{"id":38307,"date":"2014-01-11T12:36:05","date_gmt":"2014-01-11T10:36:05","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38307"},"modified":"2014-01-11T12:36:05","modified_gmt":"2014-01-11T10:36:05","slug":"was-andert-sich-im-steuerrecht-im-jahr-2014","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/was-andert-sich-im-steuerrecht-im-jahr-2014\/","title":{"rendered":"Was \u00e4ndert sich im Steuerrecht im Jahr 2014?"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"line-height: 19px; font-size: 13px;\">Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde in zwei Schritten der<\/span><strong style=\"line-height: 19px; font-size: 13px;\">Grundfreibetrag beim Einkommensteuertarif<\/strong><span style=\"line-height: 19px; font-size: 13px;\">\u00a0angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein Grundfreibetrag in H\u00f6he von 8.354 Euro\/16.708 Euro (Einzel-\/Zusammenveranlagung) steuerfrei.<\/span><\/h1>\n<p>Im\u00a0<strong>steuerlichen Reisekostenrecht<\/strong>\u00a0ergeben sich Vereinfachungen und finanzielle Verbesserungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr Berufsgruppen, die \u00fcberwiegend ausw\u00e4rts t\u00e4tig sind. Bei einer beruflichen Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit kann bei einer Abwesenheit von mehr als 8 Stunden eine Verpflegungspauschale von 12 Euro als Werbungskosten abgezogen bzw. steuerfrei durch den Arbeitgeber erstattet werden. Bei mehrt\u00e4gigen Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeiten kann f\u00fcr den An- bzw. Abreisetag ohne Pr\u00fcfung von Abwesenheitszeiten eine Verpflegungspauschale von 12 Euro gew\u00e4hrt werden. An die Stelle der regelm\u00e4\u00dfigen Arbeitsst\u00e4tte tritt die neue Definition der ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte. Bei der steuerlichen Abziehbarkeit von Fahrtkosten und der Besteuerung von Dienstwagen bei Fahrten zur ersten T\u00e4tigkeitsst\u00e4tte f\u00fchrt dies zu mehr Rechtssicherheit. Weitere Regelungen betreffen die doppelte Haushaltsf\u00fchrung sowie die vom Arbeitgeber zur Verf\u00fcgung gestellte Verpflegung anl\u00e4sslich einer ausw\u00e4rtigen beruflichen T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<p>\u00c4nderungen durch das Ehrenamtsst\u00e4rkungsgesetz betreffen den<strong>Gemeinn\u00fctzigkeitsbereich<\/strong>. Es greifen die Neuordnung der R\u00fccklagenbildung und die Flexibilisierung der sog. freien R\u00fccklage. Zudem besteht die M\u00f6glichkeit der Verm\u00f6gensausstattung einer anderen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft. Auf Grund des Gebots zur zeitnahen Mittelverwendung konnten gemeinn\u00fctzige Einrichtungen ihre durch dieses Gebot gebundenen Mittel einer anderen steuerbeg\u00fcnstigten K\u00f6rperschaft oder einer juristischen Person des \u00f6ffentlichen Rechts bislang nicht zur Verm\u00f6gensausstattung zuwenden. So konnte etwa eine gemeinn\u00fctzige Stiftung de facto nicht selbst als Stifterin t\u00e4tig werden, obwohl das zivilrechtlich durchaus zul\u00e4ssig ist. Dieses sog. Endowment-Verbot wurde nunmehr gelockert .