{"id":38508,"date":"2014-02-01T10:36:28","date_gmt":"2014-02-01T08:36:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38508"},"modified":"2014-02-17T10:47:15","modified_gmt":"2014-02-17T08:47:15","slug":"sind-auf-firmenjubilaum-verloste-kfz-als-betriebsausgaben-abziehbar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/sind-auf-firmenjubilaum-verloste-kfz-als-betriebsausgaben-abziehbar\/","title":{"rendered":"Sind auf Firmenjubil\u00e4um verloste Kfz als Betriebsausgaben abziehbar?"},"content":{"rendered":"<p><strong>Sind auf Firmenjubil\u00e4um verloste Kfz als Betriebsausgaben abziehbar?<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nDie Anschaffungskosten f\u00fcr Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubil\u00e4umsfeier verlost werden, k\u00f6nnen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so \u00fcberschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer \u00fcber 35 EUR liegt. Dies hat das Finanzgerichts K\u00f6ln im Sp\u00e4tsommer 2013 entschieden.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nEine Computerfirma veranstaltete anl\u00e4sslich ihres 10-j\u00e4hrigen Bestehens eine &#8222;Hausmesse&#8220;, zu der nach vorheriger Anmeldung sowohl Bestandskunden als auch potenzielle Neukunden eingeladen wurden. Die Eintrittskarten stellten zugleich Lose f\u00fcr die Verlosung von 5 VW Golf zum Preis von jeweils 13.200 EUR netto dar. Voraussetzung f\u00fcr die Teilnahme an der Tombola war, dass der jeweilige Kunde an dem Messetag pers\u00f6nlich erschien und hierdurch sein Los aktivierte. Das Finanzamt versagte den Betriebsausgabenabzug f\u00fcr die Pkw-Anschaffungskosten in H\u00f6he von insgesamt 66.000 EUR. Es vertrat die Auffassung, dass es sich hierbei um Aufwendungen f\u00fcr Geschenke an Gesch\u00e4ftsfreunde (\u00a7 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz \u2013 EStG) handele, die nur steuerlich abziehbar seien, wenn sie nicht teurer als 35 EUR seien.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht K\u00f6ln hat sich im Ergebnis der Meinung des Finanzamtes angeschlossen und die Klage der Computerfirma auf Anerkennung der Betriebsausgaben abgewiesen. Dabei sah das Gericht allerdings nicht den gewonnenen Pkw, sondern die in den aktivierten Losen verk\u00f6rperte Gewinnchance als Gegenstand der Schenkung an. Da auf der Jubil\u00e4umsveranstaltung letztlich 1.331 Teilnehmer mit gewinnberechtigten Losen anwesend waren, ergab sich f\u00fcr jeden Teilnehmer eine Gewinnchance von ca. 49 EUR. Die Freigrenze von 35 EUR war \u00fcberschritten und die Anschaffungskosten somit in vollem Umfang vom Steuerabzug ausgeschlossen. Ein Preisausschreiben oder eine sonstige Auslobung l\u00e4gen im Streitfall nicht vor. Die Kl\u00e4gerin k\u00f6nne sich schon deshalb nicht auf die einschl\u00e4gigen Richtlinien der Finanzverwaltung berufen, wonach Preise anl\u00e4sslich eines Preisausschreibens oder einer Auslobung keine Geschenke seien.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nDas letzte Wort hat nun voraussichtlich der Bundesfinanzhof (BFH); die Revision wurde wegen grunds\u00e4tzlicher Bedeutung zugelassen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Sind auf Firmenjubil\u00e4um verloste Kfz als Betriebsausgaben abziehbar? Kernaussage Die Anschaffungskosten f\u00fcr Kraftfahrzeuge, die bei einer Firmenjubil\u00e4umsfeier verlost werden, k\u00f6nnen nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn der Teilnehmerkreis so \u00fcberschaubar ist, dass der Wert der Gewinnchance je Teilnehmer \u00fcber 35 EUR liegt. Dies hat das Finanzgerichts K\u00f6ln im Sp\u00e4tsommer 2013 entschieden. 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