sich um eine Tochtergesellschaft des Herstellers. Da die Autobank prim\u00e4r den Absatz f\u00f6rdern soll, wird die Zuzahlung des Herstellers\/H\u00e4ndlers als Zahlung f\u00fcr eine Werbeleistung der Autobank qualifiziert. Erfolgt die Finanzierung durch andere Institute (i. d. R. Konsumentenkredite) ist zwischen der Vergabe von Krediten und der Finanzierung durch Leasing zu unterscheiden. Im Rahmen der Finanzierung per Kredit stellt die Zahlung des H\u00e4ndlers Entgelt von dritter Seite f\u00fcr die Leistung des Institutes an den Kunden dar. Erfolgt hingegen die Finanzierung per Leasing, so wird die Zahlung des Herstellers\/H\u00e4ndlers als Rabatt f\u00fcr die Lieferung des Leasinggegenstandes an den Leasinggeber qualifiziert. Der Hersteller\/H\u00e4ndler kann eine Entgeltminderung geltend machen, das Leasinginstitut muss korrespondierend die Vorsteuer korrigieren. Die im Vergleich zur Kreditvergabe unterschiedliche Behandlung beim Leasing resultiert daraus, dass beim Leasing kein Kaufvertrag zwischen Hersteller\/H\u00e4ndler und dem Kunden abgeschlossen wird, sondern mit dem sp\u00e4teren Leasinggeber.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nHersteller bzw. H\u00e4ndler, die derartige Zuzahlungen leisten, um Kunden mit zinsg\u00fcnstigen Finanzierungen zu k\u00f6dern, m\u00fcssen die vom BMF vorgenommene Differenzierung aufgrund der unterschiedlichen umsatzsteuerlichen Folgen beachten. Soweit die Finanzierung durch andere Institute erfolgt, kann die Zuzahlung allerdings bis zum 31.12.2013 noch als Entgelt f\u00fcr eine Werbeleistung des Instituts angesehen werden, sofern dies schon vor Ver\u00f6ffentlichung des BMF-Schreibens so gehandhabt wurde.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Finanzierung von Kfz, Konsumentenkredite etc. in der Umsatzsteuer Kernaussage Wer kennt die Werbung nicht: &#8222;Finanzierung zu 0 %&#8220;. Die g\u00fcnstige Finanzierung soll den Kunden einen Anreiz zum Kauf bieten. Um dies zu erreichen, zahlen die Hersteller bzw. H\u00e4ndler an die finanzierenden Institute einen Ausgleich f\u00fcr die verg\u00fcnstigten Kredite. 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