<\/p>\n<p>In der\u00a0<strong>privaten Altersvorsorge<\/strong>\u00a0kommt es bei der Eigenheimrente (Wohn-Riester) zu Verbesserungen, die die bestehenden Regelungen flexibler und einfacher machen. Ab 2014 kann das in einem privaten Riester-Vertrag aufgebaute Altersvorsorgeverm\u00f6gen flexibler f\u00fcr den Aufbau von selbst genutztem Wohneigentum eingesetzt werden. Hierzu werden u. a. die f\u00f6rderunsch\u00e4dlichen Entnahmem\u00f6glichkeiten erweitert. So kann das Altersvorsorgeverm\u00f6gen jederzeit f\u00fcr die Umschuldung eines f\u00fcr die Anschaffung oder Herstellung der Wohnimmobilie aufgenommenen Darlehens entnommen werden. Dies war bisher nur zu Beginn der Auszahlungsphase des Riester-Vertrags zul\u00e4ssig. Eine Entnahme ist ebenso f\u00fcr die Finanzierung eines Barriere reduzierenden Umbaus der eigenen Wohnung m\u00f6glich. So k\u00f6nnen Anleger eine selbst genutzte Wohnimmobilie altersgerecht umbauen. Zudem k\u00f6nnen Aufwendungen zur Absicherung der Berufsunf\u00e4higkeit und der verminderten Erwerbsf\u00e4higkeit besser steuerlich geltend gemacht werden, die M\u00f6glichkeit zur gleichzeitigen Absicherung des Erwerbsminderungsrisikos im Rahmen von Altersvorsorgevertr\u00e4gen wird erweitert und die Wechselkosten bei einem privaten Riester-Vertrag werden begrenzt.<\/p>\n<p>Anfang 2013 wurde das\u00a0<strong>Unternehmenssteuerrecht<\/strong>\u00a0weiter vereinfacht und rechtssicherer ausgestaltet. Das betrifft ab 2014 vor allem steuerliche Organschaften, also gemeinsam besteuerte Unternehmen einer Unternehmensgruppe. Zudem wurden die steuerrechtlichen Regelungen insbesondere des\u00a0<strong>Investmentsteuerrechts<\/strong>\u00a0und au\u00dfersteuerrechtliche Normen an das Kapitalanlagegesetzbuch angepasst. Verschiedene Gestaltungsm\u00f6glichkeiten im Investmentsteuerrecht sind beseitigt sowie ein neuer Typ von Investmentfonds f\u00fcr die multinationale B\u00fcndelung von betrieblichem Altersvorsorgeverm\u00f6gen (sog. Pension Asset Pooling) eingef\u00fchrt worden.<\/p>\n<p>Neu ist eine Grundlage f\u00fcr die\u00a0<strong>Umsetzung des FATCA-Abkommens mit den USA<\/strong>\u00a0und k\u00fcnftiger \u00e4hnlicher Abkommen mit anderen Staaten. Der US-amerikanische Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) sieht zur Bek\u00e4mpfung der Steuerhinterziehung vor, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ans\u00e4ssig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verf\u00fcgung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Ertr\u00e4ge aus US Anlagen hinnehmen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>Mit \u00c4nderungen im Umsatzsteuergesetz wird ab 2014 die\u00a0<strong>Steuererm\u00e4\u00dfigung f\u00fcr Kunst- und Sammlungsgegenst\u00e4nde<\/strong>\u00a0auf das unionsrechtlich zul\u00e4ssige Ma\u00df beschr\u00e4nkt. Neben der Beschr\u00e4nkung tritt eine pauschale Differenzbesteuerungen bei Kunstgegenst\u00e4nden in Kraft.<\/p>\n<p>F\u00fcr Personenkraftwagen mit erstmaliger Zulassung zum Verkehr wird ab dem 1. Januar 2014 eine schon 2009 im\u00a0<strong>Kraftfahrzeugsteuergesetz<\/strong>\u00a0(KraftStG) geregelte Absenkung des steuerfreien Teils des CO2-Wertes wirksam. Dann wird die steuerfreie Basismenge von derzeit 110 g\/km reduziert auf 95 g\/km.