{"id":37764,"date":"2013-12-01T11:56:00","date_gmt":"2013-12-01T09:56:00","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37764"},"modified":"2018-05-14T18:21:16","modified_gmt":"2018-05-14T16:21:16","slug":"lottogewinn-fallt-in-zugewinnausgleich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lottogewinn-fallt-in-zugewinnausgleich\/","title":{"rendered":"Lottogewinn f\u00e4llt in Zugewinnausgleich"},"content":{"rendered":"<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Der gesetzliche G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft basiert auf dem Prinzip, dass die Eheleute sich im Fall der Scheidung den in der Ehezeit gemeinsam erworbenen Zuwachs ihres Verm\u00f6gens teilen m\u00fcssen. Zur Ermittlung des Ausgleichsanspruchs wird der Stand des Verm\u00f6gens beider Eheleute bei der Eheschlie\u00dfung (Anfangsverm\u00f6gen) mit dem Stand des Verm\u00f6gens bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endverm\u00f6gen) verglichen. Vom Zugewinnausgleich ausgenommen sind privilegierte Erwerbe, wie bestimmte Schenkungen und Erbschaften. Ein von einem Ehepartner in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags erworbener Lottogewinn f\u00e4llt in den Zugewinnausgleich.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Eheleute hatten im Jahr 1971 geheiratet. Aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor. Im Jahr 2000 erfolgte die Trennung. Der Ehemann lebte seit sp\u00e4testens 2001 mit seiner jetzigen Lebenspartnerin zusammen. Im Jahr 2008 erzielte der Ehemann zusammen mit seiner Lebenspartnerin rund 1 Mio. EUR Gewinn im Lotto. Daraufhin beantragte die Ehefrau die Scheidung und verlangt als Zugewinnausgleich unter Ber\u00fccksichtigung des Lottogewinns 242.500 EUR. Das Amtsgericht ber\u00fccksichtigte den Lottogewinn; das Oberlandesgericht ber\u00fccksichtigte diesen nicht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hingegen gab der Ehefrau Recht.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Ein Lottogewinn f\u00e4llt in den Zugewinnausgleich. Der Gewinn ist nicht als privilegierter Verm\u00f6genszuwachs zu werten, zumal dem Lottogewinn keine pers\u00f6nliche Beziehung zugrunde liegt, wie etwa bei eine Schenkung oder Erbschaft. Eine lange Trennungszeit vermag keine anderweitige Beurteilung zu begr\u00fcnden, insbesondere ist die Berufung auf eine grobe Unbilligkeit abzulehnen. Schlie\u00dflich ist auch zu ber\u00fccksichtigen, dass die Eheleute zuvor fast 30 Jahre verheiratet waren und 3 gemeinsame Kinder haben. Der Zugewinn unterscheidet schlie\u00dflich nicht nach der Art des Verm\u00f6genszuwachses.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Nach Ablauf des Trennungsjahres h\u00e4tte die Scheidung beantragt werden k\u00f6nnen. Zudem h\u00e4tte der ausgleichsberechtigte Ehepartner bereits vor der Scheidung den vorzeitigen Zugewinnausgleich verlangen k\u00f6nnen. Dies ist m\u00f6glich, wenn die Eheleute seit mindestens 3 Jahren getrennt leben oder aber dargelegt werden kann, dass der andere Ehegatte dem Zugewinn unterfallendes Verm\u00f6gen verschwendet, zur Seite schafft oder ohne sachlichen Grund verschenkt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kernaussage Der gesetzliche G\u00fcterstand der Zugewinngemeinschaft basiert auf dem Prinzip, dass die Eheleute sich im Fall der Scheidung den in der Ehezeit gemeinsam erworbenen Zuwachs ihres Verm\u00f6gens teilen m\u00fcssen. Zur Ermittlung des Ausgleichsanspruchs wird der Stand des Verm\u00f6gens beider Eheleute bei der Eheschlie\u00dfung (Anfangsverm\u00f6gen) mit dem Stand des Verm\u00f6gens bei Zustellung des Scheidungsantrags (Endverm\u00f6gen) verglichen. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/lottogewinn-fallt-in-zugewinnausgleich\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Lottogewinn f\u00e4llt in Zugewinnausgleich<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[3516,3517],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37764"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37764"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37764\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37764"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37764"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37764"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}