{"id":38612,"date":"2014-03-01T12:08:11","date_gmt":"2014-03-01T10:08:11","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38612"},"modified":"2014-03-01T12:08:11","modified_gmt":"2014-03-01T10:08:11","slug":"grunderwerbsteuer-bei-grundstucks-schenkung-unter-auflage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-bei-grundstucks-schenkung-unter-auflage\/","title":{"rendered":"Grunderwerbsteuer bei Grundst\u00fccks-schenkung unter Auflage"},"content":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 20. November 2013 II R 38\/12 mit den Folgen befasst, die sich f\u00fcr die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigent\u00fcmer ein Grundst\u00fcck verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundst\u00fcck vorbeh\u00e4lt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, der unter bestimmten Voraussetzungen der Grunderwerbsteuer unterliegt, h\u00f6her sein kann als der Wert des Wohnrechts, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.<\/p>\n<p>Bei der Bemessung der Schenkungsteuer ist der Wert des Wohnrechts vom gesondert festgestellten Grundst\u00fcckswert abzuziehen. Insoweit vermindert sich die festzusetzende Schenkungsteuer. Der Wert des Wohnrechts h\u00e4ngt dabei vom Jahreswert des Wohnrechts und der statistischen Lebenserwartung des Schenkers ab. Der Jahreswert des Wohnrechts wiederum wird gesetzlich begrenzt auf h\u00f6chstens den Betrag, der sich ergibt, wenn man den Grundst\u00fcckswert durch 18,6 teilt. Diese gesetzliche Begrenzung auf einen H\u00f6chstbetrag gilt nach der Entscheidung des BFH allerdings nicht bei der Berechnung des Werts des Wohnrechts f\u00fcr Zwecke der Grunderwerbsteuer. Dies hat zur Konsequenz, dass der Wert des Wohnrechts bei der Grunderwerbsteuer h\u00f6her sein kann als der Wert, der bei der Berechnung der Schenkungsteuer abgezogen wurde.<\/p>\n<p>Konkret betroffen von der Entscheidung des BFH sind beispielsweise Grundst\u00fccksschenkungen an Geschwister, Nichten oder Neffen. In diesen F\u00e4llen unterliegt der Wert des Wohnrechts der Grunderwerbsteuer. Nicht betroffen sind dagegen Schenkungen zwischen Ehegatten, eingetragenen Lebenspartnern oder Verwandten in gerader Linie (Eltern und deren Abk\u00f6mmlinge bzw. Stiefkinder). Entsprechendes gilt f\u00fcr Schenkungen an Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Verwandten in gerader Linie bzw. Stiefkindern. F\u00fcr diese F\u00e4lle ist f\u00fcr das vorbehaltene Wohnrecht keine Grunderwerbsteuer zu entrichten. Denn, ob der Wert des Wohnrechts der Grunderwerbsteuer unterliegt, h\u00e4ngt davon ab, in welchem rechtlichen Verh\u00e4ltnis Schenker und Beschenkter zueinander stehen.<\/p>\n<p id=\"ueberschrift3\">Quelle: BFH, Pressemitteilung Nr. 16\/14 vom 19.02.2014 zum Urteil II R 38\/12 vom 20.11.2013<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 20. November 2013 II R 38\/12 mit den Folgen befasst, die sich f\u00fcr die Schenkungsteuer und die Grunderwerbsteuer ergeben, wenn der Eigent\u00fcmer ein Grundst\u00fcck verschenkt und sich dabei ein Wohnrecht auf Lebenszeit an dem Grundst\u00fcck vorbeh\u00e4lt. Er ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Wert des Wohnrechts, &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/grunderwerbsteuer-bei-grundstucks-schenkung-unter-auflage\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Grunderwerbsteuer bei Grundst\u00fccks-schenkung unter Auflage<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[1730],"tags":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38612"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38612"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38612\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38612"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38612"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38612"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}