<\/p>\n<p>Ab 2014 z\u00e4hlt die deutsche ausschlie\u00dfliche Wirtschaftszone (AWZ), also das Gebiet des K\u00fcstenmeeres bis zu einer Ausdehnung von 200 Seemeilen ab der sog. Basislinie, zum Geltungsbereich des Versicherungsteuergesetzes. Dies betrifft beispielsweise die Versicherung von Offshore-Anlagen in der Nord- und Ostsee. Wirksam werden zudem \u00c4nderungen von Verfahrensregelungen im\u00a0<strong>Versicherungsteuer- und Feuerschutzsteuerrecht<\/strong>. Hier ist nunmehr auch eine gesetzliche Freibetragsregelung zu Gunsten l\u00e4ndlicher Brandunterst\u00fctzungsvereine enthalten. Soweit die anl\u00e4sslich eines einzelnen Schadensfalls erhobene Umlage den Betrag von 5.500 Euro nicht \u00fcbersteigt, wird das an den l\u00e4ndlichen Brandunterst\u00fctzungsverein gezahlte Versicherungsentgelt nicht besteuert.<\/p>\n<p>Schlie\u00dflich gelten weitere\u00a0<strong>einkommensteuerrechtliche \u00c4nderungen<\/strong>, n\u00e4mlich<\/p>\n<div><\/div>\n<ul>\n<li>die Anhebung des H\u00f6chstbetrags von Unterhaltsleistungen f\u00fcr die Veranlagungszeitr\u00e4ume 2013 auf 8.130 Euro und f\u00fcr 2014 auf 8.354 Euro,<\/li>\n<li>Vereinfachungen bei der Ber\u00fccksichtigung von Vorsteuerberichtigungsbetr\u00e4gen,<\/li>\n<li>Regelungen zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der entgeltlichen \u00dcbertragung von Verpflichtungen, durch die verhindert wird, dass gesetzliche Passivierungsbeschr\u00e4nkungen bei Verpflichtungs\u00fcbernahmen ins Leere laufen; diese erg\u00e4nzt durch<\/li>\n<li>eine Verhinderung missbr\u00e4uchlicher Gestaltungen im Falle einer Konzernzugeh\u00f6rigkeit, sowie<\/li>\n<li>eine \u00c4nderung im Bereich des Erwerbs von Wirtschaftsg\u00fctern im Umlaufverm\u00f6gen zur Bek\u00e4mpfung von Steuergestaltungsmodellen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Dem Bundeszentralamt f\u00fcr Steuern (BZSt) wurde im \u00dcbrigen die Zust\u00e4ndigkeit f\u00fcr das<strong>Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren bei beschr\u00e4nkt Steuerpflichtigen<\/strong>\u00fcbertragen, soweit diesen die zugrundeliegenden Verg\u00fctungen nach dem 31. Dezember 2013 zuflie\u00dfen. Anzumelden sind Verg\u00fctungen f\u00fcr zum Beispiel k\u00fcnstlerische, sportliche, artistische und unterhaltende Darbietungen, Rechte\u00fcberlassungen und Aufsichtsratst\u00e4tigkeiten.<\/p>\n<p>Quelle:\u00a0<span style=\"font-size: 1.17em; line-height: 19px;\">BMF, Pressemitteilung vom 10.01.2014<\/span><\/p>\n<div><\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem Gesetz zum Abbau der kalten Progression wurde in zwei Schritten derGrundfreibetrag beim Einkommensteuertarif\u00a0angehoben. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ab 2014 ein Grundfreibetrag in H\u00f6he von 8.354 Euro\/16.708 Euro (Einzel-\/Zusammenveranlagung) steuerfrei. Im\u00a0steuerlichen Reisekostenrecht\u00a0ergeben sich Vereinfachungen und finanzielle Verbesserungen bei den Verpflegungsmehraufwendungen f\u00fcr Berufsgruppen, die \u00fcberwiegend ausw\u00e4rts t\u00e4tig sind. Bei einer beruflichen Ausw\u00e4rtst\u00e4tigkeit kann &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/was-andert-sich-im-steuerrecht-im-jahr-2014\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Was \u00e4ndert sich im Steuerrecht im Jahr 2014?<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38307"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38307"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38307\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38307"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38307"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38307"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}