{"id":38221,"date":"2014-01-06T17:55:41","date_gmt":"2014-01-06T15:55:41","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38221"},"modified":"2022-11-25T11:56:47","modified_gmt":"2022-11-25T09:56:47","slug":"monat-fur-monat-mehr-netto-in-der-tasche-jetzt-lohnsteuer-freibetrage-fur-das-jahr-2014-beantragen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/monat-fur-monat-mehr-netto-in-der-tasche-jetzt-lohnsteuer-freibetrage-fur-das-jahr-2014-beantragen\/","title":{"rendered":"Monat f\u00fcr Monat mehr netto in der Tasche &#8211; Jetzt Lohnsteuer- Freibetr\u00e4ge f\u00fcr das Jahr 2014 beantragen"},"content":{"rendered":"<p>Jetzt besteht die M\u00f6glichkeit, beim Finanzamt Freibetr\u00e4ge f\u00fcr den Lohnsteuerabzug 2014 zu beantragen. Auch in diesem Jahr sollten alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pr\u00fcfen, ob sie durch die Ber\u00fccksichtigung eines Freibetrags ihre monatliche Steuerbelastung mindern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Dadurch, dass der Arbeitgeber den vom Finanzamt best\u00e4tigten Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug ber\u00fccksichtigt, erh\u00f6he sich das monatliche Nettoeinkommen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer k\u00f6nnen so fr\u00fcher \u00fcber ihr Geld verf\u00fcgen und m\u00fcssen nicht mehr bis zum n\u00e4chsten Jahr warten, um Erstattungsanspr\u00fcche mit der Einkommensteuererkl\u00e4rung geltend zu machen.<\/p>\n<p>Die Freibetr\u00e4ge sowie alle f\u00fcr die Berechnung der Lohnsteuer wichtigen Daten (wie zum Beispiel Steuerklasse, Kinderfreibetr\u00e4ge, Religion) werden nicht mehr wie fr\u00fcher auf der Papier-Lohnsteuerkarte abgedruckt, sondern nun als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch zum Abruf bereitgestellt.<\/p>\n<p>Ein Freibetrag kann gew\u00e4hrt werden, wenn die abziehbaren Aufwendungen (Werbungskosten wie zum Beispiel die Pendlerpauschale, Sonderausgaben und au\u00dfergew\u00f6hnliche Belastungen) insgesamt 600 Euro im Jahr \u00fcbersteigen. Bei der Berechnung dieser Antragsgrenze z\u00e4hlen Werbungskosten allerdings nur mit, soweit sie den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von j\u00e4hrlich 1.000 Euro \u00fcbersteigen.<\/p>\n<p>In diesem Zusammenhang wird auf die ab 2014 geltenden \u00c4nderungen im Reisekostenrecht hingewiesen.<br \/>\nK\u00fcnftig k\u00f6nnten f\u00fcr eint\u00e4gige Dienstreisen mit einer Abwesenheit von mehr als acht Stunden Mehraufwendungen f\u00fcr Verpflegung in doppelter H\u00f6he von nun 12 Euro statt bisher 6 Euro als Werbungskosten angesetzt werden. Dieser neue Pauschbetrag gilt auch bei mehrt\u00e4gigen Dienstreisen f\u00fcr den An- und Abreisetag; f\u00fcr Zwischentage k\u00f6nnen dann 24 Euro ber\u00fccksichtigt werden. F\u00fcr dienstreisende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfreuliche Verbesserungen und Vereinfachungen. Wie bisher ist ein Werbungskostenabzug f\u00fcr Reisekosten allerdings nicht m\u00f6glich, wenn die Aufwendungen vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden.<\/p>\n<p>Im Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigungsverfahren k\u00f6nnen aber auch Verluste aus anderen Einkunftsarten ber\u00fccksichtigt sowie die Zahl der Kinderfreibetr\u00e4ge oder die Steuerklassen ge\u00e4ndert werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>Die bei Ehegatten geltenden Steuerklassenkombinationen stehen aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Mai dieses Jahres nun auch eingetragenen Lebenspartnern zu. Damit die f\u00fcr Ehegatten m\u00f6glichen Steuerklassen und Steuerklassenkombinationen beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber ber\u00fccksichtigt werden k\u00f6nnen, wird den Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft empfohlen, &#8211; sofern noch nicht geschehen &#8211; einen entsprechenden Antrag beim Finanzamt zu stellen.<\/p>\n<p>Wer Freibetr\u00e4ge oder andere Erm\u00e4\u00dfigungsgr\u00fcnde ber\u00fccksichtigen lassen m\u00f6chte, kann ab sofort beim zust\u00e4ndigen Wohnsitzfinanzamt einen entsprechenden Antrag auf Lohnsteuer-Erm\u00e4\u00dfigung stellen. Den Weg zum Finanzamt k\u00f6nnen sich die B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger ersparen. Die Antr\u00e4ge k\u00f6nnen n\u00e4mlich auch auf dem Postwege gestellt werden. Die daf\u00fcr erforderlichen Formulare sind nicht nur im Finanzamt, sondern auch im Internet unter\u00a0<a href=\"http:\/\/www.formulare-bfinv.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">www.formulare-bfinv.de<\/a>\u00a0oderwww.ofd.niedersachsen.de\u00a0erh\u00e4ltlich.<\/p>\n<p>Wichtig: Um Nachfragen des Finanzamts zu vermeiden, sollten alle erforderlichen Unterlagen und Belege direkt zusammen mit dem Antrag beim Finanzamt eingereicht werden.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens: Wer f\u00fcr\u00a0<strong>2013<\/strong>\u00a0bisher noch keinen Erm\u00e4\u00dfigungsantrag gestellt hat, kann dies bis sp\u00e4testens zum\u00a0<strong>30. November 2013<\/strong>\u00a0nachholen.<\/p>\n<p>PM OFD Niedersachsen<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jetzt besteht die M\u00f6glichkeit, beim Finanzamt Freibetr\u00e4ge f\u00fcr den Lohnsteuerabzug 2014 zu beantragen. 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