{"id":38600,"date":"2014-03-01T12:03:28","date_gmt":"2014-03-01T10:03:28","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38600"},"modified":"2014-03-01T12:03:28","modified_gmt":"2014-03-01T10:03:28","slug":"preisgeld-aus-der-teilnahme-an-einer-fernsehshow-ist-steuerpflichtig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/preisgeld-aus-der-teilnahme-an-einer-fernsehshow-ist-steuerpflichtig\/","title":{"rendered":"Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig"},"content":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 4 K 1215\/12 E) hat der 4. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass das an den Gewinner der RTL-Fernsehshow &#8222;Die Farm&#8220; ausgezahlte Preisgeld steuerpflichtig ist.<\/p>\n<p>Der Kl\u00e4ger gewann die Fernsehshow &#8222;Die Farm&#8220;, bei der insgesamt zw\u00f6lf Kandidatinnen und Kandidaten f\u00fcr bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und verlassenen Bauernhof in Norwegen ohne Wasser- und Stromanschluss lebten und sich dabei filmen lie\u00dfen. Ihre Nahrung mussten sich die Bewohner durch Ackerbau und Viehhaltung im Wesentlichen selbst beschaffen. In regelm\u00e4\u00dfigen Ausscheidungsspielen (z. B. Axtwerfen oder Melken) wurde ermittelt, wer den Bauernhof verlassen musste. Dem Gewinner des letzten Ausscheidungsspiels wurde als Sieger der Show ein &#8222;Projektgewinn&#8220; vertraglich zugesagt. Daneben erhielt jeder Kandidat f\u00fcr die Dauer seiner Teilnahme Wochenpauschalen.<\/p>\n<p>Das beklagte Finanzamt behandelte sowohl den &#8222;Projektgewinn&#8220; als auch die Wochenpauschalen als Eink\u00fcnfte des Kl\u00e4gers gem\u00e4\u00df \u00a7 22 Nr. 3 EStG. Demgegen\u00fcber war der Kl\u00e4ger der Ansicht, dass diese Einnahmen \u00e4hnlich wie Gewinne aus Gl\u00fccksspielen nicht der Besteuerung unterl\u00e4gen, weil die Ergebnisse der Ausscheidungsspiele stark zufallsabh\u00e4ngig gewesen seien.<\/p>\n<p>Der Senat wies die Klage weitestgehend ab. Der Kl\u00e4ger habe die Einnahmen als Gegenleistung f\u00fcr seine Teilnahme an der Show, seine st\u00e4ndige Anwesenheit im Bauernhaus sowie die \u00dcberlassung der Verwertungsrechte am Bild- und Tonmaterial erhalten. Der Projektgewinn stelle keinen Spielgewinn dar, weil sich der Kl\u00e4ger in den Ausscheidungsspielen durch Geschicklichkeit und Wissen gegen andere Kandidaten habe durchsetzen m\u00fcssen. Daneben setzte das Gericht die unentgeltliche Unterkunft und Verpflegung nach den amtlichen Bezugswerten als Einnahmen an und ber\u00fccksichtigte im Gegenzug Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten.<\/p>\n<p id=\"seitenquelle\">Quelle: FG M\u00fcnster, Pressemitteilung vom 17.02.2014 zum Urteil 4 K 1215\/12 vom 15.01.2014<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 4 K 1215\/12 E) hat der 4. Senat des Finanzgerichts M\u00fcnster entschieden, dass das an den Gewinner der RTL-Fernsehshow &#8222;Die Farm&#8220; ausgezahlte Preisgeld steuerpflichtig ist. Der Kl\u00e4ger gewann die Fernsehshow &#8222;Die Farm&#8220;, bei der insgesamt zw\u00f6lf Kandidatinnen und Kandidaten f\u00fcr bis zu sieben Wochen auf einem abgelegenen und &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/preisgeld-aus-der-teilnahme-an-einer-fernsehshow-ist-steuerpflichtig\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Preisgeld aus der Teilnahme an einer Fernsehshow ist steuerpflichtig<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38600"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38600"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38600\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38600"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38600"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38600"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}