{"id":37813,"date":"2013-12-01T11:41:20","date_gmt":"2013-12-01T09:41:20","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37813"},"modified":"2013-11-27T11:57:03","modified_gmt":"2013-11-27T09:57:03","slug":"istversteuerung-was-ist-buchfuhrung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/istversteuerung-was-ist-buchfuhrung\/","title":{"rendered":"Istversteuerung: Was ist Buchf\u00fchrung?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Istversteuerung: Was ist Buchf\u00fchrung?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet zwischen der Ist- und der Sollversteuerung. W\u00e4hrend bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits f\u00e4llig ist, wenn die Leistung erbracht wurde, ist dies bei der Istbesteuerung hingegen erst der Fall, wenn der Kunde zahlt. Die Istbesteuerung bietet daher deutliche Liquidit\u00e4tsvorteile gegen\u00fcber der Sollbesteuerung.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Zur Istbesteuerung k\u00f6nnen Unternehmen optieren, deren Gesamtumsatz im Vorjahr nicht mehr als 500.000 EUR betragen hat oder die nicht nach \u00a7 148 AO verpflichtet sind, B\u00fccher zu f\u00fchren und Abschl\u00fcsse zu erstellen oder soweit sie Ums\u00e4tze aus einer T\u00e4tigkeit als Angeh\u00f6rige eines freien Berufes ausf\u00fchren. Entgegen ihrem Wortlaut interpretieren Bundesfinanzhof (BFH) und nun auch das Bundesfinanzministerium (BMF) die Vorschrift neuerdings so, dass Freiberufler nur dann die Istbesteuerung nutzen k\u00f6nnen, wenn sie nicht zur Buchf\u00fchrung verpflichtet sind und auch nicht freiwillig B\u00fccher f\u00fchren. Ab 2014 soll Freiberuflern, die B\u00fccher f\u00fchren, die Genehmigung zur Istbesteuerung versagt werden, sofern sie die Umsatzgrenze von 500.000 EUR \u00fcberschreiten. Unklar ist aber, was unter Buchf\u00fchrung in diesem Sinne zu verstehen ist. Insbesondere ist fraglich, ob Freiberufler hiervon betroffen sind, die ihren Gewinn auf Basis einer Einnahmen-\u00dcberschussrechnung ermitteln.<\/p>\n<p><strong>Eingabe der Bundessteuerberaterkammer (BStBK)<\/strong><\/p>\n<p>Die Bundessteuerberaterkammer hat nun das BMF aufgefordert, hinsichtlich dieser Fragestellung f\u00fcr Klarheit zu sorgen. Die Kammer vertritt insoweit die Auffassung, dass nur Freiberufler, die ihren Gewinn durch Betriebsverm\u00f6gensvergleich (Bilanzierung) ermitteln, insoweit &#8222;B\u00fccher f\u00fchren&#8220;; nicht jedoch diejenigen, die hierzu eine Einnahmen-\u00dcberschussrechnung verwenden.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Die Stellungnahme des BMF ist abzuwarten. Es ist zu hoffen, dass diese noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel erfolgt. Unproblematisch d\u00fcrfte es sein, wenn sich das BMF der Auffassung der Bundessteuerberaterkammer anschlie\u00dft. Sollte dies nicht der Fall sein, so m\u00fcssen Freiberufler mit Einnahmen-\u00dcberschussrechnung pr\u00fcfen, ob sie den Widerruf der Genehmigung zur Istbesteuerung akzeptieren sollen. Denn die Rechtsprechung des BFH betraf eine bilanzierende Freiberufler-GmbH, nicht jedoch einen Einnahmen-\u00dcberschussrechner. Unternehmen, die von der Umstellung betroffen sind, m\u00fcssen sicherstellen, dass gerade beim \u00dcbergang von der Ist- zur Sollbesteuerung keine Fehler passieren, z. B. Ums\u00e4tze doppelt oder gar nicht erfasst werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Istversteuerung: Was ist Buchf\u00fchrung? Kernaussage Das Umsatzsteuergesetz (UStG) unterscheidet zwischen der Ist- und der Sollversteuerung. W\u00e4hrend bei der Sollversteuerung die Umsatzsteuer bereits f\u00e4llig ist, wenn die Leistung erbracht wurde, ist dies bei der Istbesteuerung hingegen erst der Fall, wenn der Kunde zahlt. Die Istbesteuerung bietet daher deutliche Liquidit\u00e4tsvorteile gegen\u00fcber der Sollbesteuerung. Sachverhalt Zur Istbesteuerung k\u00f6nnen &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/istversteuerung-was-ist-buchfuhrung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Istversteuerung: Was ist Buchf\u00fchrung?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1],"tags":[546],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37813"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=37813"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/37813\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=37813"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=37813"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=37813"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}