{"id":37822,"date":"2013-12-01T12:09:21","date_gmt":"2013-12-01T10:09:21","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=37822"},"modified":"2013-11-27T12:14:52","modified_gmt":"2013-11-27T10:14:52","slug":"ankaufsuntersuchung-bei-pferdekauf-schadensersatz-gegen-tierarzt","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/ankaufsuntersuchung-bei-pferdekauf-schadensersatz-gegen-tierarzt\/","title":{"rendered":"Ankaufsuntersuchung bei Pferdekauf: Schadensersatz gegen Tierarzt?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Ankaufsuntersuchung bei Pferdekauf: Schadensersatz gegen Tierarzt?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><\/p>\n<p>Ein vom Verk\u00e4ufer einer Schimmelstute beauftragter Tierarzt haftet gegen\u00fcber der K\u00e4uferin f\u00fcr Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung, auch wenn er mit dem Verk\u00e4ufer insoweit einen Haftungsausschluss vereinbart hat.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Im Juli 2010 erwarb die Kl\u00e4gerin von einem Pferdeverk\u00e4ufer eine laut Kaufvertrag 4 Jahre alte Schimmelstute als Reitpferd zum Kaufpreis von 2.700 EUR. Das angegebene Alter entsprach dem im Pferdepass aufgef\u00fchrten Geburtsdatum des Tieres. Der Kaufvertrag sollte im Falle der erfolgreichen Durchf\u00fchrung einer Ankaufsuntersuchung durch die beklagte Tierarztpraxis wirksam werden. Der Verk\u00e4ufer beauftragte daraufhin die Praxis mit der Ankaufsuntersuchung. Die Untersuchung f\u00fchrte die Tierarztpraxis auf der Grundlage von Vertragsbedingungen durch, die Anspr\u00fcche der K\u00e4uferin gegen die Praxis ausschlossen. In dem \u00fcber die Ankaufsuntersuchung erstellten Protokoll, das die K\u00e4uferin in der Folgezeit billigte, vermerkte der f\u00fcr die Arztpraxis t\u00e4tige Tierarzt nicht, dass das Tier noch ein vollst\u00e4ndiges Milchgebiss hatte und deshalb \u2013 entgegen den Angaben im Pferdepass \u2013 noch keine 4 Jahre alt sein konnte. Nachdem die Kl\u00e4gerin erfahren hatte, dass das gekaufte Pferd erst ca. 2 \u00bd Jahre alt war, hat sie von der beklagten Tierarztpraxis Schadensersatz verlangt und diesen mit ihren Aufwendungen f\u00fcr das Pferd bis zum Erreichen des 4. Lebensjahres begr\u00fcndet. Zuvor habe das Tier, so ihre Begr\u00fcndung, einen Minderwert gehabt, weil es nicht als Reitpferd einzusetzen gewesen sei. In Kenntnis des tats\u00e4chlichen Alters h\u00e4tte sie von dem Ankauf im Jahre 2010 abgesehen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das Oberlandesgericht Hamm hat der Kl\u00e4gerin den Schadensersatz zugesprochen. Der zwischen dem Verk\u00e4ufer und der beklagten Tierarztpraxis im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Pferdekaufs abgeschlossene Vertrag \u00fcber die Durchf\u00fchrung einer tier\u00e4rztlichen Ankaufsuntersuchung entfalte eine Schutzwirkung f\u00fcr den Kaufinteressenten. Ihm gegen\u00fcber hafte die Tierarztpraxis f\u00fcr Fehler bei der Ankaufsuntersuchung. Diese Haftung k\u00f6nne im Vertrag zwischen dem Verk\u00e4ufer und der Tierarztpraxis nicht ausgeschlossen werden. Eine Haftungsfreizeichnung nur zu Lasten der K\u00e4uferin \u2013 wie sie der vorliegende Vertrag enthalte \u2013 sei unwirksam.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Einer dieser Wertung m\u00f6glicherweise entgegenstehenden Auffassung eines anderen Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm folge der hier zust\u00e4ndige Zivilsenat nicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ankaufsuntersuchung bei Pferdekauf: Schadensersatz gegen Tierarzt? Kernaussage Ein vom Verk\u00e4ufer einer Schimmelstute beauftragter Tierarzt haftet gegen\u00fcber der K\u00e4uferin f\u00fcr Fehler bei einer Ankaufsuntersuchung, auch wenn er mit dem Verk\u00e4ufer insoweit einen Haftungsausschluss vereinbart hat. 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