{"id":37802,"date":"2013-12-01T11:23:20","date_gmt":"2013-12-01T09:23:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37802"},"modified":"2013-11-27T11:24:52","modified_gmt":"2013-11-27T09:24:52","slug":"fristlose-kundigung-bei-geringer-nebentatigkeit-fur-konkurrenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-bei-geringer-nebentatigkeit-fur-konkurrenz\/","title":{"rendered":"Fristlose K\u00fcndigung bei geringer Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr Konkurrenz?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Fristlose K\u00fcndigung bei geringer Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr Konkurrenz?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>\u00dcbt ein Arbeitnehmer nur in geringem Umfang eine Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr einen Wettbewerber aus, so rechtfertigt dieser Wettbewerbsversto\u00df nicht ohne weiteres eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne vorausgegangene Abmahnung. Entscheidend ist, wie stark die Interessen des Arbeitgebers durch den Wettbewerbsversto\u00df beeintr\u00e4chtigt worden sind und ob der Arbeitnehmer in Sch\u00e4digungsabsicht gehandelt hat.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Die Arbeitgeberin betreibt eine Geb\u00e4udereinigung. Die Arbeitnehmerin war seit 2006 als Kundenbetreuerin dort besch\u00e4ftigt und betreute u. a. ein Objekt, dass die Arbeitgeberin zum 1.5.2011 an ein Konkurrenzunternehmen verlor. Seit dem 1.5.2011 war der Ehemann der Arbeitnehmerin in diesem Objekt als Reinigungskraft in Nebent\u00e4tigkeit t\u00e4tig. Sp\u00e4testens seit dem 1.8.2011 f\u00fchrte dann auch die Arbeitnehmerin in dem Objekt Reinigungsarbeiten f\u00fcr das Konkurrenzunternehmen durch (ca. 19 Std.\/Monat f\u00fcr ca. 185 EUR\/Monat). Die Arbeitnehmerin ist Betriebsratsmitglied und seit dem 1.3.2012 in dieser Funktion freigestellt. Im Jahr 2012 erhielt die Arbeitgeberin Kenntnis von der Nebent\u00e4tigkeit und beantragte daraufhin beim Betriebsrat die Erteilung der Zustimmung zur au\u00dferordentlichen K\u00fcndigung der Arbeitnehmerin. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung; hierauf zog die Arbeitgeberin vor das Arbeitsgericht und bekam Recht. Das Landesarbeitsgericht sah dies indes anders.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>W\u00e4hrend des Bestehens der Arbeitsverh\u00e4ltnisses ist dem Arbeitnehmer zwar grunds\u00e4tzlich jede Konkurrenzt\u00e4tigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt, auch wenn der Einzelvertrag keine ausdr\u00fcckliche Regelung enth\u00e4lt. Bei Bestimmung der Reichweite dieses Wettbewerbsverbots ist jedoch die gesch\u00fctzte Berufsfreiheit des Arbeitnehmers zu ber\u00fccksichtigen. Im Rahmen einer Gesamtw\u00fcrdigung ist daher festzustellen, ob die anderweitige T\u00e4tigkeit zu einer Gef\u00e4hrdung oder Beeintr\u00e4chtigung der Interessen des Arbeitgebers f\u00fchrt, was bei blo\u00dfen Hilfst\u00e4tigkeiten ohne Wettbewerbsverbot wohl nicht der Fall sein d\u00fcrfte. Hier erschien die Interessenbeeintr\u00e4chtigung der Arbeitgeberin durch das Wettbewerbsverbot eher gering. Es handelte sich um einfach gelagerte T\u00e4tigkeiten, die keiner besonderen Sachkunde bedurften und deren Vorteil f\u00fcr den Wettbewerber kaum messbar sein d\u00fcrfte. Es wurden keine Gesch\u00e4ftsgeheimnisse verraten und es bestand kein Kundenkontakt. Die die Interessen der Arbeitgeberin nur leicht verletzenden T\u00e4tigkeiten wurden schlie\u00dflich nur in einem geringen Umfang ausgef\u00fchrt. Die Arbeitnehmerin handelt zudem auch nicht in Sch\u00e4digungsabsicht.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Insgesamt w\u00e4re vor dem Ausspruch der K\u00fcndigung als milderes Mittel eine Abmahnung erforderlich gewesen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Fristlose K\u00fcndigung bei geringer Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr Konkurrenz? Kernaussage \u00dcbt ein Arbeitnehmer nur in geringem Umfang eine Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr einen Wettbewerber aus, so rechtfertigt dieser Wettbewerbsversto\u00df nicht ohne weiteres eine au\u00dferordentliche K\u00fcndigung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses ohne vorausgegangene Abmahnung. Entscheidend ist, wie stark die Interessen des Arbeitgebers durch den Wettbewerbsversto\u00df beeintr\u00e4chtigt worden sind und ob der Arbeitnehmer in &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/fristlose-kundigung-bei-geringer-nebentatigkeit-fur-konkurrenz\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Fristlose K\u00fcndigung bei geringer Nebent\u00e4tigkeit f\u00fcr Konkurrenz?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[3522],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37802"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37802"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37802\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37802"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37802"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37802"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}