{"id":38680,"date":"2014-03-01T17:20:29","date_gmt":"2014-03-01T15:20:29","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38680"},"modified":"2014-03-05T17:25:53","modified_gmt":"2014-03-05T15:25:53","slug":"umfang-einer-schufa-auskunft","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/umfang-einer-schufa-auskunft\/","title":{"rendered":"Umfang einer SCHUFA-Auskunft"},"content":{"rendered":"<p><strong>Umfang einer SCHUFA-Auskunft<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nEin SCHUFA-Score stellt eine Prognose \u00fcber das k\u00fcnftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich nicht um die Bewertung der Bonit\u00e4t eines konkreten Verbrauchers, sondern um die Einsch\u00e4tzung der Kreditw\u00fcrdigkeit einer Gruppe, der dieser Einzelne angeh\u00f6rt. Die SCHUFA muss Verbrauchern keine umfassende Auskunft zur Berechnung der Score-Werte geben. Eine Auskunftsverpflichtung besteht nur dar\u00fcber, welche personenbezogenen, kreditrelevanten Daten gespeichert sind und in die Berechnung mit eingeflossen sind.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nDie Beklagte, die Wirtschaftsauskunftei SCHUFA, sammelt und speichert personenbezogene Daten, die f\u00fcr die Beurteilung der Kreditw\u00fcrdigkeit des Betroffenen relevant sein k\u00f6nnen. Dabei erstellt sie sogenannte Score-Werte, die aussagen sollen, mit welcher Wahrscheinlichkeit der Betroffene seine Verbindlichkeiten zuk\u00fcnftig erf\u00fcllen wird. Nach der gescheiterten Finanzierung eines Autokaufs wollte die Kl\u00e4gerin von der Beklagten erfahren, wie die Bewertung ihrer Kreditw\u00fcrdigkeit zustande gekommen war und weshalb sie als nicht ausreichend kreditw\u00fcrdig eingestuft wurde. Die Beklagte \u00fcbersandte ihr eine Bonit\u00e4tsauskunft und eine &#8222;Daten\u00fcbersicht nach\u00a0\u00a7 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)&#8220;. Dies gen\u00fcgte der Kl\u00e4gerin nicht, weshalb sie Auskunft \u00fcber die Berechnung der einzelnen Score-Werte verlangte. Die Klage wurde in allen 3 Instanzen im Wesentlichen abgewiesen.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDer Bundesgerichtshof (BGH) ist der Ansicht, dass die Beklagte lediglich zur Auskunft \u00fcber die bei ihr gespeicherten personenbezogenen Daten verpflichtet ist, die f\u00fcr das Scoring verwendet werden. Diese Auskunft hat die Beklagte durch die an die Kl\u00e4gerin \u00fcbermittelten Daten erf\u00fcllt. Sie hat der Kl\u00e4gerin s\u00e4mtliche zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie die an Dritte \u00fcbermittelten und aktuellen Wahrscheinlichkeitswerte mitgeteilt. Ein dar\u00fcber hinausgehender Auskunftsanspruch zu den Elementen des Scoringverfahrens, wie Gewichtung und Angaben zu Vergleichsgruppen, besteht nicht. Die Beklagte hat ein schutzw\u00fcrdiges Interesse an der Geheimhaltung dieser Berechnungsformel.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nBetroffene sollten ihren Auskunftsanspruch stets geltend machen. So k\u00f6nnen die konkreten Umst\u00e4nde erkannt werden, die f\u00fcr die Ermittlung des Score-Werts relevant sind. Fehlerhafte Daten k\u00f6nnen anderenfalls erhebliche Konsequenzen f\u00fcr die Kreditw\u00fcrdigkeit des Einzelnen haben.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Umfang einer SCHUFA-Auskunft Kernaussage Ein SCHUFA-Score stellt eine Prognose \u00fcber das k\u00fcnftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich nicht um die Bewertung der Bonit\u00e4t eines konkreten Verbrauchers, sondern um die Einsch\u00e4tzung der Kreditw\u00fcrdigkeit einer Gruppe, der dieser Einzelne angeh\u00f6rt. 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