{"id":37767,"date":"2013-12-01T12:02:58","date_gmt":"2013-12-01T10:02:58","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37767"},"modified":"2013-11-26T12:04:29","modified_gmt":"2013-11-26T10:04:29","slug":"erbe-steht-sonderausgabenabzug-fur-nachgezahlte-kirchensteuer-zu","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbe-steht-sonderausgabenabzug-fur-nachgezahlte-kirchensteuer-zu\/","title":{"rendered":"Erbe steht Sonderausgabenabzug f\u00fcr nachgezahlte Kirchensteuer zu"},"content":{"rendered":"<p><strong>Erbe steht Sonderausgabenabzug f\u00fcr nachgezahlte Kirchensteuer zu<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegen\u00fcber ergangenen Einkommensteuerbescheides f\u00fcr den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht k\u00fcrzlich entschieden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Geklagt hatte eine Erbin, deren Vater 2009 verstorben war. Im Jahre 2007 hatte der Vater sein Steuerb\u00fcro ver\u00e4u\u00dfert. Nach dem Tod des Vaters einigten sich die Miterben mit dem Erwerber des Steuerb\u00fcros darauf, dass der verbleibende Restkaufpreis statt in 3 gleichen Jahresraten sofort in einer Summe gezahlt wird. In dem gegen\u00fcber der Erbengemeinschaft ergangenen Einkommensteuerbescheid f\u00fcr den verstorbenen Vater erfasste das Finanzamt f\u00fcr 2007 wegen der Ver\u00e4u\u00dferung des Steuerb\u00fcros einen entsprechenden Ver\u00e4u\u00dferungsgewinn, was zu einer Kirchensteuernachforderung f\u00fchrte.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Hessische Finanzgericht entschied, dass die Tochter den wegen dieser Kirchensteuernachforderung gezahlten Betrag in ihrer eigenen Steuererkl\u00e4rung als Sonderausgabe geltend machen kann. Denn das Verm\u00f6gen des Vaters sei im Zeitpunkt des Todes sofort Verm\u00f6gen der Erben geworden, so dass die Kirchensteuer letztlich aus dem Verm\u00f6gen der Erben gezahlt werde. Die Tochter sei als Erbin infolge der Zahlung aus ihrem Verm\u00f6gen auch wirtschaftlich belastet. Zudem sei die steuerliche Ber\u00fccksichtigung dieser Zahlung nach dem Prinzip der Besteuerung gem\u00e4\u00df der individuellen Leistungsf\u00e4higkeit geboten.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Das Gericht f\u00fchre weiterhin aus, dass die hier streitige Kirchensteuer schlie\u00dflich auch nicht bereits mit dem Erbfall entstanden sei, sondern auf einer Vereinbarung zwischen den Erben und dem Erwerber des Steuerb\u00fcros im Jahre 2009 und damit auf einer eigenen Entscheidung der Erben beruhe. Das Urteil ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Erbe steht Sonderausgabenabzug f\u00fcr nachgezahlte Kirchensteuer zu Kernaussage Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegen\u00fcber ergangenen Einkommensteuerbescheides f\u00fcr den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen. Das hat das Hessische Finanzgericht k\u00fcrzlich entschieden. Sachverhalt Geklagt hatte eine Erbin, deren Vater 2009 verstorben war. Im Jahre &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/erbe-steht-sonderausgabenabzug-fur-nachgezahlte-kirchensteuer-zu\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Erbe steht Sonderausgabenabzug f\u00fcr nachgezahlte Kirchensteuer zu<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[375,335],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37767"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37767"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37767\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37767"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37767"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37767"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}