{"id":37495,"date":"2013-11-01T10:45:22","date_gmt":"2013-11-01T08:45:22","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37495"},"modified":"2013-10-31T10:46:15","modified_gmt":"2013-10-31T08:46:15","slug":"zurechnung-einer-verdeckten-gewinnausschuttung-bei-verdeckter-treuhand","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/zurechnung-einer-verdeckten-gewinnausschuttung-bei-verdeckter-treuhand\/","title":{"rendered":"Zurechnung einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung bei verdeckter Treuhand"},"content":{"rendered":"<p><strong>Zurechnung einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung bei verdeckter Treuhand<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie verdeckte Treuhandschaft, die nach au\u00dfen nicht in Erscheinung tritt, spielt im Wirtschaftsleben eine gewichtige Rolle. Hierzu entschied der Bundesfinanzhof (BFH) k\u00fcrzlich, dass einem minderj\u00e4hrigen Gesellschafter einer GmbH eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung nicht zuzurechnen ist, weil er aufgrund eines verdeckten Treuhandverh\u00e4ltnisses nicht wirtschaftlicher Eigent\u00fcmer des von Familienmitgliedern unentgeltlich \u00fcbertragenden GmbH-Anteils ist.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDer Kl\u00e4ger war im Streitjahr 1998 5 Jahre alt. Seine Eltern und seine Gro\u00dfmutter gr\u00fcndeten eine GmbH. Nachdem der Vater seine Beteiligung an einen seiner Angestellten ver\u00e4u\u00dferte, \u00fcbertrug dieser wenig sp\u00e4ter die Beteiligung auf die Gro\u00dfmutter. Im Jahr 1996 wurde der Vater zum Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der GmbH bestellt. Die Gro\u00dfmutter und die Mutter des Kl\u00e4gers \u00fcbertrugen im Jahr 1998 ihre Gesch\u00e4ftsanteile je zur H\u00e4lfte an den Kl\u00e4ger und seinen Bruder. Zur Vollziehung der Schenkung wurde ein Rechtsanwalt der Firmengruppe des Vaters zum Erg\u00e4nzungspfleger bestellt. Bei einer Au\u00dfenpr\u00fcfung stellte das beklagte Finanzamt fest, dass die GmbH 1998 Fahrzeuge unter dem erzielbaren Marktpreis an eine weitere GmbH ver\u00e4u\u00dfert hat, deren Gesellschafter wiederum die Gro\u00dfmutter und die Mutter des Kl\u00e4gers waren. Das Finanzamt stellte eine verdeckte Gewinnaussch\u00fcttung fest und rechnete diese dem Kl\u00e4ger und seinem Bruder je h\u00e4lftig zu.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer BFH folgte der Ansicht der Finanzverwaltung nicht. Im Streitfall besteht ein steuerlich anzuerkennendes Treuhandverh\u00e4ltnis. Dieses ist nur dann gegeben, wenn die mit der rechtlichen Eigent\u00fcmerstellung verbundene Verf\u00fcgungsmacht so zugunsten des Treugebers eingeschr\u00e4nkt ist, dass das rechtliche Eigentum bzw. die rechtliche Inhaberschaft als &#8222;leere H\u00fclle&#8220; erscheint. Der Treugeber muss das Treuhandverh\u00e4ltnis nach den getroffenen Absprachen und bei deren tats\u00e4chlichem Vollzug beherrschen und jederzeit die R\u00fcck\u00fcbertragung der Gesch\u00e4ftsanteile verlangen k\u00f6nnen. Dies best\u00e4tigte der Erg\u00e4nzungspfleger im Rahmen seiner Zeugenvernehmung, zumal der Vater Mitglieder seiner Familie und Angestellte als Gesellschafter seiner Firmen einsetzte, um die Anteile dem Zugriff seiner Gl\u00e4ubiger zu entziehen.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nErst nach dem Streitjahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Jahr 1999 entschieden, dass die Treuhandabrede \u00fcber GmbH-Anteile notariell zu beurkunden ist. Deshalb steht vorliegend die fehlende notarielle Beurkundung der Treuhandabrede nicht entgegen. Nach dem Grundsatzurteil des BGH d\u00fcrfte der Fall nun anders zu entscheiden sein.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Zurechnung einer verdeckten Gewinnaussch\u00fcttung bei verdeckter Treuhand Kernaussage Die verdeckte Treuhandschaft, die nach au\u00dfen nicht in Erscheinung tritt, spielt im Wirtschaftsleben eine gewichtige Rolle. 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