{"id":38286,"date":"2014-01-10T18:07:02","date_gmt":"2014-01-10T16:07:02","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38286"},"modified":"2014-01-10T18:07:02","modified_gmt":"2014-01-10T16:07:02","slug":"verletzung-bei-wutausbruch-arbeitnehmer-hat-anspruch-auf-entgeltfortzahlung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verletzung-bei-wutausbruch-arbeitnehmer-hat-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\/","title":{"rendered":"Verletzung bei Wutausbruch: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Verletzung bei Wutausbruch: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernfrage<\/strong><\/p>\n<p>Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit schuldhaft selber herbeigef\u00fchrt hat. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hatte nunmehr zur Frage der Abgrenzung einer schuldhaft selbst herbei gef\u00fchrten Arbeitsunf\u00e4higkeit zu entscheiden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger war \u00fcber eine Arbeitsanweisung eines Vorgesetzten derart ver\u00e4rgert und in Rage geraten, dass er mehrfach mit seiner Faust auf ein Schild einschlug und sich die Hand brach. F\u00fcr den Zeitraum der deswegen bestehenden Arbeitsunf\u00e4higkeit verweigerte der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung, weil der Kl\u00e4ger zum einen schuldhaft gehandelt habe und zum anderen die Verletzungsgefahr gekannt haben musste. Hiergegen klagte der Kl\u00e4ger auf Entgeltfortzahlung.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><\/p>\n<p>Das LAG gab dem Kl\u00e4ger Recht. Zwar k\u00f6nne ein schuldhaftes Verhalten zum Ausschluss der Entgeltfortzahlung f\u00fchren. Allerdings stimme dieser Verschuldensbegriff nicht mit dem zivilrechtlichen Verschulden \u00fcberein. Vielmehr sei f\u00fcr den Ausschluss der Entgeltfortzahlung ein besonders leichtfertiges, grob fahrl\u00e4ssiges oder vors\u00e4tzliches Handeln mit eigener Verletzung erforderlich. Diese Anforderungen seien bei einem kurzzeitigen Wutausbruch nicht erf\u00fcllt.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><\/p>\n<p>Eigenverschulden im Sinne der Entgeltfortzahlung erfordert ein mindestens besonders leichtfertiges Verhalten; nur dann ist der Entgeltfortzahlungsanspruch ausgeschlossen. Diese Einordnung korrespondiert damit, dass der Arbeitnehmer auch erst ab grober Fahrl\u00e4ssigkeit f\u00fcr einen von ihm angerichteten Schaden haftet.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Verletzung bei Wutausbruch: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung Kernfrage Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist gesetzlich dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsunf\u00e4higkeit schuldhaft selber herbeigef\u00fchrt hat. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hessen hatte nunmehr zur Frage der Abgrenzung einer schuldhaft selbst herbei gef\u00fchrten Arbeitsunf\u00e4higkeit zu entscheiden. Sachverhalt Der Kl\u00e4ger war \u00fcber eine Arbeitsanweisung eines Vorgesetzten &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/verletzung-bei-wutausbruch-arbeitnehmer-hat-anspruch-auf-entgeltfortzahlung\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Verletzung bei Wutausbruch: Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[4],"tags":[3425],"class_list":["post-38286","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-privatbereich","tag-entgeltfortzahlung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38286","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38286"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38286\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38286"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38286"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38286"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}