{"id":38686,"date":"2014-03-01T17:35:10","date_gmt":"2014-03-01T15:35:10","guid":{"rendered":"http:\/\/blog.steuer.org\/?p=38686"},"modified":"2014-03-05T17:36:37","modified_gmt":"2014-03-05T15:36:37","slug":"einkommensteuerbescheid-fur-erblasser-nichtigkeit-bei-unzutreffender-bezeichnung-des-rechtsnachfolgers","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuerbescheid-fur-erblasser-nichtigkeit-bei-unzutreffender-bezeichnung-des-rechtsnachfolgers\/","title":{"rendered":"Einkommensteuerbescheid f\u00fcr Erblasser: Nichtigkeit bei unzutreffender Bezeichnung des Rechtsnachfolgers"},"content":{"rendered":"<p><strong>Einkommensteuerbescheid f\u00fcr Erblasser: Nichtigkeit bei unzutreffender Bezeichnung des Rechtsnachfolgers<\/strong><\/p>\n<p><strong>Kernaussage<\/strong><br \/>\nSteuerbescheide m\u00fcssen, um wirksam zu werden, gegen\u00fcber dem zutreffenden Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden. Bestandteil des Steuerbescheides ist damit die zutreffende Bezeichnung des Empf\u00e4ngers. Verstirbt der Steuerpflichtige, sind Steuerbescheide, die gegen\u00fcber ihm noch zu erlassen sind, gegen\u00fcber den Rechtsnachfolgern (= die Erben) mit Rechtsnachfolgezusatz bekannt zu geben. Das Finanzgericht M\u00fcnster hatte jetzt dar\u00fcber zu entscheiden, wie die zutreffende Bezeichnung des Rechtsnachfolgers von Todes wegen zu erfolgen hat, damit der Steuerbescheid wirksam werden kann.<\/p>\n<p><strong>Sachverhalt<\/strong><br \/>\nIm Rahmen eines Nachlassverfahrens war zun\u00e4chst Nachlasspflegschaft angeordnet, weil die Erblage unbekannt war. Die Finanzverwaltung gab einen ersten Einkommensteuerbescheid f\u00fcr den Erblasser zun\u00e4chst gegen\u00fcber dem Nachlasspfleger bekannt, der hiergegen Einspruch einlegte. Im Laufe des Einspruchsverfahrens wurde ein Erbschein erteilt. Der Erblasser war von einer Erbengemeinschaft beerbt worden. Einer der Erben gab eine Einkommensteuererkl\u00e4rung f\u00fcr den Erblasser \u00fcber seine Steuerberater ab. Der andere Erbe widersprach der Einkommensteuererkl\u00e4rung. Schlussendlich gab die Finanzverwaltung ge\u00e4nderte Einkommensteuerbescheide sowohl gegen\u00fcber den Steuerberatern des einen Erben als auch gegen\u00fcber dem anderen Erben bekannt. Die Einkommensteuerbescheide wichen inhaltlich voneinander ab und benannten weder die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft noch enthielten sie einen Hinweis auf eine Gesamtschuldnerschaft der Erben. Der Kl\u00e4ger beantragte daraufhin die Feststellung, dass der ge\u00e4nderte Einkommensteuerbescheid nichtig und damit unwirksam sei.<\/p>\n<p><strong>Entscheidung<\/strong><br \/>\nDas Finanzgericht M\u00fcnster gab dem Kl\u00e4ger Recht. Der Steuerbescheid sei deshalb nichtig, weil er an offensichtlichen schweren M\u00e4ngeln leide, die auch nicht durch Auslegung zu beheben seien. Hierf\u00fcr sei insbesondere entscheidend, dass der ge\u00e4nderte Einkommensteuerbescheid, unabh\u00e4ngig davon, dass er an den falschen Empf\u00e4nger gerichtet gewesen sei, nicht die Namen aller Erben bzw. aller Mitglieder der Erbengemeinschaft enthalten habe. Dies lasse keine weitergehende Auslegung des Bescheides zu. Die Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Das Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anh\u00e4ngig.<\/p>\n<p><strong>Konsequenz<\/strong><br \/>\nIn F\u00e4llen, in denen Steuerbescheide gegen\u00fcber einem Erblasser an dessen Erben bekannt zu geben sind, bedeutet die Entscheidung aus unserer Sicht, dass diese nur dann wirksam werden k\u00f6nnen, wenn mindestens alle Erben namentlich bzw. als Mitglieder einer Erbengemeinschaft zutreffend benannt sind.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Einkommensteuerbescheid f\u00fcr Erblasser: Nichtigkeit bei unzutreffender Bezeichnung des Rechtsnachfolgers Kernaussage Steuerbescheide m\u00fcssen, um wirksam zu werden, gegen\u00fcber dem zutreffenden Steuerpflichtigen bekanntgegeben werden. Bestandteil des Steuerbescheides ist damit die zutreffende Bezeichnung des Empf\u00e4ngers. Verstirbt der Steuerpflichtige, sind Steuerbescheide, die gegen\u00fcber ihm noch zu erlassen sind, gegen\u00fcber den Rechtsnachfolgern (= die Erben) mit Rechtsnachfolgezusatz bekannt zu geben. &hellip; <a href=\"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/einkommensteuerbescheid-fur-erblasser-nichtigkeit-bei-unzutreffender-bezeichnung-des-rechtsnachfolgers\/\" class=\"more-link\"><span class=\"screen-reader-text\">Einkommensteuerbescheid f\u00fcr Erblasser: Nichtigkeit bei unzutreffender Bezeichnung des Rechtsnachfolgers<\/span> weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":[],"categories":[4],"tags":[2989],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38686"}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=38686"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/38686\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=38686"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=38686"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.steuerschroeder.de\/blog\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=38686"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}